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   VerfGH Baden-Württemberg, 24.09.2018 - 1 VB 51/17   

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https://dejure.org/2018,32354
VerfGH Baden-Württemberg, 24.09.2018 - 1 VB 51/17 (https://dejure.org/2018,32354)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.09.2018 - 1 VB 51/17 (https://dejure.org/2018,32354)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. September 2018 - 1 VB 51/17 (https://dejure.org/2018,32354)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Richters des Verfassungsgerichtshofs von der Ausübung des Richteramts und Mitwirkung wegen der Besorgnis der Befangenheit (hier: Abgabe einer dienstlichen Erklärung); Gleichbehandlung der Ruhestandsregelung der Gerichtsvollzieher

  • Justiz Baden-Württemberg
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10

    "Kopftuch-Verfahren" werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 24.09.2018 - 1 VB 51/17
    "Sache" im Sinne des § 11 Abs. 1 VerfGHG ist das verfassungsgerichtliche Verfahren und das diesem unmittelbar vorausgegangene, ihm sachlich zugeordnete Verfahren (vgl. BVerfGE 135, 248 Rn. 16 - Juris Rn. 17; Beschluss vom 13.2.2018 - 2 BvR 651/16 -, Juris Rn. 14; jeweils zu § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG).

    Selbst wenn die Mitwirkung an einem Verfahren, das mit der Schaffung einer mittelbar angegriffenen Norm endete, unter § 11 Abs. 1 Nr. 2 VerfGHG fallen würde (so möglicherweise das Bundesverfassungsgericht zur Parallelvorschrift des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG, vgl. BVerfGE 135, 248 Rn. 19), wäre Präsident Dr. Graßhof nicht ausgeschlossen.

    Zu der Parallelregelung im BVerfGG - § 18 Abs. 3 Nr. 1 - hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dessen Anwendungsbereich nicht auf die Mitwirkung von Mitgliedern gesetzgebender Organe begrenzt ist (BVerfGE 135, 248 Rn. 20 - Juris Rn. 21); vielmehr lässt sich auch eine beratende Begleitung des Gesetzgebungsvorhabens als Mitwirkung im Gesetzgebungsvorhaben verstehen.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.07.2017 - 1 GR 35/17

    "AfD-Richterin" von Verfahren ausgeschlossen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 24.09.2018 - 1 VB 51/17
    Dem hat sich der Verfassungsgerichtshof hinsichtlich § 12 Abs. 3 VerfGHG angeschlossen (Beschluss vom 3.7.2017 - 1 GR 35/17 -, Juris Rn. 12).

    b) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Verfassungsgerichtshofs nach § 12 VerfGHG setzt einen Grund voraus, der aus Sicht eines verständigen Dritten geeignet ist, Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit zu rechtfertigen (VerfGH, Beschluss vom 3.7.2017 - 1 GR 35/17 -, Juris Rn. 14 f.).

  • BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16

    Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 24.09.2018 - 1 VB 51/17
    "Sache" im Sinne des § 11 Abs. 1 VerfGHG ist das verfassungsgerichtliche Verfahren und das diesem unmittelbar vorausgegangene, ihm sachlich zugeordnete Verfahren (vgl. BVerfGE 135, 248 Rn. 16 - Juris Rn. 17; Beschluss vom 13.2.2018 - 2 BvR 651/16 -, Juris Rn. 14; jeweils zu § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG).
  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 24.09.2018 - 1 VB 51/17
    Hinsichtlich der Parallelvorschrift zu § 12 Abs. 3 VerfGHG im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (§ 19 Abs. 3) vertritt das Bundesverfassungsgericht die Auffassung, dass sich der Richter nicht selbst für befangen halten muss; es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über seine Befangenheit zu treffen (BVerfGE 109, 130 - Juris Rn. 7).
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