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   VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 2/18   

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VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 2/18 (https://dejure.org/2019,13106)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.03.2019 - 1 VB 2/18 (https://dejure.org/2019,13106)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. März 2019 - 1 VB 2/18 (https://dejure.org/2019,13106)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 2/18
    4 Eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann allerdings nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zu gleich als Verfassungsverstoß gelten (vgl. BVerfGE 82, 286 - Juris Rn. 62).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind vielmehr erst dann überschritten, wenn die Handhabung einer Zuständigkeitsnorm im Einzelfall willkürlich (grundlegend BVerfGE 3, 359 - Juris Rn. 19 f.; BVerfGE 82, 286 - Juris Rn. 62) oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 - Juris Rn. 18; BVerfGE 82, 286 - Juris Rn. 62).

    Eine verfassungswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters durch eine richterliche Zuständigkeitsentscheidung liegt darüber hinaus vor, wenn das Gericht Bedeutung und Tragweite von Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfGE 82, 286 - Juris Rn. 62; BVerfGE 87, 282 - Juris Rn. 9).

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 2/18
    Die Frage, ob Befangenheitsgründe gegen die Mitwirkung eines Richters sprechen, berührt die prozessuale Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 89, 28 - Juris Rn. 29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 -, Juris Rn. 25).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat, kann nur anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 -, Juris Rn. 26 m.w.N.;VerfGH, Beschluss vom 27.2.2017 - 1 VB 101/16 -, Juris Rn. 4).

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 2/18
    Die Frage, ob Befangenheitsgründe gegen die Mitwirkung eines Richters sprechen, berührt die prozessuale Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 89, 28 - Juris Rn. 29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 -, Juris Rn. 25).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 2/18
    Eine verfassungswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters durch eine richterliche Zuständigkeitsentscheidung liegt darüber hinaus vor, wenn das Gericht Bedeutung und Tragweite von Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfGE 82, 286 - Juris Rn. 62; BVerfGE 87, 282 - Juris Rn. 9).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 2/18
    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind vielmehr erst dann überschritten, wenn die Handhabung einer Zuständigkeitsnorm im Einzelfall willkürlich (grundlegend BVerfGE 3, 359 - Juris Rn. 19 f.; BVerfGE 82, 286 - Juris Rn. 62) oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 - Juris Rn. 18; BVerfGE 82, 286 - Juris Rn. 62).
  • BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03

    Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 2/18
    Damit ist die Verletzung des Wartegebots geheilt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5.7.2005 - 2 BvR 497/03 -, Juris Rn. 88; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30.11.1987 - 1 BvR 1033/87 -, ZIP 1988, S. 174 ; Bay VerfGH, Beschluss vom 16.6.1981 - Vf. 10-VI-80 -, Juris Rn. 48; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 20.4.2006 - Vf. 95-IV-05 -, Juris Rn. 18).
  • BFH, 14.08.2007 - XI S 13/07

    Besetzungsrüge gemäß § 119 Nr. 1 FGO; Verwertung der dienstlichen Äußerung eines

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 2/18
    Das Recht auf den gesetzlichen Richter ist im Ergebnis nicht beeinträchtigt, weil der verfassungsmäßig garantierte Richter über die Anhörungsrüge entschieden hat (vgl. BFH, Beschluss vom 14.8.2007 - XI S 13/07 -, Juris Rn. 22).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 95-IV-05
    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 2/18
    Damit ist die Verletzung des Wartegebots geheilt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5.7.2005 - 2 BvR 497/03 -, Juris Rn. 88; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30.11.1987 - 1 BvR 1033/87 -, ZIP 1988, S. 174 ; Bay VerfGH, Beschluss vom 16.6.1981 - Vf. 10-VI-80 -, Juris Rn. 48; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 20.4.2006 - Vf. 95-IV-05 -, Juris Rn. 18).
  • BVerfG, 30.11.1987 - 1 BvR 1033/87

    Richterablehnung - Konkursverfahren - Konkursverwalter - Befangenheit

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 2/18
    Damit ist die Verletzung des Wartegebots geheilt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5.7.2005 - 2 BvR 497/03 -, Juris Rn. 88; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30.11.1987 - 1 BvR 1033/87 -, ZIP 1988, S. 174 ; Bay VerfGH, Beschluss vom 16.6.1981 - Vf. 10-VI-80 -, Juris Rn. 48; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 20.4.2006 - Vf. 95-IV-05 -, Juris Rn. 18).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 2/18
    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind vielmehr erst dann überschritten, wenn die Handhabung einer Zuständigkeitsnorm im Einzelfall willkürlich (grundlegend BVerfGE 3, 359 - Juris Rn. 19 f.; BVerfGE 82, 286 - Juris Rn. 62) oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 - Juris Rn. 18; BVerfGE 82, 286 - Juris Rn. 62).
  • VerfGH Bayern, 16.10.1981 - 10-VI-80
  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 101/16

    Offensichtliche Unbegründetheit der Verfassugsbeschwerde; Geltendmachung einer

  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 1 VB 94/16
  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 40/18
  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.12.2020 - 1 VB 64/17

    Einsichtsrecht in Messunterlagen des Bußgeldverfahrens: Nichtvorlage an BGH

    Dieser ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz, den Prozessordnungen sowie den Geschäftsverteilungs-und Besetzungsregelungen des Gerichts (vgl. VerfGH, Beschluss vom 25.3.2019 - 1 VB 2/18 -, Juris Rn. 3).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 [299] - Juris Rn. 62; VerfGH, Urteil vom 23.9.2019 - 1 VB 65/17 -, Juris Rn. 37; Beschluss vom 25.3.2019 - 1 VB 2/18 -, Juris Rn. 4).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 VB 65/17

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter bei

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 -, Juris Rn. 26 m.w.N.; VerfGH, Beschluss vom 27.2.2017 - 1 VB 101/16 -, Juris Rn. 4; VerfGH, Beschluss vom 25.3.2019 - 1 VB 2/18 -, Juris Rn. 4).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 01.04.2020 - 1 VB 52/19
    Davon ist in aller Regel auszugehen, wenn die Verfassungsbeschwerde i S. v. § 56 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. etwa VerfGH, Beschluss vom 13.6.2017 - 1 VB 65/16 -, Juris Rn. 2 i. V. m. Rn. 1; Beschluss vom 25.3.2019 - 1 VB 2/18 -, Juris Rn. 10 i. V. m. Rn. 1).
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