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   VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16, 1 VB 103/16   

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VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16, 1 VB 103/16 (https://dejure.org/2017,6192)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.2017 - 1 VB 107/16, 1 VB 103/16 (https://dejure.org/2017,6192)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2017 - 1 VB 107/16, 1 VB 103/16 (https://dejure.org/2017,6192)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammenhängende Sachverhaltsschilderung im Rahmen der Begründung der Verfassungsbeschwerde; Bestellung und Auswahl eines Verfahrenspflegers in einem noch schwebenden Betreuungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Zusammenhängende Sachverhaltsschilderung im Rahmen der Begründung der Verfassungsbeschwerde; Bestellung und Auswahl eines Verfahrenspflegers in einem noch schwebenden Betreuungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Zusammenhängende Sachverhaltsschilderung im Rahmen der Begründung der Verfassungsbeschwerde; Bestellung und Auswahl eines Verfahrenspflegers in einem noch schwebenden Betreuungsverfahren

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16
    Eine Pflicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden, ergibt sich aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 5, 22 - Juris Rn. 7).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16
    Es ist aber schon nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich den maßgeblichen Vortrag aus Anlagen selbst zusammen zu suchen (vgl. BVerfGE 83, 216 - Juris Rn. 29; BVerfGE 80, 257 - Juris Rn. 20).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 29.08.2016 - 1 VB 70/16

    Nutzungsuntersagung eines Wochenendhauses zu Dauerwohnzwecken; Darlegen der

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16
    Dem Begründungserfordernis der § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG ist genüge getan, wenn der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Grundrechtsverletzung zugrunde liegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern substantiiert auch darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das be- zeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 - , Juris Rn. 2; StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16; BVerfGE 99, 84 - Juris Rn. 14).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 103/16
    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16
    Die Verfahren 1 VB 107/16 und 1 VB 103/16 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und unter dem gemeinsamen Aktenzeichen 1 VB 103/16 geführt.
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16
    Dem Begründungserfordernis der § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG ist genüge getan, wenn der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Grundrechtsverletzung zugrunde liegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern substantiiert auch darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das be- zeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 - , Juris Rn. 2; StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16; BVerfGE 99, 84 - Juris Rn. 14).
  • StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15

    Wegen unzureichender Substantiierung teilweise unzulässige, im Übrigen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16
    Dem Begründungserfordernis der § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG ist genüge getan, wenn der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Grundrechtsverletzung zugrunde liegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern substantiiert auch darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das be- zeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 - , Juris Rn. 2; StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16; BVerfGE 99, 84 - Juris Rn. 14).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16
    Es ist aber schon nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich den maßgeblichen Vortrag aus Anlagen selbst zusammen zu suchen (vgl. BVerfGE 83, 216 - Juris Rn. 29; BVerfGE 80, 257 - Juris Rn. 20).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 103/16
    1 VB 107/16 1 VB 103/16.

    Die Verfahren 1 VB 107/16 und 1 VB 103/16 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und unter dem gemeinsamen Aktenzeichen 1 VB 103/16 geführt.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 1 VB 34/17
    Soweit sich diese aus den angegriffenen Entscheidungen ergeben, ist es jedenfalls nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, die beigefügten Anlagen auf verfassungsrechtlich relevante Lebenssachverhalte hin zu untersuchen (vgl. VerfGH, Beschluss vom 27.2.2017 - 1 VB 107/16 -, Juris Rn. 3).
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