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   VerfGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 1 VB 59/16   

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https://dejure.org/2016,27705
VerfGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 1 VB 59/16 (https://dejure.org/2016,27705)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.08.2016 - 1 VB 59/16 (https://dejure.org/2016,27705)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. August 2016 - 1 VB 59/16 (https://dejure.org/2016,27705)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • StGH Baden-Württemberg, 02.11.2015 - 1 VB 28/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen betr ein

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 1 VB 59/16
    Der Verfassungsgerichtshof ist grundsätzlich befugt, die Anwendung von Bundesrecht durch die Gerichte des Landes Baden-Württemberg am Maßstab der mit den Gewährleistungen des Grundgesetzes inhaltsgleichen Landesgrundrechte zu überprüfen (vgl. StGH, Urteil vom 2.11.2015 - 1 VB 28/15 -, Juris Rn. 50).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 1 VB 59/16
    aa) Das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen ist als grundrechtsgleiches Recht in dem in Art. 25 Abs. 1 LV festgeschriebenen Demokratieprinzip in Verbindung mit Art. 72 LV verankert (vgl. BVerfGE 1, 14 - Juris Rn. 84; BVerfGE 123, 267 - Juris Rn. 211).
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 1 VB 59/16
    Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (vgl. StGH, Beschluss vom 4.12.2014 - 1 VB 40/14; BVerfGE 82, 316 - Juris Rn. 8; BVerfGE 95, 1 - Juris Rn. 41).
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 1 VB 59/16
    Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (vgl. StGH, Beschluss vom 4.12.2014 - 1 VB 40/14; BVerfGE 82, 316 - Juris Rn. 8; BVerfGE 95, 1 - Juris Rn. 41).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 1 VB 59/16
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 - Juris Rn. 21; BVerfGE 62, 189 - Juris Rn. 14; BVerfGE 95, 96 - Juris Rn. 121).
  • StGH Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 1 VB 40/14

    Würdigung einer Zeugenaussage bei unerlaubter Handybenutzung

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 1 VB 59/16
    Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (vgl. StGH, Beschluss vom 4.12.2014 - 1 VB 40/14; BVerfGE 82, 316 - Juris Rn. 8; BVerfGE 95, 1 - Juris Rn. 41).
  • BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Verurteilung wegen Wahlfälschung

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 1 VB 59/16
    Vom passiven Wahlrecht nicht geschützt sind aber vorsätzliche Wahlfälschungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.3.1992 - 2 BvR 1269/91 -, Juris Rn. 11) wie das Vortäuschen der Wählbarkeit und das Erschleichen der Kandidatur bei einer Wahl.
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 1 VB 59/16
    aa) Das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen ist als grundrechtsgleiches Recht in dem in Art. 25 Abs. 1 LV festgeschriebenen Demokratieprinzip in Verbindung mit Art. 72 LV verankert (vgl. BVerfGE 1, 14 - Juris Rn. 84; BVerfGE 123, 267 - Juris Rn. 211).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 1 VB 59/16
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 - Juris Rn. 21; BVerfGE 62, 189 - Juris Rn. 14; BVerfGE 95, 96 - Juris Rn. 121).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 1 VB 59/16
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 - Juris Rn. 21; BVerfGE 62, 189 - Juris Rn. 14; BVerfGE 95, 96 - Juris Rn. 121).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.01.2018 - 1 VB 61/17
    Erforderlich ist aber, dass die entsprechende Auslegung und Anwendung der einschlägigen prozessualen Vorschriften - hier des § 78 Abs. 2 GBO - sachlich nicht zu rechtfertigen sind und sich damit als objektiv willkürlich erweisen (vgl. BVerfGE 87, 282 - Juris, Rn. 9; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Januar 2004 - 1 BvR 31/01, Juris Rn. 11; VerfGH, Beschluss vom 30.8.2016 - 1 VB 59/16 -, Juris Rn. 38; Beschluss vom 21.3.2016 - 1 VB 92/15 -, Juris Rn. 47).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 1 VB 94/16
    Davon kann ohnehin nur ausgegangen werden, wenn die Auslegung und Anwendung der zugrundeliegenden Prozessnorm - hier des § 574 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ZPO - sachlich nicht zu rechtfertigen und damit objektiv willkürlich ist (vgl. BVerfGE 87, 282 - Juris, Rn. 9; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Januar 2004 - 1 BvR 31/01, Juris Rn. 11; VerfGH, Beschluss vom 30.8.2016 - 1 VB 59/16 -, Juris Rn. 38; Beschluss vom 21.3.2016 - 1 VB 92/15 -, Juris Rn. 47).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 08.12.2017 - 1 VB 33/17
    Davon kann ohnehin nur ausgegangen werden, wenn die Auslegung und Anwendung der zugrundeliegenden Prozessnorm - hier des § 574 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ZPO - sachlich nicht zu rechtfertigen und damit objektiv willkürlich ist (vgl. VerfGH, Beschluss vom 25.4.2017 - 1 VB 94/16 -, Juris Rn. 3, Beschluss vom 30.8.2016 - 1 VB 59/16 -, Juris Rn. 38; Beschluss vom 21.3.2016 - 1 VB 92/15 -, Juris Rn. 47).
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