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   VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16   

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VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16 (https://dejure.org/2016,45207)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.11.2016 - 1 VB 52/16 (https://dejure.org/2016,45207)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. November 2016 - 1 VB 52/16 (https://dejure.org/2016,45207)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offensichtliche Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde als Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten; Geltendmachung einer Verletzung des Willkürverbots und der Garantie effektiven Rechtsschutzes; Ablehnung des ...

  • Wolters Kluwer

    Offensichtliche Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde als Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten; Geltendmachung einer Verletzung des Willkürverbots und der Garantie effektiven Rechtsschutzes; Ablehnung des ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 622
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16
    Denn die Rechtspflege ist wegen der Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (vgl. BVerfGE 78, 123 - Juris Rn. 10).

    Das Recht auf ein faires Verfahren kann verletzt sein, wenn die jahrelang geübte gerichtliche Beurteilung einer immer gleich ge- handhabten Unterschrift eines Rechtsanwalts abrupt und ohne Hinweis geändert und damit die Möglichkeit, eine Rechtsmittel einzulegen, beschnitten wird (vgl. BVerfGE 78, 123 - Juris Rn. 10).

  • BVerwG, 28.12.1989 - 5 B 13.89

    Voraussetzungen für die Versäumung der Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16
    Der Verwaltungsgerichtshof hat auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen, wonach den Rechtsmittelführer bei der zulässigen vollständigen Ausschöpfung einer Rechtsmittelfrist eine erhöhte Sorgfaltspflicht dafür trifft, dass die Rechtsmittelschrift den Empfänger rechtzeitig erreicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.2.1989 - 5 B 13/89 -, Juris Rn. 3).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16
    (vgl. BVerfGE 122, 248 -, Juris Rn. 85).
  • VGH Hessen, 06.11.2002 - 4 TP 1484/02

    Entscheidungszuständigkeit bzw Einlegungszuständigkeit für PKH-Antrag für

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16
    Jedoch wird die vom Verwaltungsgerichtshof vertretene Rechtsauffassung zumindest von zwei Senaten des Bundesverwaltungsgerichts, weiteren Obergerichten sowie in der Kommentarliteratur mit rechtlich nachvollziehbaren Argumenten geteilt (wie hier der VGH eine ansatzweise Begründung verlangend: BVerwG, NVwZ-RR 2011, S. 621; BVerwG, Beschluss vom 8.9.2008 3 PKH 3/08 -, Juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., NVwZ-RR 1998, S. 598; Hess. VGH, NVwZ-RR 2003, S. 390 ; Nds. OVG, NVwZ-RR 2003, S. 906; Stuhlfauth, in: Bader u.a. , VwGO, 6. Aufl. 2014, § 124a Rn. 65; Kuhlmann, in: Wysk , VwGO, 2. Aufl. 2016, § 124a Rn. 42; Roth, in: Posser/Wolff , BeckOK VwGO, § 124a Rn. 54 ff.; keine Begründung verlangend: BVerwG, NJW 1965, S. 1293; Nds. OVG, NVwZ 1998, S. 533; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 124a Rn. 42; Happ, in: Eyermann , VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 44; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier , VwGO, § 124a Rn. 81
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - 16 A 83/14

    Notwendigkeit des Stellens eines Prozesskostenhilfeantrags innerhalb der

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16
    So wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Obergerichte die Auffassung vertreten, dass sich auch einem anwaltlich nicht Beratenen bereits aus der Rechtsmittelbelehrung über den Antrag auf Zulassung der Berufung der Gedanke aufdrängen muss, dass für ein Prozesskostenhilfegesuch bezüglich dieses Rechtsbehelfs die in der Belehrung genannten Fristen für den Rechtsbehelf zu beachten sind und dass nur bei deren Beachtung nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Rechtsbehelfsfrist in Betracht kommt, sollte das Gericht erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.4.1994 - 1 PKH 8/94 -, Juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 18.8.2009 - 8 B 79/09 -, Juris Rn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 17.2.2014 - 16 A 83/14 -, Juris; OVG Rh.-Pf., NVwZ-RR 1998, S. 208).
  • BVerwG, 08.09.2008 - 3 PKH 3.08
    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16
    Jedoch wird die vom Verwaltungsgerichtshof vertretene Rechtsauffassung zumindest von zwei Senaten des Bundesverwaltungsgerichts, weiteren Obergerichten sowie in der Kommentarliteratur mit rechtlich nachvollziehbaren Argumenten geteilt (wie hier der VGH eine ansatzweise Begründung verlangend: BVerwG, NVwZ-RR 2011, S. 621; BVerwG, Beschluss vom 8.9.2008 3 PKH 3/08 -, Juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., NVwZ-RR 1998, S. 598; Hess. VGH, NVwZ-RR 2003, S. 390 ; Nds. OVG, NVwZ-RR 2003, S. 906; Stuhlfauth, in: Bader u.a. , VwGO, 6. Aufl. 2014, § 124a Rn. 65; Kuhlmann, in: Wysk , VwGO, 2. Aufl. 2016, § 124a Rn. 42; Roth, in: Posser/Wolff , BeckOK VwGO, § 124a Rn. 54 ff.; keine Begründung verlangend: BVerwG, NJW 1965, S. 1293; Nds. OVG, NVwZ 1998, S. 533; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 124a Rn. 42; Happ, in: Eyermann , VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 44; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier , VwGO, § 124a Rn. 81
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16
    Abweichende Auslegungen und Anwendungen derselben Norm verletzen das Gleichbehandlungsgebot grundsätzlich nicht (vgl. BVerfGE 87, 273 - Juris Rn. 15).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 1 VB 58/14

    Verfassungsbeschwerden einer Privatschule gegen Beschlüsse des

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16
    Nach Art. 67 Abs. 1 LV darf der Zugang zu einem gerichtlichen Verfahren nicht durch unzumutbare, in durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. VerfGH, Urteil vom 15.2.2016 - 1 VB 58/14 -, Juris Rn. 53).
  • BVerwG, 18.08.2009 - 8 B 79.09
    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16
    So wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Obergerichte die Auffassung vertreten, dass sich auch einem anwaltlich nicht Beratenen bereits aus der Rechtsmittelbelehrung über den Antrag auf Zulassung der Berufung der Gedanke aufdrängen muss, dass für ein Prozesskostenhilfegesuch bezüglich dieses Rechtsbehelfs die in der Belehrung genannten Fristen für den Rechtsbehelf zu beachten sind und dass nur bei deren Beachtung nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Rechtsbehelfsfrist in Betracht kommt, sollte das Gericht erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.4.1994 - 1 PKH 8/94 -, Juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 18.8.2009 - 8 B 79/09 -, Juris Rn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 17.2.2014 - 16 A 83/14 -, Juris; OVG Rh.-Pf., NVwZ-RR 1998, S. 208).
  • BVerwG, 07.04.1994 - 1 PKH 8.94

    Rechtsmittel

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16
    So wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Obergerichte die Auffassung vertreten, dass sich auch einem anwaltlich nicht Beratenen bereits aus der Rechtsmittelbelehrung über den Antrag auf Zulassung der Berufung der Gedanke aufdrängen muss, dass für ein Prozesskostenhilfegesuch bezüglich dieses Rechtsbehelfs die in der Belehrung genannten Fristen für den Rechtsbehelf zu beachten sind und dass nur bei deren Beachtung nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Rechtsbehelfsfrist in Betracht kommt, sollte das Gericht erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.4.1994 - 1 PKH 8/94 -, Juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 18.8.2009 - 8 B 79/09 -, Juris Rn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 17.2.2014 - 16 A 83/14 -, Juris; OVG Rh.-Pf., NVwZ-RR 1998, S. 208).
  • StGH Baden-Württemberg, 06.08.2014 - 1 VB 37/14

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen wegen zunächst unwirksam festgesetzter

  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 84/16

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Prozeßkostenhilfe; Antrag; Anwaltliche Vertretung; Zulassungsgrund

  • OVG Niedersachsen, 20.01.1998 - 4 L 5475/97

    Wegen unzureichender Substantiierung teilweise unzulässige, im Übrigen

  • StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für ein Verfahren über die

  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16

    Prozesskostenhilfe; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; fehlende

  • BVerwG, 04.05.2011 - 7 PKH 9.11

    Berufung; Berufungszulassung; Darlegung; Frist; PKH; Prozesskostenhilfe;

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2003 - 13 PA 66/03

    Zustellung einer gerichtlichen Verfügung nach VwGO § 87b - wirksame Ingangsetzung

  • VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96
  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 84/16

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter; Missbräuchlichkeit des

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 31. März 2016 wendet, ist sie unzulässig, weil gegen diesen Beschluss bereits eine Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers anhängig ist (1 VB 52/16).

    Denn dies wird - wie sich aus dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofs im Verfahren 1 VB 52/16 ergibt - von einem erheblichen Teil der Rechtsprechung - wozu auch Senate des Bundesverwaltungsgerichtshofs gehören - vertreten.

    Ergänzend wird auf den Beschluss im Verfahren 1 VB 52/16 verwiesen.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 93/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Verfassungsbeschwerde; Verletzung des

    Denn gegen diese Entscheidungen sind bereits Verfassungsbeschwerden des Beschwerdeführers anhängig (1 VB 84/16 und 1 VB 52/16).

    Im Übrigen ergibt sich bereits aus der Entscheidung im Verfahren 1 VB 52/16, dass es nicht willkürlich ist, wenn von einem anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten verlangt wird, dass ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag nach § 124a Abs. 4 VwGO innerhalb der dort genannten Fristen zumindest laienhaft und in groben Zügen begründet wird und wenn angenommen wird, dass sich dies bereits aus der Belehrung über den Rechtsbehelf aus § 124a Abs. 4 VwGO ergibt.

    Weiter wurde bereits im Beschluss im Verfahren 1 VB 52/16 festgestellt, dass der Verwaltungsgerichthof vertretbar angenommen hat, dass sich aus dem Beschluss des 12. Senats des Verwaltungsgerichtshofs im Verfahren 12 S 355/16 oder aus anderen früheren Verfahrensweisen des Verwaltungsgerichtshofs für den Beschwerdeführer kein Vertrauensschutz ergebe und auch sonst kein Wiedereinsetzungsgrund vorliege.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 1 VB 21/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde ua mangels Rechtswegerschöpfung gem § 55 Abs 2

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht auch der Verfassungsgerichtshof davon aus, dass die Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe, insbesondere an die Prüfung der Erfolgsaussicht des beabsichtigten Rechtsbehelfs, nicht überspannt werden dürfen; beachtet ein Gericht dieses Gebot nicht, so verstößt es gegen Art. 67 Abs. 1 LV, sofern der beabsichtigte Rechtsstreit in den Anwendungsbereich dieser Garantie fällt (vgl. VerfGH, Beschluss vom 30.11.2016 - 1 VB 52/16 -, Juris Rn. 14), ansonsten gegen Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 23 LV (grundlegend BVerfGE 81, 347, Juris).
  • VGH Bayern, 25.08.2022 - 10 ZB 22.1284

    Teilnahme per Videokonferenz

    Das Vorbringen muss daher hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Zulassungsgrundes erkennen lassen (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO: BVerwG, B.v. 8.9.2008 - 3 PKH 3/08 - juris Rn. 3 f.; B.v. 1.9.1994 - 11 PKH 4.94 - juris Rn. 6; vgl. zu § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO: VerfGH BW, B.v. 30.11.2016 - 1 VB 52/16 - juris Rn. 15).
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