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   VerfGH Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 VB 51/17   

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VerfGH Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 VB 51/17 (https://dejure.org/2019,1263)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.01.2019 - 1 VB 51/17 (https://dejure.org/2019,1263)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 1 VB 51/17 (https://dejure.org/2019,1263)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichterforderlichkeit einer auf ein bestimmtes Lebensalter gerichteten für alle Beamten einheitlichen Festsetzung der Altersgrenze; Weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Festsetzung der Altersgrenze

  • Wolters Kluwer

    Nichterforderlichkeit einer auf ein bestimmtes Lebensalter gerichteten für alle Beamten einheitlichen Festsetzung der Altersgrenze; Weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Festsetzung der Altersgrenze

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Regelung des Ruhestands der Gerichtsvollzieher erfolglos

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Regelung des Ruhestands der Gerichtsvollzieher erfolglos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 644
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07

    Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 VB 51/17
    38 Art. 33 Abs. 5 GG fordert weder eine auf ein bestimmtes Lebensalter gerichtete noch eine für alle Beamten einheitliche Festsetzung der Altersgrenze (BVerfGE 71, 255 [270] - Juris Rn. 48; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23.5.2008 - 2 BvR 1081/07 -, Juris Rn. 12).

    Vielmehr hat der Gesetzgeber bei der Festsetzung der Altersgrenze einen weiten Gestaltungsspielraum; er kann auf der Grundlage von Erfahrungswerten generalisierende Regelungen dazu treffen, bis zu welchem Zeitpunkt er die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der jeweiligen Beamtengruppe noch als gegeben ansieht (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23.5.2008 - 2 BvR 1081/07 -, Juris Rn. 12).

    Dieser weite Gestaltungsspielraum besteht auch im Zusammenhang mit Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 145, 249 Rn. 97 - Juris Rn. 97; vgl. auch Beschluss vom 23.5.2008 - 2 BvR 1081/07 -, Juris Rn. 15).

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 VB 51/17
    Zu den das Beamtenverhältnis bestimmenden hergebrachten Grundsätzen gehört das Lebenszeitprinzip (BVerfGE 71, 255 [268] - Juris Rn. 44 f.).

    38 Art. 33 Abs. 5 GG fordert weder eine auf ein bestimmtes Lebensalter gerichtete noch eine für alle Beamten einheitliche Festsetzung der Altersgrenze (BVerfGE 71, 255 [270] - Juris Rn. 48; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23.5.2008 - 2 BvR 1081/07 -, Juris Rn. 12).

  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11

    Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 VB 51/17
    33 a) Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 145, 249 Rn. 96 f. - Juris Rn. 96 f. m. w. N.).

    Dieser weite Gestaltungsspielraum besteht auch im Zusammenhang mit Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 145, 249 Rn. 97 - Juris Rn. 97; vgl. auch Beschluss vom 23.5.2008 - 2 BvR 1081/07 -, Juris Rn. 15).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 VB 51/17
    27 Der Verfassungsgerichtshof überprüft die Entscheidung eines Landesgerichts nicht am Maßstab der Landesverfassung, soweit diese durch ein Bundesgericht in der Sache ganz oder teilweise bestätigt worden ist (StGH, Urteil vom 6.7.2015 - 1 VB 130/13 -, Juris Rn. 103 unter Hinweis auf BVerfGE 96, 345 [371] - Juris Rn. 85).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 VB 51/17
    Die gegenteilige Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 11.3.2016, Abdruck S. 6 f. = Juris Rn. 15 ff.) verstößt nicht gegen Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot (vgl. BVerfGE 74, 102 [127] - Juris Rn. 68).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98

    Landesmediengesetz Bayern

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 VB 51/17
    21 Eine Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren kommt dann nicht in Betracht, wenn der verstorbene Beschwerdeführer höchstpersönliche Rechte durchsetzen wollte (vgl. BVerfGE 114, 371 [383] - Juris Rn. 47; BayVerfGH, Entscheidung vom 16.1.2018 - Vf. 52-VI-15 -, Juris Rn. 15).
  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 VB 51/17
    Art. 33 Abs. 5 GG begründet auch ein grundrechtsgleiches Recht der Beamten, soweit deren subjektive Rechtsstellung betroffen ist (vgl. nur BVerfGE 139, 64 Rn. 92 - Juris Rn. 92).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 4 S 791/16

    Sonderaltersgrenze bei Ruhegehalt für Gerichtsvollzieher

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 VB 51/17
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg führt in seinem Urteil vom 22. März 2017 (4 S 791/16), mit dem er die Berufung gegen das vorausgegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11. März 2016 (3 K 3541/15) zurückwies, im Wesentlichen aus, der Versorgungsabschlag in Höhe von neun Prozent sei zutreffend verfügt worden.
  • BVerwG, 13.07.2017 - 2 B 35.17

    Keine Anwendung der besonderen Altersgrenze für Polizeivollzugs- und

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 VB 51/17
    Mit Beschluss vom 13. Juli 2017 (2 B 35.17) wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zurück.
  • VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15

    Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 VB 51/17
    21 Eine Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren kommt dann nicht in Betracht, wenn der verstorbene Beschwerdeführer höchstpersönliche Rechte durchsetzen wollte (vgl. BVerfGE 114, 371 [383] - Juris Rn. 47; BayVerfGH, Entscheidung vom 16.1.2018 - Vf. 52-VI-15 -, Juris Rn. 15).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.08.2023 - 1 VB 88/19

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Sportwettvermittlung in Gebäuden, in

    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. VerfGH, Urteil vom 31.1.2019 - 1 VB 51/17 -, Juris Rn. 31 m.w.N.).

    Der Verfassungsgerichtshof kann dabei im Grundsatz nicht überprüfen, ob der Gesetzgeber die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Regelung getroffen hat (vgl. VerfGH, Urteil vom 31.1.2019 - 1 VB 51/17 -, Juris Rn. 31).

  • VG Sigmaringen, 26.01.2022 - 4 K 187/21

    Kinderbezogener Familienzuschlag; Verfassungswidrigkeit

    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für Einzelne verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 -, juris Rn. 110 f.; siehe auch Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Januar 2019 - 1 VB 51/17 -, juris Rn. 31).

    Ein anderer Maßstab folgt auch nicht aus Art. 33 Abs. 5 GG (zur Erfassung des Art. 33 Abs. 5 GG durch die Verweisung in Art. 2 Abs. 1 LV siehe Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Januar 2019 - 1 VB 51/17 -, juris Rn. 34 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2019 - 5 LC 68/17

    Diskriminierung; Verbot der Diskriminierung; Versorgungsabschlag

    Er kann auf der Grundlage von Erfahrungswerten generalisierende Regelungen dazu treffen, bis zu welchem Zeitpunkt er die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der jeweiligen Beamtengruppe noch als gegeben ansieht (vgl. dazu Verfassungsgerichtshof Ba.-Wü., Urteil vom 31.1.2019 - 1 VB 51/17 -, juris Rn. 33 ff.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 10.10.2022 - 1 VB 29/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Studiengebühren für Internationale

    a) Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 2 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (VerfGH, Urteil vom 31.1.2019 - 1 VB 51/17 -, Juris Rn. 31 m.w.N.).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (VerfGH, Urteil vom 31.1.2019 - 1 VB 51/17 -, Juris Rn. 31).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2019 - 4 S 2731/18

    Anspruch eines Gemeindevollzugsbeamten auf eine Stellenzulage für

    Da dies unterblieben ist, scheidet angesichts des vom Gesetzgeber gewählten bereichsbezogenen Zuordnungsmodells, welches die Gewährung der Polizeizulage allein an die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Verwaltungsbereich ohne Berücksichtigung der dort konkret ausgeübten Tätigkeit anknüpft, ein Anspruch für Angehörige der Ortspolizeibehörde auf Erhalt einer Zulage gemäß § 48 Abs. 1 LBesG ungeachtet der Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben aus (vgl. auch zu der - vom Senat verneinten - Frage, inwieweit Gerichtsvollzieher unter die für Vollzugsbeamte geltende Sonderaltersgrenze des § 36 Abs. 3 LGB fallen, Senatsurteil vom 22.03.2017 - 4 S 791/16 - bestätigt durch VerfGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.01.2019 - 1 VB 51/17 - beide Juris).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.08.2022 - 1 VB 10/19

    Verfassungsbeschwerde gegen das Grünlandumwandlungsverbot nach § 27a des

    Gleiches gilt bei der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde, denn auch hier beginnt die Verfassungsbeschwerdefrist nicht bereits mit der Zustellung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, sondern (erst) mit der Bekanntgabe des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts über die Nichtzulassungsbeschwerde, da diese zur Erschöpfung des Rechtswegs nach § 55 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde einzulegen war (vgl. VerfGH, Urteil vom 31.1.2019 - 1 VB 51/17 -, Juris Rn. 23; StGH, Urteil vom 6.7.2015 - 1 VB 130/13 -, Juris Rn. 119 f.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 24.05.2022 - 1 VB 26/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Organisationsnormen im LHG (RIS: HSchulG

    Der Verfassungsgerichtshof überprüft nicht, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24.4.2018 - 2 BvL 10/16 -, BVerfGE 149, 1 Rn. 46, Juris Rn. 46; VerfGH, Urteil vom 31.1.2019 - 1 VB 51/17 -, Juris Rn. 31).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Organisationsnormen im LHG (

    Ob es sich bei der hier angegriffenen Regelung um die einzig mögliche oder auch nur um die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung handelt, ist vom Verfassungsgerichtshof nicht zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24.4.2018 - 2 BvL 10/16 -, BVerfGE 149, 1 Rn. 46, Juris Rn. 46; VerfGH, Urteil vom 31.1.2019 - 1 VB 51/17 -, Juris Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18

    Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen das Landeswahlrecht zu

    Ob es sich bei der hier angegriffenen Regelung um die einzig mögliche oder auch nur um die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung handelt, ist vom Verfassungsgerichtshof nicht zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24.4.2018 - 2 BvL 10/16 -, BVerfGE 149, 1 Rn. 46, Juris Rn. 46; VerfGH , Urteil vom 31.1.2019 - 1 VB 51/17 -, Juris Rn. 31).
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