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   VerfGH Bayern, 02.04.2015 - 72-VI-13   

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VerfGH Bayern, 02.04.2015 - 72-VI-13 (https://dejure.org/2015,6946)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 02.04.2015 - 72-VI-13 (https://dejure.org/2015,6946)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 02. April 2015 - 72-VI-13 (https://dejure.org/2015,6946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Teilweise Aufhebung eines oberlandesgerichtlichen Beschlusses zum Versorgungsausgleich, weil das Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt wurde.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweise Aufhebung eines oberlandesgerichtlichen Beschlusses zum Versorgungsausgleich wegen einer Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 316
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf Anordnung der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.04.2015 - 72-VI-13
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 64, 52/58; VerfGH vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17).

    aa) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör untersagt den Gerichten, ihren Entscheidungen Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/296; vom 21.2.1997 VerfGHE 50, 9/13 f.; vom 6.4.2001 VerfGHE 54, 29/31; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17).

  • VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 60-VI-10

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Grundrechts auf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.04.2015 - 72-VI-13
    a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58).

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 64, 52/58; VerfGH vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17).

  • VerfGH Bayern, 19.08.2010 - 41-VI-09

    Verfassungsrechtlich unhaltbare Anwendung des § 291 ZPO

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.04.2015 - 72-VI-13
    Der Senat habe in der Besetzung O., S. und Dr. M. in einem anderen zwischen den Parteien geführten Familienrechtsstreit ein Urteil gefällt, das der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Entscheidung vom 19. August 2010 Vf. 41-VI-09 wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgehoben habe.

    Dies gelte auch für die Richterin Dr. G., die zwar am der Verfassungsbeschwerde Vf. 41-VI-09 zugrunde liegenden Ausgangsverfahren nur in Vertretung beteiligt gewesen sei, aber dennoch im nunmehrigen Ausgangsverfahren Az. 2 UF 669/10 eine materielle Zeugenstellung innehabe.

  • VerfGH Bayern, 25.05.1998 - 18-VI-97
    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.04.2015 - 72-VI-13
    Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern können deshalb jedenfalls dann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn sie vom Berufungsgericht erlassen und im Rechtsmittelzug nicht zu beseitigen sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.5.1986 VerfGHE 39, 53/55; vom 9.1.1996 - Vf. 12-VI-94 - juris Rn. 12; vom 25.5.1998 - Vf. 18-VI-97 - juris Rn. 21).

    Mit der Verfassungsbeschwerde gegen die abschließende Sachentscheidung kann nicht geltend gemacht werden, die vorangegangene Entscheidung zu dem Ablehnungsgesuch sei fehlerhaft gewesen (VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17; vom 25.5.1998 - Vf. 18-VI-97 - juris Rn. 23).

  • VerfGH Bayern, 29.10.1993 - 128-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.04.2015 - 72-VI-13
    aa) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör untersagt den Gerichten, ihren Entscheidungen Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/296; vom 21.2.1997 VerfGHE 50, 9/13 f.; vom 6.4.2001 VerfGHE 54, 29/31; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17).
  • VerfGH Bayern, 27.05.2011 - 127-VI-10

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Verfahren nach § 495 a ZPO

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.04.2015 - 72-VI-13
    Ein solcher Fall liegt vor, wenn das Gericht einen vor seiner Entscheidung überhaupt nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und dadurch dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Parteien nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 50, 9/13 f.; VerfGH vom 27.5.2011 - Vf. 127-VI-10 - juris Rn. 15; vom 17.2.2012 BayVBl 2013, 81/82).
  • VerfGH Bayern, 08.10.2013 - 71-VI-13

    Aufhebung eines die Haftfortdauer anordnenden Beschlusses wegen Verletzung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.04.2015 - 72-VI-13
    Durch die Aufhebung des Beschlusses des Oberlandesgerichts vom 7. Mai 2013 im Umfang seiner Beanstandung durch die Beschwerdeführerin wird dessen Beschluss vom 14. Juni 2013 über die Anhörungsrüge gegenstandslos; eine gesonderte Entscheidung darüber ist nicht geboten (vgl. VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 67; vom 14.7.2014 BayVBl 2015, 102/103).
  • VerfGH Bayern, 12.05.2010 - 117-VI-09

    Aufhebung strafgerichtlicher Beschlüsse zur Versagung einer Wiedereinsetzung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.04.2015 - 72-VI-13
    Durch die Aufhebung des Beschlusses des Oberlandesgerichts vom 7. Mai 2013 im Umfang seiner Beanstandung durch die Beschwerdeführerin wird dessen Beschluss vom 14. Juni 2013 über die Anhörungsrüge gegenstandslos; eine gesonderte Entscheidung darüber ist nicht geboten (vgl. VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 67; vom 14.7.2014 BayVBl 2015, 102/103).
  • VerfGH Bayern, 26.04.2005 - 97-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.04.2015 - 72-VI-13
    c) Das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann auch dann verletzt sein, wenn das Gericht einem entscheidungserheblichen Beweisantrag nicht folgt und die Nichterhebung des Beweises auf einer Auslegung und Handhabung des Verfahrensrechts beruht, die unter Berücksichtigung des Art. 91 Abs. 1 BV unvertretbar ist (VerfGH vom 26.4.2005 VerfGHE 58, 108/111; vom 19.8.2010 VerfGHE 63, 144/152; vom 25.5.2011 VerfGHE 64, 61/67).
  • VerfGH Bayern, 17.02.2012 - 97-VI-11

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 91 Abs 1 Verf BY durch amtsgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.04.2015 - 72-VI-13
    Ein solcher Fall liegt vor, wenn das Gericht einen vor seiner Entscheidung überhaupt nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und dadurch dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Parteien nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 50, 9/13 f.; VerfGH vom 27.5.2011 - Vf. 127-VI-10 - juris Rn. 15; vom 17.2.2012 BayVBl 2013, 81/82).
  • VerfGH Bayern, 14.07.2014 - 8-VI-14

    Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der

  • VerfGH Bayern, 07.05.1986 - 63-VI-84
  • VerfGH Bayern, 26.01.1990 - 30-VI-89
  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
  • VerfGH Bayern, 09.01.1996 - 12-VI-94
  • VerfGH Bayern, 18.11.2014 - 64-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zum Bestehen eines

  • VerfGH Bayern, 25.11.2014 - 21-VI-14

    Zeitliche Grenzen der materiellen Rechtskraft

  • VerfGH Bayern, 20.10.2015 - 103-VI-14

    Rechtliches Gehör zu Ablehnungsgesuch

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; vom 2.4.2015 - Vf. 72-VI-13 - juris Rn. 65).

    Dieser kann aber verletzt sein, wenn ein Vorbringen in nicht mehr vertretbarer Auslegung und Anwendung des formellen Rechts unberücksichtigt bleibt (VerfGH vom 24.3.2014 - Vf. 87-VI-12 - juris Rn. 32; vgl. für die Nichterhebung von Beweisen VerfGH vom 26.4.2005 VerfGHE 58, 108/111; vom 19.8.2010 VerfGHE 63, 144/152; vom 25.5.2011 VerfGHE 64, 61/67; vom 2.4.2015 - Vf. 72-VI-13 - juris Rn. 76).

    Durch die Aufhebung des Beschlusses des Oberlandesgerichts vom 10. Juli 2014 wird dessen Beschluss vom 15. August 2014 über die Anhörungsrüge gegenstandslos; eine gesonderte Entscheidung darüber ist nicht geboten (vgl. VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 67; vom 14.7.2014 BayVBl 2015, 102/103; vom 2.4.2015 - Vf. 72-VI-13 - Rn. 85).

  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 8-VI-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO;

    Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern können jedenfalls dann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn sie vom Berufungsgericht erlassen und im Rechtsmittelzug nicht zu beseitigen sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.4.2015 - Vf. 72-VI-13 - juris Rn. 59 m. w. N.).

    Mit der Verfassungsbeschwerde gegen die abschließende Sachentscheidung kann nicht geltend gemacht werden, die vorangegangene Entscheidung zu dem Ablehnungsgesuch sei fehlerhaft gewesen (VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17; vom 25.5.1998 - Vf. 18-VI-97 - juris Rn. 23; vom 2.4.2015 - Vf. 72-VI-13 - juris Rn. 61).

  • VerfGH Bayern, 07.07.2015 - 3-VI-15

    Ergänzende Auslegung eines Gesellschaftsvertrags

    Durch die Aufhebung des Urteils des Landgerichts vom 24. September 2014 wird dessen Beschluss vom 4. November 2014 über die Anhörungsrüge gegenstandslos; eine gesonderte Entscheidung darüber ist nicht geboten (VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70; vom 14.7.2014 BayVBl 2015, 102/103; vom 2.4.2015 - Vf. 72-VI-13 - juris Rn. 87).
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