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   VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12   

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https://dejure.org/2013,26917
VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12 (https://dejure.org/2013,26917)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 02.10.2013 - 7-VI-12 (https://dejure.org/2013,26917)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - 7-VI-12 (https://dejure.org/2013,26917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit der Entscheidung über eine Anhörungsrüge gem. § 321a ZPO für die Berechnung der Verfassungsbeschwerdefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 683
  • DÖV 2014, 350
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Bayern, 11.05.2011 - 30-VI-10

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nach Erhebung einer offensichtlich

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12
    Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die im einfachgerichtlichen Verfahren nicht mehr anfechtbare Entscheidung den Beschwerdeführern oder ihrem befugten Vertreter in schriftlicher Form bekannt gegeben worden ist (vgl. VerfGH vom 13.3.1981 = VerfGH 34, 47/49; VerfGH vom 11.5.2011 = BayVBl 2012, 94).

    Durch die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs wird nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs keine neue Beschwerdefrist in Lauf gesetzt (vgl. VerfGH vom 14.4.1989 = VerfGH 42, 50/52; VerfGH vom 25.2.2010 = BayVBl 2010, 399/400; VerfGH BayVBl 2012, 94; VerfGH vom 7.8.2013; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2009, RdNr. 77 zu Art. 120 m. w. N.).

    Ein Anspruch darauf, dass sich das Gericht der Bewertung der Beschwerdeführer anschließt, kann aus dem Grundrecht auf rechtliches Gehör nicht hergeleitet werden (vgl. VerfGH vom 4.12.2009; VerfGH vom 31.8.2010; VerfGH BayVBl 2012, 94; VerfGH vom 19.7.2013).

  • VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 111-VI-09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach zweiter Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12
    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 13. Oktober 2011 war wegen ihrer - vom Verfassungsgerichtshof ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts zu beurteilenden (VerfGH vom 19.10.2010 = NJW-RR 2011, 430; VerfGH vom 25.5.2011 = NJW-RR 2011, 1209/1210) - offensichtlichen Unzulässigkeit nicht geeignet, die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde offenzuhalten.

    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (§ 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (VerfGH vom 7.8.2013 zu § 33 a StPO; vgl. VerfGH NJW-RR 2011, 430; VerfGH vom 1.4.2011).

  • VerfGH Bayern, 14.04.1989 - 70-VI-87
    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12
    Durch die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs wird nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs keine neue Beschwerdefrist in Lauf gesetzt (vgl. VerfGH vom 14.4.1989 = VerfGH 42, 50/52; VerfGH vom 25.2.2010 = BayVBl 2010, 399/400; VerfGH BayVBl 2012, 94; VerfGH vom 7.8.2013; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2009, RdNr. 77 zu Art. 120 m. w. N.).
  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12
    Dies erfordert nach fachgerichtlicher Rechtsprechung und Literatur neben der Angabe der Tatsachen, aus denen sich aus der Sicht der rügenden Partei die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergibt, einen substanziierten Vortrag zum Vorliegen der Voraussetzungen einer Gehörsverletzung einschließlich der Darlegung, warum nicht auszuschließen ist, dass die Entscheidung ohne die Gehörsverletzung anders ausgefallen wäre (vgl. BGH vom 19.3.2009 = NJW 2009, 1609; Musielak in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, RdNrn. 9 und 13 zu § 321 a).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12
    Mit der Anhörungsrüge kann nur eine Gehörsverletzung durch das letztinstanzlich zuständige Gericht geltend gemacht werden, dessen Entscheidung durch die Beschwerde oder einen anderen Rechtsbehelf nicht mehr angegriffen werden kann (§ 321 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO), nicht jedoch der Gehörsverstoß einer Vorinstanz; dies gilt selbst dann, wenn das letztinstanzlich zuständige Gericht in seiner Entscheidung zu Unrecht die Auffassung vertreten hat, ein Gehörsverstoß durch die Vorinstanz liege nicht (mehr) vor (VerfGH vom 28.11.2012 Vf. 67-VI-10 zu § 152 a VwGO; VerfGH vom 7.8.2013 zu § 33 a StPO; BVerfG vom 5.5.2008 = NJW 2008, 2635/2636; BGH vom 13.12.2007 = NJW 2008, 2126 f.; Musielak, a. a. O., RdNr. 13 zu § 321 a).
  • VerfGH Bayern, 28.11.2012 - 67-VI-10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12
    Mit der Anhörungsrüge kann nur eine Gehörsverletzung durch das letztinstanzlich zuständige Gericht geltend gemacht werden, dessen Entscheidung durch die Beschwerde oder einen anderen Rechtsbehelf nicht mehr angegriffen werden kann (§ 321 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO), nicht jedoch der Gehörsverstoß einer Vorinstanz; dies gilt selbst dann, wenn das letztinstanzlich zuständige Gericht in seiner Entscheidung zu Unrecht die Auffassung vertreten hat, ein Gehörsverstoß durch die Vorinstanz liege nicht (mehr) vor (VerfGH vom 28.11.2012 Vf. 67-VI-10 zu § 152 a VwGO; VerfGH vom 7.8.2013 zu § 33 a StPO; BVerfG vom 5.5.2008 = NJW 2008, 2635/2636; BGH vom 13.12.2007 = NJW 2008, 2126 f.; Musielak, a. a. O., RdNr. 13 zu § 321 a).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 47/06

    Anwendungsbereich der Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12
    Mit der Anhörungsrüge kann nur eine Gehörsverletzung durch das letztinstanzlich zuständige Gericht geltend gemacht werden, dessen Entscheidung durch die Beschwerde oder einen anderen Rechtsbehelf nicht mehr angegriffen werden kann (§ 321 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO), nicht jedoch der Gehörsverstoß einer Vorinstanz; dies gilt selbst dann, wenn das letztinstanzlich zuständige Gericht in seiner Entscheidung zu Unrecht die Auffassung vertreten hat, ein Gehörsverstoß durch die Vorinstanz liege nicht (mehr) vor (VerfGH vom 28.11.2012 Vf. 67-VI-10 zu § 152 a VwGO; VerfGH vom 7.8.2013 zu § 33 a StPO; BVerfG vom 5.5.2008 = NJW 2008, 2635/2636; BGH vom 13.12.2007 = NJW 2008, 2126 f.; Musielak, a. a. O., RdNr. 13 zu § 321 a).
  • VerfGH Bayern, 25.05.2011 - 96-VI-09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12
    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 13. Oktober 2011 war wegen ihrer - vom Verfassungsgerichtshof ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts zu beurteilenden (VerfGH vom 19.10.2010 = NJW-RR 2011, 430; VerfGH vom 25.5.2011 = NJW-RR 2011, 1209/1210) - offensichtlichen Unzulässigkeit nicht geeignet, die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde offenzuhalten.
  • VerfGH Bayern, 13.03.1981 - 93-VI-78
    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12
    Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die im einfachgerichtlichen Verfahren nicht mehr anfechtbare Entscheidung den Beschwerdeführern oder ihrem befugten Vertreter in schriftlicher Form bekannt gegeben worden ist (vgl. VerfGH vom 13.3.1981 = VerfGH 34, 47/49; VerfGH vom 11.5.2011 = BayVBl 2012, 94).
  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 18-VI-23

    Verfassungsbeschwerde, Berufung, Zulassungsverfahren, Gemeinde, Festsetzung,

    Sie lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem eine "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 23.3.2022 - Vf. 36-VI-21 - juris Rn. 25 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    a) Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 9. August 2017 Az. 1 T 2356/16 richtet, ist sie unzulässig, da diese Entscheidung keine eigenständige Beschwer schafft (ständige Rechtsprechung; vgl. zu Entscheidungen über Gehörsrügen z. B. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 17; zu Entscheidungen über Gegenvorstellungen VerfGH vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 11; vom 16.11.2018 - Vf. 23-VI-16 - juris Rn. 20; vom 7.8.2019 - Vf. 97-VI-13 - juris Rn. 48).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 59-VI-17

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Denn diese Entscheidung begründet keine eigenständige Beschwer, weil die eine Nachholung rechtlichen Gehörs ablehnende Entscheidung nach § 44 FamFG allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen lässt, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 7.2.2019 - Vf. 60-VI-17 - juris Rn. 22; vom 13.2.2020 - Vf. 23- VI-18 - juris Rn. 17).
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