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   VerfGH Bayern, 04.03.2009 - 11-VII-08   

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VerfGH Bayern, 04.03.2009 - 11-VII-08 (https://dejure.org/2009,24703)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2009 - 11-VII-08 (https://dejure.org/2009,24703)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2009 - 11-VII-08 (https://dejure.org/2009,24703)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 512 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Bayern, 22.07.2008 - 11-VII-07

    Verfassungswidrigkeit eines Bebauungsplans

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.03.2009 - 11-VII-08
    Die Erweiterung der Naturzone ist eine planerische Entscheidung im Rahmen der Nationalparkentwicklung, die der Verfassungsgerichtshof daraufhin überprüfen kann, ob die Gewichtung einzelner Belange mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist (VerfGH vom 31.5.2006 = VerfGH 59, 109/114 ff.; VerfGH vom 22.7.2008 = NVwZ 2008, 1234).

    Diese Grundsätze gelten auch für die verfassungsrechtliche Überprüfung planerischer Entscheidungen (vgl. VerfGH 59, 109/114 f.; VerfGH vom 29.1.2008 = BayVBl 2008, 339/340; VerfGH NVwZ 2008, 1234).

    Die Grenzen dieses Spielraums sind - ähnlich wie bei Bebauungsplänen - erst überschritten, wenn sich für die getroffene Entscheidung ein sachgerechter Grund schlechthin nicht finden lässt (VerfGH NVwZ 2008, 1234).

    Als Staatszielbestimmung richten sie sich mit verbindlicher Wirkung an alle genannten Träger staatlicher Gewalt (VerfGH vom 27.9.1995 = VerfGH 48, 119/125; VerfGH 59, 109/115; VerfGH NVwZ 2008, 1234).

  • VerfGH Bayern, 17.11.2005 - 10-VII-03

    Kein Koppelungsverbot beim nachgeschalteten Volksentscheid

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.03.2009 - 11-VII-08
    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn ein Gesetz insgesamt oder eine sonstige Normengesamtheit mit der Rüge angegriffen wird, das Grundrecht der Handlungsfreiheit sei verletzt, weil die Normen nicht ordnungsgemäß zustande gekommen seien und deshalb nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung gehörten (VerfGH vom 20.10.2003 = BayVBl 2004, 268/269; VerfGH vom 17.11.2005 = VerfGH 58, 253/260).

    Dieser Vorwurf betrifft bei einer mehrere Vorschriften umfassenden Rechtsverordnung jede einzelne Vorschrift gleichermaßen, weil die Regelungen über das Normgebungsverfahren insoweit vor die Klammer gezogen sind (VerfGH 58, 253/260).

  • VerfGH Bayern, 23.08.1985 - 116-VI-84
    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.03.2009 - 11-VII-08
    Ein Abwehrrecht gegen Naturveränderungen ist dieser Grundrechtsnorm nicht zu entnehmen (VerfGH vom 23.8.1985 = VerfGH 38, 112/117; vgl. auch Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNrn. 8, 9 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 27.09.1995 - 18-VII-94
    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.03.2009 - 11-VII-08
    Als Staatszielbestimmung richten sie sich mit verbindlicher Wirkung an alle genannten Träger staatlicher Gewalt (VerfGH vom 27.9.1995 = VerfGH 48, 119/125; VerfGH 59, 109/115; VerfGH NVwZ 2008, 1234).
  • VerfGH Bayern, 19.04.2007 - 17-VII-05

    Büchergeld

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.03.2009 - 11-VII-08
    Ist die Popularklage in zulässiger Weise erhoben, erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, selbst wenn sie nicht als verletzt bezeichnet worden sind oder wenn sie keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 22.04.2005 = VerfGH 58, 94/98; VerfGH vom 19.4.2007 = VerfGH 60, 80/87).
  • VerfGH Bayern, 12.05.2004 - 7-VII-02

    Mindestabstandsflächenregelung in München

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.03.2009 - 11-VII-08
    Erst nach der Feststellung der maßgeblichen Norminhalte kann beurteilt werden, ob die angegriffene Norm mit der Bayerischen Verfassung im Einklang steht (VerfGH vom 12.5.2004 = VerfGH 57, 48/53).
  • VerfGH Bayern, 04.05.2007 - 9-VII-06

    Hochschulsatzung zur Vergabe von Studienplätzen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.03.2009 - 11-VII-08
    Erweisen sich die angefochtenen Vorschriften in einem dieser Punkte als fehlerhaft, so liegt darin zugleich ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV), ohne dass es noch darauf ankommt, ob durch sie Grundrechte der Bayerischen Verfassung verfassungswidrig eingeschränkt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2004 = VerfGH 57, 84/91; VerfGH vom 4.5.2007 = VerfGH 60, 101/108).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2006 - 2-VII-05

    Einführung des achtjährigen Gymnasiums

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.03.2009 - 11-VII-08
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 BV könnte jedoch schon dann gegeben sein, wenn der Normgeber die Belange der privaten Waldeigentümer nicht hinreichend berücksichtigt hätte und daher die Gefahr eines solchen Befalls in der Zukunft bestünde (vgl. VerfGH vom 30.4.1987 = VerfGH 40, 58/61; VerfGH vom 17.5.2006 = VerfGH 59, 63/74).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2004 - 1-VII-03

    Erweiterung der Kampfhundeliste

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.03.2009 - 11-VII-08
    Erweisen sich die angefochtenen Vorschriften in einem dieser Punkte als fehlerhaft, so liegt darin zugleich ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV), ohne dass es noch darauf ankommt, ob durch sie Grundrechte der Bayerischen Verfassung verfassungswidrig eingeschränkt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2004 = VerfGH 57, 84/91; VerfGH vom 4.5.2007 = VerfGH 60, 101/108).
  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.03.2009 - 11-VII-08
    b) Auch ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV unter dem Gesichtspunkt der Systemgerechtigkeit und der Widerspruchsfreiheit von Normen (vgl. VerfGH vom 17.8.1978 = VerfGH 31, 198/206; VerfGH vom 28.11.2007; VerfGH vom 18.12.2007 = BayVBl 2008, 367/368; VerfGH vom 22.9.2008 = BayVBl 2009, 12/13 m. w. N.) liegt nicht vor.
  • VerfGH Bayern, 07.03.2019 - 15-VII-18

    Keine einstweilige Anordnung auf Popularklage gegen Verschärfung des bayrischen

    Greift er mehrere Rechtsvorschriften an, muss dies grundsätzlich für jede einzelne von ihnen ersichtlich sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 4.11.1976 VerfGHE 29, 191/201; vom 4.3.2009 VerfGHE 62, 30/35; vom 27.8.2018 - Vf. 11-VII-16 - juris Rn. 19; vom 29.10.2018 - Vf. 20-VII-17 - juris Rn. 14).

    Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein Gesetz insgesamt oder eine sonstige Normengesamtheit mit der Rüge angegriffen wird, das Grundrecht der Handlungsfreiheit sei verletzt, weil die Normen nicht ordnungsgemäß zustande gekommen seien und deshalb nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung gehörten (vgl. VerfGH vom 20.10.2003 BayVBl 2004, 268/269; vom 17.11.2005 VerfGHE 58, 253/260; VerfGHE 62, 30/35).

  • VerfGH Bayern, 14.06.2023 - 15-VII-18

    Polizeilicher Präventivgewahrsam

    Eine Ausnahme gilt, wie dort ausgeführt, nur, wenn ein Gesetz insgesamt oder eine sonstige Normengesamtheit mit der Rüge angegriffen wird, das Grundrecht der Handlungsfreiheit sei verletzt, weil die Normen nicht ordnungsgemäß zustande gekommen seien und deshalb nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung gehörten (vgl. VerfGH vom 20.10.2003 BayVBl 2004, 268/269; vom 17.11.2005 VerfGHE 58, 253/260; vom 4.3.2009 VerfGHE 62, 30/35).
  • VerfGH Bayern, 18.10.2023 - 18-VIII-19

    Erfolglose Meinungsverschiedenheit und Popularklage zu Änderungen des bayerischen

    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn ein Gesetz insgesamt oder eine sonstige Normengesamtheit mit der Rüge angegriffen wird, das Grundrecht der Handlungsfreiheit sei verletzt, weil die Normen nicht ordnungsgemäß zustande gekommen seien und deshalb nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung gehörten (VerfGH vom 4.3.2009 VerfGHE 62, 30/35 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 14.12.2011 - 108-VI-10

    Fensterrecht nach Art. 43 AGBGB

    Insoweit geht auch der Vorwurf mangelnder Systemgerechtigkeit (dazu VerfGH vom 4.3.2009 = VerfGH 62, 30/38 f.) fehl, der nach Auffassung des Beschwerdeführers von einem mangelnden Abgleich mit dem Baurecht herrührt.
  • VerfGH Bayern, 17.07.2017 - 9-VII-15

    Verfassungsmäßigkeit des Wechsels von digitaler auf analoge Technik zur

    Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz ist eine Regelung unvereinbar, wenn sie gegen das Gebot der Systemgerechtigkeit und Folgerichtigkeit eines Regelungssystems verstößt (VerfGH vom 22.9.2008 VerfGHE 61, 214/220 f. m. w. N.; vom 4.3.2009 VerfGHE 62, 30/36).
  • VerfGH Bayern, 12.09.2016 - 12-VII-15

    Popularklage gegen Regelungen zur Zwangsbehandlung im bayerischen Maßregelvollzug

    Greift der Antragsteller mehrere Rechtsvorschriften an, so muss dies grundsätzlich für jede von ihnen ersichtlich sein (VerfGH vom 4.3.2009 VerfGHE 62, 30/35).
  • VerfGH Bayern, 27.08.2018 - 11-VII-16

    Unzulässige Popularklage gegen Gebührenstaffelung nach Personen mit und ohne

    Greift der Antragsteller mehrere Rechtsvorschriften an, so muss dies grundsätzlich für jede von ihnen ersichtlich sein (VerfGH vom 4.3.2009 VerfGHE 62, 30/35).
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