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VerfGH Bayern, 04.09.2009 - 92-VI-09 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 20.07.2009 - 22 CE 09.1601
Einstweilige Anordnung; Ausnahme von Verboten einer gemeindlichen …
Auszug aus VerfGH Bayern, 04.09.2009 - 92-VI-09
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Juli 2009 Az. 22 CE 09.1601, mit dem das Begehren der Beschwerdeführer, vorläufig eine Ausnahme von den Beschränkungen der Baulärmverordnung der Stadt Füssen zu erhalten, abgelehnt wurde.Auf Beschwerde der Stadt Füssen hin änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20. Juli 2009 Az. 22 CE 09.1601 den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg und lehnte den Antrag ab.
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Auszug aus VerfGH Bayern, 04.09.2009 - 92-VI-09
Im Übrigen wägt der Verfassungsgerichtshof die Folgen ab, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (VerfGH vom 25.5.1987 = VerfGH 40, 65/68; vgl. auch BVerfG vom 23.6.2004 = BVerfGE 111, 147/152 ff.). - VerfGH Bayern, 25.05.1987 - 37-VI-87
Auszug aus VerfGH Bayern, 04.09.2009 - 92-VI-09
Im Übrigen wägt der Verfassungsgerichtshof die Folgen ab, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (VerfGH vom 25.5.1987 = VerfGH 40, 65/68; vgl. auch BVerfG vom 23.6.2004 = BVerfGE 111, 147/152 ff.). - VG Augsburg, 19.06.2009 - Au 4 E 09.713
Immissionsschutz; teilweise erfolgreicher Antrag auf Ausnahme von gemeindlicher …
Auszug aus VerfGH Bayern, 04.09.2009 - 92-VI-09
Das Verwaltungsgericht Augsburg verpflichtete die Stadt Füssen mit Beschluss vom 19. Juni 2009 Az. Au 4 E 09.713, den Beschwerdeführern vorläufig die beantragte Ausnahme hinsichtlich der Immissionsrichtwertüberschreitung zu erteilen.