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   VerfGH Bayern, 04.10.2018 - 32-VI-17   

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VerfGH Bayern, 04.10.2018 - 32-VI-17 (https://dejure.org/2018,32139)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04.10.2018 - 32-VI-17 (https://dejure.org/2018,32139)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - 32-VI-17 (https://dejure.org/2018,32139)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    LStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 25 Abs. 4 S. 1; BV Art. 3 Abs. 1 S. 1, Art. 86 Abs. 1 S. 2; GG Art. 103 Abs.; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zweckentfremdungsrechtliche Nutzungsuntersagung ("Medizintouristen")

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu einer zweckentfremdungsrechtlichen Nutzungsuntersagung; Verpflichtung zur Beendigung der Nutzung einer Mietwohnung zum Zweck der Fremdenbeherbergung

  • rewis.io

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zweckentfremdungsrechtliche Nutzungsuntersagung ("Medizintouristen")

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1798
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 12 CS 15.2269

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Umnutzung Wohnheim in Pension/Hotel; Wohnbegriff,

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.10.2018 - 32-VI-17
    Der Verwaltungsgerichtshof habe selbst in seinem Beschluss vom 26. November 2015 (Az. 12 CS 15.2269) die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in einem zweckentfremdungsrechtlichen Verfahren herangezogen und damit zum Ausdruck gebracht, dass diese Rechtsauffassung auch im Zweckentfremdungsrecht anzuwenden sei.

    dd) Auch die vom Beschwerdeführer behauptete Divergenz zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. November 2015 (Az. 12 CS 15.2269 - juris) trägt keine substanziierte Rüge eines Verfassungsverstoßes.

    Der Vortrag des Beschwerdeführers, der Verwaltungsgerichtshof habe in einem anderen zweckentfremdungsrechtlichen Verfahren (BayVGH vom 26.11.2015 -12 CS 15.2269 - juris Rn. 14) selbst die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts herangezogen, lässt ebenso wenig auf Willkür schließen.

  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.10.2018 - 32-VI-17
    Dem könne der Beschwerdeführer nicht entgegenhalten, die mietweise Überlassung von selbständigen Wohnungen stelle nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Beherbergung dar (vgl. BVerwG vom 8.5.1989 - 4 B 78.89 - juris Rn. 3).

    a) Art. 118 Abs. 1 BV sei verletzt, da sich die angegriffenen Entscheidungen von der allgemeinen Auffassung des Begriffs der Fremdenbeherbergung, insbesondere von den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 8. Mai 1989 (Az. 4 B 78.89), entfernten.

  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.10.2018 - 32-VI-17
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff.; vom 13.4.2015 BayVBl 2016, 193 Rn. 11; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 24).

    Letzteres ist der Fall, wenn das Gericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.9.2012 VerfGHE 65, 170/177; vom 5.3.2013 VerfGHE 66, 22/27; BayVBl 2016, 671 Rn. 24).

  • VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Errichtung und Betrieb von

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.10.2018 - 32-VI-17
    Der Gleichheitssatz verbietet jedoch grundsätzlich nur, gleiche Sachverhalte in willkürlicher Weise ungleich und ungleiche Sachverhalte in willkürlicher Weise gleich zu behandeln (VerfGH vom 21.2.2018 - Vf. 54-VI-16 - juris Rn. 46).
  • VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17

    Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.10.2018 - 32-VI-17
    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.8.2013 VerfGHE 66, 144/152; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 28).
  • VG Göttingen, 30.01.2009 - 2 B 252/08

    Beherbergung; Bestimmtheit; Nutzungsänderung; Studentenwohnheim; Wohnen;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.10.2018 - 32-VI-17
    Das Verwaltungsgericht Göttingen (Beschluss vom 30.1.2009 - 2 B 252/08 - Rn. 11) habe festgestellt, dass es bei objektiver Betrachtung für den Adressaten einer entsprechenden Verfügung nicht erkennbar sei, was die untersagte weitere Nutzung als Beherbergungsbetrieb beinhalte.
  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.10.2018 - 32-VI-17
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff.; vom 13.4.2015 BayVBl 2016, 193 Rn. 11; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 24).
  • VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Entscheidung über offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.10.2018 - 32-VI-17
    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (hier: § 152 a VwGO) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 2.5.2018 - Vf. 58-VI-17 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 13.04.2015 - 66-VI-14

    Willkürliche Verkennung fensterrechtlicher Vorschriften

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.10.2018 - 32-VI-17
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff.; vom 13.4.2015 BayVBl 2016, 193 Rn. 11; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 24).
  • VG München, 15.02.2017 - M 9 K 16.2662

    Nutzungsuntersagung einer Wohneinheit wegen nicht nur vorübergehender

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.10.2018 - 32-VI-17
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 15. Februar 2017 Az. M 9 K 16.2662, mit dem die Klage des Beschwerdeführers gegen eine zweckentfremdungsrechtliche Nutzungsuntersagung abgewiesen wurde.
  • VerfGH Bayern, 16.08.2017 - 8-VI-16

    Verfassungsbeschwerde gegen zweckentfremdungsrechtliche Nutzungsuntersagung

  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

  • VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17

    Fehlende Substanziierung bei Verfassungsbeschwerde - Frage des Aktenrückgriffs

  • VerfGH Bayern, 02.05.2018 - 58-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

  • VGH Bayern, 19.04.2017 - 12 ZB 17.595

    Zweckentfremdung von Wohnraum durch Medizintouristen

  • VGH Bayern, 10.05.2017 - 12 ZB 17.883

    Unzulässige Anhörungsrüge

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2019 - 1 S 982/18

    Durchsicht eines Datenträgers; Fund in einem gegen andere Personen gerichteten

    Sie ist Ausdruck des Bekenntnisses des Grundgesetzes zu einer "streitbaren Demokratie" (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12 u.a. - NVwZ 2018, 1798; Beschl. v. 15.06.1989 - 2 BvL 4/87 - BVerfGE 80, 244).
  • VerfGH Bayern, 07.02.2019 - 60-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV oder das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff.; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 24; vom 4.10.2018 - Vf. 32-VI-17 - juris Rn. 17).

    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.8.2013 VerfGHE 66, 144/152; vom 4.10.2018 - Vf. 32-VI-17 -juris Rn. 26).

  • VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Kostengrundentscheidung und einer

    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt nicht den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.9.2009 BayVBl 2010, 250/251; vom 4.10.2018 - Vf. 32-VI-17 -juris Rn. 16).
  • VG Berlin, 14.12.2018 - 6 L 286.18

    Rückführungsaufforderung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz - ZwVbG -

    Eine Nutzung zu Wohnzwecken kann durchaus auch für Zeiten unterhalb von sechs Monaten erfolgen, etwa durch befristete Mietverträge oder auch bei Zweitwohnungen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 4. Oktober 2018 - Vf. 32-VI-17 -, juris Rn. 30).
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