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   VerfGH Bayern, 07.08.2012 - 23-VII-11   

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https://dejure.org/2012,32253
VerfGH Bayern, 07.08.2012 - 23-VII-11 (https://dejure.org/2012,32253)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.2012 - 23-VII-11 (https://dejure.org/2012,32253)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 2012 - 23-VII-11 (https://dejure.org/2012,32253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Popularklage gegen die Übergangsregelung in § 72 Abs. 2 S. 3 JAPO 2003 unter dem Blickwinkel der Vereinbarkeit dieser Vorschrift mit der Verfassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Bayern, 22.06.2010 - 15-VII-09

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelungen der Ausbildungs- und

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.08.2012 - 23-VII-11
    Der Antragsteller hatte bereits mit der Popularklage im Verfahren Vf. 15-VII-09 die Verfassungswidrigkeit der Übergangsregelungen des § 72 Abs. 1 bis 3 JAPO 2003 mit der Begründung gerügt, diese Regelungen seien nicht hinreichend bestimmt und verletzten die Handlungsfreiheit in ihrer Ausprägung als Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung sowie den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.

    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits im Verfahren Vf. 15-VII-09 festgestellt, dass § 72 Abs. 1 bis 3 JAPO 2003 dem Erfordernis der Normenbestimmtheit genügt (VI. 2. der Gründe der Entscheidung vom 22. Juni 2010), wobei sich die Entscheidung ausdrücklich auch mit der Regelung des § 72 Abs. 2 Satz 3 JAPO 2003 befasst (s. dort VI. 2. a und b).

    Der Antragsteller hatte zwar im Verfahren Vf. 15-VII-09 § 72 Abs. 2 Satz 3 JAPO 2003 noch nicht unter dem Gesichtspunkt eines angeblich unklaren Fristendes beanstandet.

    Aus diesem Grund kann auch - anders als im Verfahren Vf. 15-VII-09 - der Umstand, dass der Antragsteller Verfassungsbeschwerde (Vf. 124-VI-09) gegen die den Prüfungsbescheid (nicht den Zulassungsbescheid) betreffenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen erhoben hat, der vorliegenden Popularklage nicht zur Zulässigkeit verhelfen.

    Die im Verfahren Vf. 15-VII-09 erhobenen Rügen, die u. a. die Prüfungsgebiete und den für die Zulassung zur mündlichen Prüfung erforderlichen Gesamtdurchschnitt im schriftlichen Prüfungsteil betrafen, konnten sich auf den Bestand des Prüfungsbescheids und die dazu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen und damit auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren Vf. 124-VI-09 auswirken.

  • VGH Bayern, 13.08.2009 - 7 ZB 09.722

    Juristische Staatsprüfung; Übergangsregelung für Wiederholer; Wahlfachprüfung vor

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.08.2012 - 23-VII-11
    Im Verfahren Vf. 124-VI-09 hat der Antragsteller ferner Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 20. Januar 2009 Az. M 4 K 07.3021 und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. August 2009 Az. 7 ZB 09.722 erhoben.

    Der Verfassungsrichter K. ist nicht nach Art. 9 VfGHG i. V. m. den entsprechend anwendbaren Bestimmungen des § 22 Nr. 4 oder des § 23 Abs. 1 StPO von der Ausübung des Richteramts in diesem Popularklageverfahren ausgeschlossen, obwohl er an dem - vom Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde Vf. 124-VI-09 angegriffenen - Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. August 2009 Az. 7 ZB 09.722 mitgewirkt hat.

  • VerfGH Bayern, 20.02.1990 - 6-VII-89
    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.08.2012 - 23-VII-11
    Die Zulassungsbescheide, die längst bestandskräftig sein dürften und im Übrigen bei der üblicherweise anzunehmenden Berücksichtigung der Wahl des Teilnehmers ausschließlich begünstigende Verwaltungsakte sind, würden durch eine Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Norm nicht berührt (vgl. VerfGH vom 20.2.1990 = VerfGH 43, 67/80; Wolff, a. a. O., RdNr. 80 zu Art. 98; Meder, RdNr. 34 zu Art. 98).
  • VerfGH Bayern, 18.04.1996 - 13-VII-93
    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.08.2012 - 23-VII-11
    Es besteht dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Rechtsnorm noch rechtliche Wirkungen entfalten kann, etwa weil sie für künftige (z. B. gerichtliche) Entscheidungen noch rechtlich relevant ist (vgl. VerfGH vom 3.7.1973 = VerfGH 26, 87/93; VerfGH vom 7.7.1977 = VerfGH 30, 109/117 f.; VerfGH vom 18.4.1996 = VerfGH 49, 37/50; VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/223; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2009, RdNr. 23 zu Art. 98).
  • VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02

    Unterrichtung der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler über

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.08.2012 - 23-VII-11
    Normen müssen so formuliert sein, dass die davon Betroffenen die Rechtslage erkennen können und die Gerichte in der Lage sind, die Anwendung der betreffenden Vorschrift durch die Verwaltung zu kontrollieren (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.9.2004 = VerfGH 57, 113/127 m. w. N.; VerfGH vom 22.6.2010).
  • VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05

    Befristete Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.08.2012 - 23-VII-11
    Es besteht dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Rechtsnorm noch rechtliche Wirkungen entfalten kann, etwa weil sie für künftige (z. B. gerichtliche) Entscheidungen noch rechtlich relevant ist (vgl. VerfGH vom 3.7.1973 = VerfGH 26, 87/93; VerfGH vom 7.7.1977 = VerfGH 30, 109/117 f.; VerfGH vom 18.4.1996 = VerfGH 49, 37/50; VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/223; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2009, RdNr. 23 zu Art. 98).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.08.2012 - 23-VII-11
    Zwar kann generell, auch wenn die gerichtliche Entscheidung nicht unmittelbar Gegenstand des verfassungsgerichtlichen Verfahrens ist, der grundlegende Gedanke des § 23 Abs. 1 StPO zum Tragen kommen, dass die richterliche Vorbefassung mit einer Sache dann zur Ausschließung führt, wenn die verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Entscheidung oder Norm jedenfalls im Ergebnis zur Überprüfung einer eigenen Entscheidung würde (vgl. zu § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG BVerfG vom 21.6.1988 = BVerfGE 78, 331/336 ff.; BVerfG vom 23.11.1988 = BVerfGE 79, 127/140 f.).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.08.2012 - 23-VII-11
    Zwar kann generell, auch wenn die gerichtliche Entscheidung nicht unmittelbar Gegenstand des verfassungsgerichtlichen Verfahrens ist, der grundlegende Gedanke des § 23 Abs. 1 StPO zum Tragen kommen, dass die richterliche Vorbefassung mit einer Sache dann zur Ausschließung führt, wenn die verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Entscheidung oder Norm jedenfalls im Ergebnis zur Überprüfung einer eigenen Entscheidung würde (vgl. zu § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG BVerfG vom 21.6.1988 = BVerfGE 78, 331/336 ff.; BVerfG vom 23.11.1988 = BVerfGE 79, 127/140 f.).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.08.2012 - 23-VII-11
    Es muss sich um das verfassungsgerichtliche Verfahren selbst oder ein diesem unmittelbar vorangegangenes und ihm sachlich zugeordnetes Verfahren handeln (VerfGH vom 20.04.2009; vgl. zur vergleichbaren Vorschrift des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG BVerfG vom 5.4.1990 = BVerfGE 82, 30/35 f.; BVerfG vom 19.1.2004 = BVerfGE 109, 130/131).
  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.08.2012 - 23-VII-11
    Es muss sich um das verfassungsgerichtliche Verfahren selbst oder ein diesem unmittelbar vorangegangenes und ihm sachlich zugeordnetes Verfahren handeln (VerfGH vom 20.04.2009; vgl. zur vergleichbaren Vorschrift des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG BVerfG vom 5.4.1990 = BVerfGE 82, 30/35 f.; BVerfG vom 19.1.2004 = BVerfGE 109, 130/131).
  • VG München, 20.01.2009 - M 4 K 07.3021

    Erste Juristische Staatsprüfung 2007/1

  • VerfGH Bayern, 12.10.2010 - 19-VII-09

    Kirchenlohnsteuer

  • VerfGH Bayern, 13.09.2011 - 12-VII-10

    Rauchverbot in Shisha-Cafés

  • VerfGH Bayern, 26.10.2009 - 16-VII-08

    1. Zur Sitzverteilung bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen nach dem

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