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   VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18   

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VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18 (https://dejure.org/2019,39665)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.2019 - 51-VI-18 (https://dejure.org/2019,39665)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 2019 - 51-VI-18 (https://dejure.org/2019,39665)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 152 Abs. 2, § 172; VfGHG Art. 3 Abs. 5, Art. 51 Abs. 1 S. 1
    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens

  • rewis.io

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 32-VI-15

    Angebliche Untätigkeit nach Strafanzeigen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18
    2) vom 17.11.2015, Vf. 12-VI-15 und 3) vom 17.11.2015, Vf. 32-VI-15 jeweils einer gemeinschaftlichen Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB strafbar gemacht" hätten.

    Der Antrag vom 20. Juli 2018 auf Ablehnung der Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die an Entscheidungen vom 22. September und/oder 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 8-VI-15, Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 mitgewirkt haben, ist offensichtlich unzulässig.

    - den Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Dr. B., der bei den Entscheidungen vom 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 mitgewirkt hat, und.

    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits entschieden, dass der Beschwerdeführer -selbst bei einer etwa anzunehmenden Untätigkeit der Staatsanwaltschaft - versuchen muss, durch Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eine Entscheidung über die begehrten Ermittlungen zu erreichen (VerfGH vom 17.11.2015 Vf. 32-VI-15 - juris Rn. 12; BayVBl 2019, 465 Rn. 20).

  • VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15

    Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags als unzulässig

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18
    2) vom 17.11.2015, Vf. 12-VI-15 und 3) vom 17.11.2015, Vf. 32-VI-15 jeweils einer gemeinschaftlichen Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB strafbar gemacht" hätten.

    Der Antrag vom 20. Juli 2018 auf Ablehnung der Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die an Entscheidungen vom 22. September und/oder 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 8-VI-15, Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 mitgewirkt haben, ist offensichtlich unzulässig.

    - den Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Dr. B., der bei den Entscheidungen vom 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 mitgewirkt hat, und.

    - die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs W. und R., die bei den Entscheidungen vom 17. November 2015 Vf. 12-VI-15 mitgewirkt haben.

  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18
    Auch wenn eine gerichtliche Kontrolle behördlichen Handelns nicht prinzipiell von einer ausdrücklichen Verbescheidung durch die Behörde abhängig gemacht werden darf (BVerfG vom 22.5.2017 NJW 2017, 3141 Rn. 12), ändert das nichts daran, dass der Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten ausgeschöpft haben muss, um sein Rechtsschutzziel zu erreichen, was er vorliegend nicht getan hat.

    Die vom Beschwerdeführer zum wiederholten Mal angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2017 Az. 2 BvR 1453/16 (NJW 2017, 3141) (S. 64 der Verfassungsbeschwerde) besagt nichts anderes (vgl. dazu bereits VerfGH BayVBl 2019, 465 Rn. 23).

  • VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung verschiedener

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18
    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 14).

    Der Schriftsatz vom 15. Juli 2019 vermag den Substanziierungsmangel schon deshalb nicht zu heilen, weil er - nachdem dem Beschwerdeführer die Entscheidung vom 3. September 2018 nach seinen Angaben am 13. September 2018 bekannt gegeben worden war - erst nach Ablauf der Verfassungsbeschwerdefrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG eingereicht wurde und nach Ablauf dieser Frist fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nicht mehr nachgeschoben werden können (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 15).

  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 8-VI-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18
    1) vom 22.9.2015, Vf. 8-VI-15.

    Der Antrag vom 20. Juli 2018 auf Ablehnung der Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die an Entscheidungen vom 22. September und/oder 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 8-VI-15, Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 mitgewirkt haben, ist offensichtlich unzulässig.

  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18
    Stützt sich eine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen, muss sich der Beschwerdeführer mit jeder dieser Begründungen auseinandersetzen (BVerfG vom 12.11.2008 NVwZ 2009, 171/176).
  • BVerfG, 10.03.2016 - 2 BvR 408/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig aufgrund fehlender Grundrechtsverletzung und

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, dass ein Beschwerdeführer im fachgerichtlichen Verfahren sowohl den Rechtsweg formal durchlaufen als auch alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die geltend gemachte Verletzung von Verfassungsrecht zu verhindern oder zu beseitigen (VerfGH BayVBl 2019, 465 Rn. 19; BVerfG vom 10.3.2016 - 2 BvR 408/16 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18
    Dabei kann dahinstehen, ob eine Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 120 BV zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof auf eine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs überhaupt gestützt werden kann (vom Verfassungsgerichtshof bisher offengelassen; vgl. VerfGH vom 24.5.2019 - Vf. 23-VI-17 - juris Rn. 37).
  • BVerfG, 28.03.2019 - 2 BvR 2432/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entfernung eines Polizisten aus dem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (BVerfG vom 10.11.2015 NJW 2016, 1505 Rn. 9; vom 28.3.2019 - 2 BvR 2432/18 - juris).
  • VerfGH Bayern, 28.02.2011 - 84-VI-10

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18
    Dass der Beschwerdeführer eine Vorschaltbeschwerde für entbehrlich hält, entbindet ihn nicht von der Obliegenheit der Einlegung; ebenso wenig, dass er davon ausgeht, die Generalstaatsanwaltschaft zeige "nach aller Erfahrung ersichtlich keinerlei Neigung, strafrechtliche Ermittlungen gegen einen Münchner Richter zu forcieren" (S. 6 des Schriftsatzes vom 15. Juli 2019), denn dass ein Beschwerdeführer allgemein erwartet, ein Rechtsbehelf werde erfolglos bleiben, führt grundsätzlich und auch im vorliegenden Fall nicht dazu, dass er auf dessen Einlegung im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde verzichten kann (VerfGH vom 28.2.2011 BayVBl 2011, 530/531; vom 15.9.2011 - Vf. 137-VI-10 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Willkürverbots

  • VerfGH Bayern, 10.02.2014 - 53-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge;

  • VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 137-VI-10

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Bayern, 08.11.1991 - 14-VI-88
  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04

    Nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig Verfassungsbeschwerde zur

  • VerfGH Bayern, 22.10.2018 - 74-VI-17

    Erhebung einer Vorschaltbeschwerde vor Einleitung des Klageerzwingungsverfahrens

  • BVerfG, 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtschutzschutzbedürfnis in einem

  • BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06

    Behandlung von Beweisproblemen hinsichtlich des Zugangs von Anträgen

  • VerfGH Bayern, 29.07.2013 - 125-VI-11

    Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren

  • BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17

    Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben

  • VerfGH Bayern, 04.02.2020 - 51-VI-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Entscheidung

    Mit Schreiben vom 28. März 2019 erstattete der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft München I zudem Strafanzeige gegen die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Küspert, Ruderisch und Schmitz "in Hinblick auf ihre neun Beschlüsse vom 21. März 2019 in den Verfahren Vf. 46-VI-18, Vf. 47-VI-18, Vf. 48-VI-18, Vf. 50-VI-18, Vf. 51-VI-18, Vf. 77- VI-18, Vf. 80-VI-18, Vf. 20-VI-19 und Vf. 31-VI-19 zur Auferlegung eines Kostenvorschusses von EUR 13.500,00 wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung und Nötigung (§§ 339, 240, 24 II StGB)".

    Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs setzt eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 1 und 2 StPO grundsätzlich voraus, dass zuvor auf Beschwerde des Antragstellers ein ablehnender Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft ergangen ist (vgl. VerfGH vom 17.11.2015 - Vf. 32-VI-15 - juris Rn. 12; vom 22.10.2018 BayVBl 2019, 465 Rn. 20; vom 7.11.2019 - 46-VI-18 - juris Rn. 23; vom 8.11.2019 - 48-VI-18 - juris Rn. 25; vom 8.11.2019 - 51-VI-18 - juris Rn. 25; vom 8.11.2019 - 77-VI-18 - juris Rn. 18; vom 10.12.2019 - 47-VI-18 - juris Rn. 25; vom 10.12.2019 - 20-VI-19 - juris Rn. 10; vom 10.12.2019 - 31-VI-19 - juris Rn. 10).

  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 20-VI-19

    Ablehnungsgesuche wegen ungeeigneter Begründung als unzulässig verworfen

    Mit weiterem Schriftsatz vom 28. März 2019 hat er den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Küspert sowie die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs R. und Sch. wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und zur Begründung auf eine Strafanzeige vom selben Tag Bezug genommen, mit welcher er die genannten Richter "in Hinblick auf ihre neun Beschlüsse vom 21. März 2019 in den Verfahren Vf. 46-VI-18, Vf. 47-VI-18, Vf. 48-VI-18, Vf. 50-VI-18, Vf. 51-VI-18, Vf. 77-VI-18, Vf. 80-VI-18, Vf. 20-VI-19 und Vf. 31-VI-19 zur Auferlegung eines Kostenvorschusses [...] wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung und Nötigung (§§ 339, 240, 25 II StGB)" bei der Staatsanwaltschaft München I angezeigt habe.
  • VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 55-VI-21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht, für das Betreten eines

    Wegen der offensichtlichen Unzulässigkeit kann in einem solchen Fall unter Mitwirkung und ohne dienstliche Äußerung der abgelehnten Richterinnen und Richter entschieden werden (VerfGH vom 7.11.2019 - Vf. 20-VI-19 - juris Rn. 5; vom 8.11.2019 - Vf. 51-VI-18 - juris Rn. 7; vom 1.2.2021 - Vf. 98-VII-20 - juris Rn. 8).
  • VerfGH Bayern, 02.12.2020 - 102-VI-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs setzt eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 1 und 2 StPO grundsätzlich - und auch im vorliegenden Fall - voraus, dass zuvor auf Beschwerde des Antragstellers ein ablehnender Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft ergangen ist (vgl. VerfGH vom 17.11.2015 - Vf. 32-VI-15 - juris Rn. 12; vom 22.10.2018 BayVBl 2019, 465 Rn. 20; vom 7.11.2019 - Vf. 46-VI-18 - juris Rn. 23; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 25; vom 8.11.2019 - Vf. 51-VI-18 - juris Rn. 25; vom 8.11.2019 - Vf. 77-VI-18 - juris Rn. 18; vom 10.12.2019 - Vf. 47-VI- 18 - juris Rn. 25; vom 10.12.2019 - Vf. 20-VI-19 - juris Rn. 10; vom 10.12.2019 - Vf. 31-VI-19 - juris Rn. 10; vom 28.1.2020 - Vf. 56-VI-18 - juris Rn. 17; vom 4.2.2020 - Vf. 51-VI-19 - juris Rn. 10).
  • VerfGH Bayern, 02.12.2020 - 76-VI-19

    Umzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs setzt eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 1 und 2 StPO grundsätzlich - und auch im vorliegenden Fall - voraus, dass zuvor auf Beschwerde des Antragstellers ein ablehnender Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft ergangen ist (vgl. VerfGH vom 17.11.2015 - Vf. 32-VI-15 - juris Rn. 12; vom 22.10.2018 BayVBl 2019, 465 Rn. 20; vom 7.11.2019 - Vf. 46-VI-18 - juris Rn. 23; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 25; vom 8.11.2019 - Vf. 51-VI-18 - juris Rn. 25; vom 8.11.2019 - Vf. 77-VI-18 - juris Rn. 18; vom 10.12.2019 - Vf. 47-VI- 18 - juris Rn. 25; vom 10.12.2019 - Vf. 20-VI-19 - juris Rn. 10; vom 10.12.2019 - Vf. 31-VI-19 - juris Rn. 10; vom 28.1.2020 - Vf. 56-VI-18 - juris Rn. 17; vom 4.2.2020 - Vf. 51-VI-19 - juris Rn. 10).
  • VerfGH Bayern, 17.08.2021 - 84-VI-20

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im Erbscheinsverfahren

    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, dass ein Beschwerdeführer im fachgerichtlichen Verfahren sowohl den Rechtsweg formal durchlaufen als auch alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die geltend gemachte Verletzung von Verfassungsrecht zu verhindern oder zu beseitigen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 22.10.2018 BayVBl 2019, 465 Rn. 19 m. w. N.; vom 8.11.2019 - Vf. 51-VI-18 - juris Rn. 24 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 14.12.2021 - 91-VI-20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Aussetzung der Vollziehung steuerrechtlicher

    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, dass ein Beschwerdeführer im fachgerichtlichen Verfahren sowohl den Rechtsweg formal durchlaufen als auch alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die geltend gemachte Verletzung von Verfassungsrecht zu verhindern oder zu beseitigen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 22.10.2018 BayVBl 2019, 465 Rn. 19; vom 8.11.2019 - Vf. 51-VI-18 - juris Rn. 24; vom 17.8.2021 - Vf. 84-VI-20 - juris Rn. 31).
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