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   VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14   

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VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14 (https://dejure.org/2015,1613)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.2015 - 11-VI-14 (https://dejure.org/2015,1613)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - 11-VI-14 (https://dejure.org/2015,1613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde bei einem mehrere Instanzen umfassenden Ausgangsverfahren, Dienstbefreiung im Hinblick auf kommunales Mandat

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf die pauschale Gewährung einer Dienstbefreiung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 1207
  • DÖV 2015, 577
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (40)

  • BVerwG, 05.07.2012 - 8 C 22.11

    Fraktionen; Fraktionsstärke; Zuwendungen; Personalkosten; Zweck; Bedarf;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 5. Juli 2012 (BVerwGE 143, 240) auf das wegen des Demokratieprinzips jedenfalls bei der Finanzierung von Ratsfraktionen geltende Gebot strenger formaler Gleichbehandlung hingewiesen.

    aa) Es werde auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2012 (BVerwGE 143, 240) verwiesen, wonach der Gleichheitssatz auch für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Rat einer Gemeinde und den Fraktionen als seinen Teilen gelte; der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sei wegen des Demokratieprinzips als Gebot streng formaler Gleichbehandlung aufzufassen und setze sich nach der Wahl im Grundsatz der strengen Gleichheit der Abgeordneten und Mandatsträger fort.

    dd) Die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts zur vollen Dienstleistungspflicht des Beamten im Urteil vom 11. Dezember 1985 (BVerwGE 72, 289) seien mit Blick auf die Einführung von Teilzeitarbeit unzutreffend bzw. veraltet und stünden im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2012 (BVerwGE 143, 240).

    c) Das Grundrecht der Beschwerdeführerin auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) sei dadurch verletzt, dass der Verwaltungsgerichtshof ihre Ausführungen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2012 (BVerwGE 143, 240), zum Gesetz zur Stärkung des kommunalen Mandats in Nordrhein-Westfalen, zur Möglichkeit einer pauschalen Freistellung für Personalratsmitglieder sowie zu den Ausführungen des Staatsministeriums der Justiz im Schreiben vom 7. August 2007 komplett ignoriert habe.

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2012 (BVerwGE 143, 240) kann die Beschwerdeführerin schon deshalb nichts herleiten, weil es nicht die Freistellung eines Beamten von seiner Dienstleistungspflicht im Hinblick auf sein kommunales Mandat, sondern die Verteilung von Haushaltsmitteln für die Geschäftsführungstätigkeit von Stadtratsfraktionen zum Gegenstand hatte.

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 45.09

    Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Kernarbeitszeit; Regelarbeitszeit; Gleitzeit;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14
    cc) In seinem Urteil vom 28. Juli 2011 (BVerwGE 140, 178) habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass in die Gleitzeit fallende Zeiten der Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter gutzuschreiben seien, soweit diese drei Stunden pro Kalenderwoche überschreiten.

    In seinem Urteil vom 28. Juli 2011 (BVerwGE 140, 178) hat das Bundesverwaltungsgericht unter Hinweis auf das Fehlen einer zeitlichen Kollision und das Urteil vom 11. Dezember 1985 (BVerwGE 72, 289) ausdrücklich verneint, dass ein Beamter gemäß § 45 Abs. 1 a Satz 2 DRiG beanspruchen könne, für eine in seine Gleitzeitstunden fallende Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter von seiner beamtenrechtlichen Dienstleistungspflicht freigestellt zu werden (BVerwGE 140, 178 Rn. 8 bis 13).

    Dass das Bundesverwaltungsgericht dennoch eine Gutschrift in die Gleitzeitstunden fallender Zeiten der Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter für geboten erachtet hat, soweit diese drei Stunden pro Kalenderwoche überschreiten, hatte seinen ausschließlichen Grund darin, dass § 45 Abs. 1 a Satz 1 Alt. 2 DRiG - unabhängig von dem (§ 17 UrlV vergleichbaren) Freistellungsanspruch des § 45 Abs. 1 a Satz 2 DRiG - eine Benachteiligung aufgrund der Übernahme der Ausübung des Amtes als ehrenamtlicher Richter verbietet (vgl. BVerwGE 140, 178 Rn. 14 bis 22).

    Eine solche pauschale Dienstbefreiung wird insbesondere nicht durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juli 2011 (BVerwGE 140, 178) belegt, das sich (wie zu (3) ausgeführt) nur auf die Tätigkeit eines Beamten als ehrenamtlicher Richter bezieht und in dem eine Anwendung der einschlägigen Vorschrift zur Dienstbefreiung (§ 45 Abs. 1 a Satz 2 DRiG) ausdrücklich verneint wird.

  • VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Höchstaltersgrenze für Prüfingenieure

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14
    Macht ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde geltend, das zuletzt angerufene Fachgericht habe sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt, so gehört zum Rechtsweg auch die Anhörungsrüge nach § 152 a VwGO (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.2.2010 VerfGHE 63, 28/31; vom 30.5.2012 BayVBl 2013, 738; vom 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 - juris Rn. 21; vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 15; vom 17.7.2014 - Vf. 65-VI-13 - juris Rn. 15).

    Letzteres ist der Fall, wenn das Gericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 11.5.2004 VerfGHE 57, 39/43; vom 25.9.2012 VerfGHE 65, 170/177; vom 20.12.2012 BayVBl 2013, 334; vom 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 - juris Rn. 24).

    Unterschiedliche Regelungen entsprechen vielmehr der föderalen Struktur Deutschlands (vgl. VerfGH vom 21.4.1993 VerfGHE 46, 104/110; vom 14.7.1994 VerfGHE 47, 165/177; vom 14.2.2011 VerfGHE 64, 10/19; vom 29.10.2012 BayVBl 2013, 397/398; vom 5.3.2013 BayVBl 2013, 463/465; vom 10.9.2014 - Vf. 105-VI-13 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 8.84

    Anspruch eines Lehrers auf Urlaub außerhalb der Unterrichtszeit für ein

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14
    dd) Die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts zur vollen Dienstleistungspflicht des Beamten im Urteil vom 11. Dezember 1985 (BVerwGE 72, 289) seien mit Blick auf die Einführung von Teilzeitarbeit unzutreffend bzw. veraltet und stünden im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2012 (BVerwGE 143, 240).

    Dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1985 (BVerwGE 72, 289) die Auffassung des Verwaltungsgerichts stützt, stellt auch die Beschwerdeführerin nicht in Abrede.

    In seinem Urteil vom 28. Juli 2011 (BVerwGE 140, 178) hat das Bundesverwaltungsgericht unter Hinweis auf das Fehlen einer zeitlichen Kollision und das Urteil vom 11. Dezember 1985 (BVerwGE 72, 289) ausdrücklich verneint, dass ein Beamter gemäß § 45 Abs. 1 a Satz 2 DRiG beanspruchen könne, für eine in seine Gleitzeitstunden fallende Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter von seiner beamtenrechtlichen Dienstleistungspflicht freigestellt zu werden (BVerwGE 140, 178 Rn. 8 bis 13).

  • VerfGH Bayern, 20.12.2012 - 25-VI-12

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14
    Letzteres ist der Fall, wenn das Gericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 11.5.2004 VerfGHE 57, 39/43; vom 25.9.2012 VerfGHE 65, 170/177; vom 20.12.2012 BayVBl 2013, 334; vom 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 - juris Rn. 24).

    Da eine pauschale Deputatsminderung nach dem verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Normverständnis der zuständigen Fachgerichte als unzulässig anzusehen war, konnte sich die Beschwerdeführerin insoweit auch nicht auf den Grundsatz der Gleichbehandlung berufen (keine Gleichheit im Unrecht; vgl. VerfGH BayVBl 2013, 334).

  • VerfGH Bayern, 30.05.2012 - 45-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde, weil keine fachgerichtliche Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14
    Macht ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde geltend, das zuletzt angerufene Fachgericht habe sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt, so gehört zum Rechtsweg auch die Anhörungsrüge nach § 152 a VwGO (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.2.2010 VerfGHE 63, 28/31; vom 30.5.2012 BayVBl 2013, 738; vom 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 - juris Rn. 21; vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 15; vom 17.7.2014 - Vf. 65-VI-13 - juris Rn. 15).

    a) Ob das Unterlassen der Anhörungsrüge wegen des Grundsatzes der Subsidiarität darüber hinaus zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde insgesamt, also auch wegen sonstiger Grundrechtsrügen führt (so BVerfG vom 25.4.2005 NJW 2005, 3059; VerfGH Sachsen vom 28.2.2007 - Vf. 122-IV-07 - juris Rn. 8; vgl. dazu Heinrichsmeier, NVwZ 2010, 228), hat der Verfassungsgerichtshof bisher ausdrücklich offengelassen (VerfGH vom 28.2.2011 BayVBl 2011, 530/531; vom 15.9.2011 - Vf. 137-VI-10 - juris Rn. 17; vom 5.10.2011 - Vf. 134-VI-10 - juris Rn. 12; VerfGH BayVBl 2013, 738).

  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; vom 11.3.2003 VerfGHE 56, 22/25; vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 14.9.2012 FamRZ 2013, 1131; vom 26.10.2012 NJW-RR 2013, 413/414).
  • VerfGH Bayern, 29.10.1993 - 128-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14
    Das Subsidiaritätsprinzip verlangt über das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung gemäß Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG hinaus, dass ein Beschwerdeführer alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten ausschöpft, um dem als verfassungswidrig beanstandeten Verfahren entgegenzutreten (VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/295; vom 14.12.2010 BayVBl 2011, 366 f.; vom 12.8.2011 BayVBl 2011, 757; vom 24.3.2014 - Vf. 8-VI-14 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 18.11.2014 - 64-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zum Bestehen eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV und das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 26.6.2013 BayVBl 2013, 688/689 f. m. w. N.; vom 7.8.2013 NStZ-RR 2013, 380/381; vom 27.8.2013 - Vf. 103-VI-12 - juris Rn. 22; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 57; vom 29.1.2014 - Vf. 18-VI-12 - juris Rn. 31; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 44; vom 18.11.2014 - Vf. 64-VI-14 - juris Rn. 21; vom 25.11.2014 - Vf. 21-VI-14 - juris Rn. 23).
  • VerfGH Bayern, 11.03.2003 - 29-VI-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; vom 11.3.2003 VerfGHE 56, 22/25; vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 14.9.2012 FamRZ 2013, 1131; vom 26.10.2012 NJW-RR 2013, 413/414).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 27.08.2013 - 103-VI-12

    Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 283/65

    Anspruch auf rechtliches Gehör in der Revisionsinstanz - Verfassungsrechtliche

  • VerfGH Bayern, 29.01.2014 - 18-VI-12

    Wertersatz für Nutzung defekter Kaufsache

  • VerfGH Bayern, 25.11.2014 - 21-VI-14

    Zeitliche Grenzen der materiellen Rechtskraft

  • VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 137-VI-10

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Bayern, 08.10.2013 - 71-VI-13

    Aufhebung eines die Haftfortdauer anordnenden Beschlusses wegen Verletzung

  • VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 122-IV-07
  • VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 101-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Kostenentscheidungen

  • VerfGH Bayern, 07.08.2013 - 17-VI-13

    Keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge

  • VerfGH Bayern, 05.10.2011 - 134-VI-10

    Teils unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Bayern, 14.07.1994 - 18-VII-92

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
  • VerfGH Bayern, 21.04.1993 - 2-VII-91

    Verbot des Ausbringens von A13-Stellen in kleinen Gemeinden

  • VerfGH Bayern, 10.09.2014 - 105-VI-13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sozialbehördliche Entscheidungen

  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

  • VerfGH Bayern, 29.10.2012 - 6-VII-12

    Unzulässige Popularklage

  • VerfGH Bayern, 02.07.2014 - 58-VI-13

    Verurteilung zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Werkleistung

  • VerfGH Bayern, 14.07.2014 - 8-VI-14

    Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der

  • VerfGH Bayern, 14.02.2011 - 2-VII-10

    Keine Mitbestimmung bei bayerischen Sparkassen

  • VerfGH Bayern, 14.09.2012 - 29-VI-12

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Berechnung von

  • VerfGH Bayern, 28.02.2011 - 84-VI-10

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

  • VerfGH Bayern, 12.08.2011 - 74-VI-10

    Teils aus Subsidiaritätsgründen und wegen Verfristung unzulässige, im Übrigen

  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

  • VerfGH Bayern, 11.01.2010 - 79-VI-09

    Amtsverlust eines Gemeinderatsmitglieds

  • VG Ansbach, 15.05.2007 - AN 8 P 07.00190
  • VerfGH Bayern, 15.10.2013 - 79-VI-12

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen einen Richter des VerfGH

  • VerfGH Bayern, 17.07.2014 - 65-VI-13

    Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Vortrag aufgrund

  • VGH Bayern, 29.11.2013 - 3 ZB 12.998

    Lehrer, die kommunale Mandatsträger sind, haben für die Tätigkeiten, die im

  • VG Regensburg, 21.03.2012 - RO 1 K 11.408

    Keine pauschale Verringerung der Dienstleistungspflicht einer Lehrerin/eines

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Dies ist der Fall, wenn das Gericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 11.5.2004 VerfGHE 57, 39/43; vom 25.9.2012 VerfGHE 65, 170/177; vom 20.12.2012 BayVBl 2013, 334; vom 5.3.2013 NVwZ 2013, 1075; vom 9.2.2015 - Vf. 11-VI-14 - juris Rn. 57; vom 22.7.2015 - Vf. 84-VI-14 - juris Rn. 26).

    Hinsichtlich der auf Bundesrecht beruhenden Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind Art. 101 und 106 Abs. 3 BV, wie bereits ausgeführt, kein tauglicher Prüfungsmaßstab (vgl. VerfGH vom 9.2.2015 - Vf. 11-VI-14 - juris Rn. 56).

  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    In einem solchen Fall ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15 jeweils m. w. N.).

    Letzteres ist der Fall, wenn das Gericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 11.5.2004 VerfGHE 57, 39/43; vom 25.9.2012 VerfGHE 65, 170/177; vom 20.12.2012 BayVBl 2013, 334; vom 5.3.2013 VerfGHE 66, 22/27; VerfGH BayVBl 2015, 779 Rn. 57).

    Die Tatsachenfeststellungen und die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind daher der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof so lange entzogen, als nicht Mängel der Sachverhaltsermittlung oder Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines verfassungsmäßigen Rechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.7.2000 VerfGHE 53, 131/134 f.; vom 11.1.2010 VerfGHE 63, 1/4 f.; vom 9.12.2010 VerfGHE 63, 209/215; VerfGH BayVBl 2015, 779 Rn. 57).

  • VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19

    Zwingend öffentlichrechtliche Ausgestaltung des Rundfunks in Bayern

    Letzteres ist der Fall, wenn ein Fachgericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.3.1991 VerfGHE 44, 33/36; vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 57; vom 24.5.2019 NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 43 m. w. N.).

    In einem solchen Fall ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die von der Beschwerdeführerin beanstandete Beschwer enthält (VerfGHE 68, 10 Rn. 55; VerfGH vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 20; vom 2.5.2019 - Vf. 92-VI-14 - juris Rn. 22, 24; Wolff in Lindner/ Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22).

  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Letzteres ist der Fall, wenn das Gericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Bestimmung der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung -ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (VerfGH vom 5.3.2013 VerfGHE 66, 22/27; vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 57).

    Die Tatsachenfeststellungen und Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind daher der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof so lange entzogen, als nicht Mängel der Sachverhaltsermittlung oder Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines verfassungsmäßigen Rechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (VerfGH vom 9.12.2010 VerfGHE 63, 209/215; VerfGHE 68, 10 Rn. 57).

  • BGH, 08.04.2019 - NotZ(Brfg) 9/18

    Rechtsstreit um das Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Bewerbers

    Es kann dahinstehen, ob der Kläger insoweit - zulässig - seine Darlegungen in der Zulassungsbegründung nur ergänzt oder - unzulässig, weil verfristet - einen weiteren als die bereits dargelegten Gründe für ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung anführt (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO; vgl. dazu BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Februar 2015 - Vf. 11-VI-14, juris Rn. 47; VGH München, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 10 ZB 12.2102, NVwZ-RR 2013, 438, 440; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 124a Rn. 48; Roth in BeckOK VwGO, Stand 1. Januar 2019, § 124a Rn. 71).

    aa) Wie ausgeführt, können Zulassungsgründe nach Ablauf der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO zwar noch ergänzt werden; der Vortrag neuer, selbständiger Zulassungsgründe - und seien es auch nur weitere als die bereits dargelegten Gründe für ernstliche Zweifel - ist nach Ablauf der Frist jedoch ausgeschlossen (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO; BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Februar 2015 - Vf. 11-VI-14, juris Rn. 47; VGH München, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 10 ZB 12.2102, NVwZ-RR 2013, 438, 440; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 124a Rn. 48; Roth in BeckOK VwGO, Stand 1. Januar 2019, § 124a Rn. 71).

  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    b) Soweit der Beschwerdeführer sich mit Blick auf die als verletzt gerügten Grundrechte des Willkürverbots bzw. des Rechts auf effektiven Rechtsschutz gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wendet, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21; vom 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 20; vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 18-VI-23

    Verfassungsbeschwerde, Berufung, Zulassungsverfahren, Gemeinde, Festsetzung,

    Selbst wenn man den darin enthaltenen Vortrag berücksichtigte, obwohl er nach Ablauf der zweimonatigen Frist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG und damit verspätet erfolgte, wäre eine willkürliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs - zumal unter Berücksichtigung des eingeschränkten Prüfungsmaßstabs im Zulassungsverfahren (§ 124 Abs. 2 i. V. m. § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO; hierzu etwa VerfGH vom 9.2.2015 - Vf. 11-VI-14 - juris Rn. 75) - nicht substanziiert ausgeführt.
  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    Wendet sich der Beschwerdeführer gegen das inhaltliche Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens - hier die Entscheidung über die Zurückweisung der Ablehnungsgesuche vom 2. und 23. Mai 2016 als unbegründet -, ist die im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 55; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 120 Rn. 22), hier also die Entscheidung des Beschwerdegerichts vom 9. August 2017.
  • VerfGH Bayern, 18.05.2015 - 101-VI-13

    Verweigerte Auskunft aus Personenstandsregistern

    Die Entscheidung darf unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie muss schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 VerfGHE 59, 200/203 f.; vom 9.2.2015 - Vf. 11-VI-14 - juris Rn. 73).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2019 - 76-VI-17

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Ob im Hinblick auf materielle Grundrechtsrügen im vorliegenden Fall das Endurteil des Landgerichts überhaupt maßgeblicher Prüfungsgegenstand sein kann (vgl. dazu, dass nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich ist, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält, z. B. VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 55; vom 8.2.2019 Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 20; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22) und ob die Entscheidung im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität überhaupt angegriffen werden kann (vgl. dazu BVerfG vom 2.2.2006 - 2 BvR 767/02 - juris Rn. 20), kann dahinstehen, da die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts jedenfalls unbegründet ist.

    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 VerfGHE 59, 200/203 f.; VerfGHE 66, 144/152; VerfGHE 68, 10 Rn. 73; vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 -juris Rn. 31).

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 59-VI-17

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 11.04.2016 - 68-VI-14

    Unwirksamkeit einer Erklärung, "im meldeamtlichen Sinne" aus einer Kirche

  • VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15

    Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14

    Übernahme des Defizits eines kirchlichen Kindergartens

  • VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14

    Rauchverbot in Gaststätten bei Vereinstreffen

  • VerfGH Bayern, 22.07.2019 - 64-VI-16

    Verstoß gegen Willkürverbot und Substanziierungsgebot

  • VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17

    Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht

  • VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung erfolglos

  • VerfGH Bayern, 12.07.2016 - 49-VI-15

    Überprüfung eines strafgerichtlichen Beschlusses am Maßstab des Willkürverbots

  • VerfGH Bayern, 12.07.2022 - 3-VI-19

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde einer Beamtin gegen ihre Abordnung

  • VerfGH Bayern, 22.08.2016 - 96-VI-14

    Gewährung rechtlichen Gehörs und keine Erschöpfung des Rechtsweges

  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

  • VerfGH Bayern, 22.07.2015 - 84-VI-14

    Fernsehgerät in Haftraum

  • VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19

    Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV

  • VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Erinnerungsentscheidung

  • VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Willkürverbots

  • VGH Bayern, 20.12.2017 - 14 ZB 16.118

    Zwingende Umstellung des Klageantrags nach Erledigung des Verwaltungsakts

  • VerfGH Bayern, 25.10.2016 - 83-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu baurechtlicher Beseitigungsanordnung

  • VerfGH Bayern, 10.07.2020 - 37-VI-18

    Kein grundrechtlicher Anspruch auf Beseitigung von Radfahrbeschränkungen auf

  • VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19

    Fortsetzung eines Landpachtverhältnisses über Hof- und Betriebsflächen

  • VerfGH Bayern, 21.12.2020 - 20-VI-18

    Keine Willkür bei Untersagung der Verlegung einer schadensträchtigen Bremsmatte

  • VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15

    Darlegungsanforderungen bei Landesverfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches

  • VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21

    Gehörsverletzung durch zivilgerichtliche Entscheidung

  • VerfGH Bayern, 12.04.2021 - 14-VI-18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer

  • VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Urteils am Maßstab des Grundrechts auf

  • VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und gerichtliche Maßnahmen im

  • VerfGH Bayern, 02.05.2019 - 92-VI-14

    Prozessgrundrechte

  • VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 87-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die gemeindliche Einziehung eines öffentlichen

  • VerfGH Bayern, 01.07.2020 - 72-VI-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • VGH Bayern, 29.01.2019 - 14 ZB 18.663

    Abgelehnter Antrag auf Berufungszulassung

  • VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18

    Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung durch den VGH mangels

  • VGH Bayern, 28.03.2018 - 14 ZB 18.45

    Erstattung von Reisekosten bei einem Hochschullehrer an der Universität der

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2019 - 9 LA 25/19

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Gewährung subsidiären Schutzes;

  • VerfGH Bayern, 07.12.2021 - 87-VI-19

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde betreffend Ausbildung zum

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