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   VerfGH Bayern, 09.03.2004 - 35-VI-03   

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https://dejure.org/2004,17353
VerfGH Bayern, 09.03.2004 - 35-VI-03 (https://dejure.org/2004,17353)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09.03.2004 - 35-VI-03 (https://dejure.org/2004,17353)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09. März 2004 - 35-VI-03 (https://dejure.org/2004,17353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • klassen-mueller.de PDF

    BayVerf Art. 91 Abs. 1; WEG § 45 Abs. 2 Satz 2
    Verletzung rechtlichen Gehörs im WEG-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BV Art. 91 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 521
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Bayern, 29.10.1993 - 128-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.03.2004 - 35-VI-03
    Insoweit dienen die Vorschriften über die Zuleitung von Schriftstücken der Verwirklichung des rechtlichen Gehörs (vgl. VerfGH 46, 293/296; BVerfGE 67, 208/211).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.03.2004 - 35-VI-03
    Insoweit dienen die Vorschriften über die Zuleitung von Schriftstücken der Verwirklichung des rechtlichen Gehörs (vgl. VerfGH 46, 293/296; BVerfGE 67, 208/211).
  • VerfGH Bayern, 31.01.2003 - 9-VI-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.03.2004 - 35-VI-03
    Vielmehr ist eine solche nur anzunehmen, wenn ein Vorbringen in nicht mehr vertretbarer Auslegung und Anwendung formellen Rechts nicht zum Tragen kommt oder zurückgewiesen wird (vgl. VerfGH 50, 151/153; VerfGHE vom 27. Januar 2000 Vf. 52-VI-98 S. 6; VerfGHE vom 31. Januar 2003 Vf. 9-VI-02 S. 8).
  • VerfGH Bayern, 13.11.2003 - 2-VI-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.03.2004 - 35-VI-03
    Er hat bei der Verfahrensleitung und Verfahrensförderung darauf zu achten, dass der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör gewahrt wird (vgl. VerfGHE vom 13. November 2003 Vf. 2-VI-02 S. 7).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.03.2004 - 35-VI-03
    Dabei ist das Recht auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn der (erste) Zugang zum Gericht oder zu den gesetzlich vorgesehenen Instanzen "versperrt" oder in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. VerfGH 28, 14/24; BVerfGE 81, 123/129; Meder, RdNr. 4 a zu Art. 91).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.03.2004 - 35-VI-03
    Die tatsächliche Umsetzung dieses Rechts wird grundsätzlich durch die Verfahrensvorschriften erreicht (vgl. BVerfGE 60, 1/5).
  • BayObLG, 24.02.2003 - 2Z BR 84/02

    Wohnungseigentum: Rechtskrafterstreckung einer Entscheidung bei förmlicher

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.03.2004 - 35-VI-03
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24. Februar 2003 Az. 2Z BR 84/02, durch den eine sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers in einer Wohnungseigentumssache verworfen wurde.
  • VerfGH Bayern, 27.01.2000 - 52-VI-98
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.03.2004 - 35-VI-03
    Vielmehr ist eine solche nur anzunehmen, wenn ein Vorbringen in nicht mehr vertretbarer Auslegung und Anwendung formellen Rechts nicht zum Tragen kommt oder zurückgewiesen wird (vgl. VerfGH 50, 151/153; VerfGHE vom 27. Januar 2000 Vf. 52-VI-98 S. 6; VerfGHE vom 31. Januar 2003 Vf. 9-VI-02 S. 8).
  • OLG München, 24.01.2007 - 34 Wx 110/06

    Selbständige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch mehrere

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die Wohnungseigentümer innerhalb des Verfahrens in ihren jeweiligen Rollen ordnungsgemäß beteiligt wurden; zwingend erforderlich ist nur, dass ihnen die maßgeblichen Schriftsätze und die Entscheidung zugestellt wurde und sie somit die Möglichkeit der Äußerung im Verfahren nach der Anfechtung hatten (KK-WEG/Abramenko § 45 Rn. 31; vgl. auch BayVerfGH vom 9.3.2004, Vf. 35-VI-03).
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