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   VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20   

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https://dejure.org/2021,33186
VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20 (https://dejure.org/2021,33186)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09.08.2021 - 111-VI-20 (https://dejure.org/2021,33186)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09. August 2021 - 111-VI-20 (https://dejure.org/2021,33186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VfGHG Art. 51 Abs. 1 S. 1
    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung

  • rewis.io

    Verfassungsbeschwerde, Eintragung, Grundbuch, Klagebefugnis, Berufung, Grundbuchamt, Restitutionsklage, Verfahren, Aktivlegitimation, Nachweis, Wegerecht, Auskunft, Aufhebung, Verletzung, kraft Gesetzes, von Amts wegen, falsche Angaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.11.2020 - 16 S 6608/19

    Restitutionsklage auf Aufhebung eines zivilgerichtlichen Berufungsendurteils

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil vom 10. November 2020 Az. 16 S 6608/19, mit dem das Landgericht Nürnberg-Fürth die Restitutionsklage der Beschwerdeführerin zurückgewiesen hat.

    Mit der angegriffenen Entscheidung vom 10. November 2020 Az. 16 S 6608/19 wies das Landgericht Nürnberg-Fürth die Restitutionsklage zurück.

    Gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 10. November 2020 Az. 16 S 6608/19 - den Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin zugestellt am 17. November 2020 - legte die Beschwerdeführerin am 7. Dezember 2020 Verfassungsbeschwerde ein und begründete diese mit Schreiben vom 4. und 6. Januar 2021 (beim Verfassungsgerichtshof eingegangen jeweils am selben Tag).

    In Bezug auf das angegriffene Urteil vom 10. November 2020 führt die Beschwerdeführerin aus: Wenn, wie im Urteil Az. 16 S 6608/19 behauptet, das ursprüngliche Verfahren wegen der fehlenden Aktivlegitimation verloren worden sei, müsse dies die Rechtsfolge der Nichtigkeit für das Urteil haben, obwohl dies das Gesetz nicht vorsehe, da die Aktivlegitimation der Beschwerdeführerin der Richterin und der Beklagtenseite im vorausgegangenen Verfahren bekannt gewesen sei.

    Das sei auch dem Richter im Verfahren Az. 16 S 6608/19 bekannt gewesen, "da gesetzlich bestimmt".

    Eine substanziierte Auseinandersetzung mit den Gründen, die das Landgericht in der hier angegriffenen und allein maßgeblichen Entscheidung vom 10. November 2020 Az. 16 S 6608/19 zur Begründung der Abweisung der Restitutionsklage angeführt hat, findet nicht statt.

  • VerfGH Bayern, 04.02.2019 - 39-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Unterlassung der Erhebung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20
    Die gegenteilige Auffassung der Beschwerdeführerin verkenne, worauf bereits in der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. Februar 2019 Vf. 39-VI-18 im gegenständlichen Verfahren hingewiesen worden sei, den Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess.

    Diese Entscheidungen waren jedoch bereits Gegenstand der abgewiesenen Verfassungsbeschwerde im Verfahren Vf. 39-VI-18 und sind nicht Gegenstand des vorliegenden Verfassungsbeschwerdeverfahrens (eine neue diesbezügliche Verfassungsbeschwerde wäre im Übrigen von vornherein unzulässig).

    Die Berufungsentscheidung im Ausgangsverfahren (Az. 16 S 8299/16) war selbsttragend darauf gestützt, dass die Beschwerdeführerin ihre Aktivlegitimation nicht nachgewiesen hatte, weshalb die Frage, ob im Übrigen das Bestehen eines Wegerechts nachgewiesen war, schon im ursprünglichen Verfahren nicht entscheidungserheblich war (vgl. dazu auch bereits VerfGH vom 4.2.2019 - Vf. 39-VI-18 - juris Rn. 44).

    Diesbezüglich ist der Vorwurf der Willkür in der Verfassungsbeschwerde ebenfalls nicht annähernd ausreichend dargelegt (vgl. dazu im Übrigen bereits VerfGH vom 4.2.2019 - Vf. 39-VI-18 - juris Rn. 37).

  • VerfGH Bayern, 22.12.2020 - 15-VI-19

    Unzulässige, nämlich völlig unsubstanziierte Urteilsverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20
    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 VerfGHE 59, 200/203 f.; vom 22.12.2020 - Vf. 15-VI-19 - juris Rn. 16 m. w. N.).

    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde nicht (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 14.2.2006 VerfGHE 59, 47/50 f.; vom 22.12.2020 - Vf. 15-VI-19 - juris Rn. 15 m. w. N.).

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19; vom 1.7.2020 - Vf. 72-VI-19 - juris Rn. 21; vom 22.12.2020 - Vf. 15-VI-19 - juris Rn. 16 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 12.04.2021 - 14-VI-18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 12.4.2021 - Vf. 14-VI-18 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20
    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde nicht (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 14.2.2006 VerfGHE 59, 47/50 f.; vom 22.12.2020 - Vf. 15-VI-19 - juris Rn. 15 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 46-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach Klageerzwingungsantrag ohne

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20
    Stützt sich eine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen, muss sich der Beschwerdeführer mit jeder dieser Begründungen befassen (VerfGH vom 7.11.2019 - Vf. 46-VI-18 - juris Rn. 19; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 20; vom 10.12.2019 - Vf. 47-VI-18 - juris Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18

    Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung durch den VGH mangels

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20
    Das Schreiben der Beschwerdeführerin vom 21. März 2021 vermag den Substanziierungsmangel schon deshalb nicht zu heilen, weil es erst nach Ablauf der Verfassungsbeschwerdefrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG eingereicht wurde und nach Ablauf dieser Frist fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nicht mehr nachgeschoben werden können (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 15; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI- 18 - juris Rn. 22; vom 15.10.2020 - Vf. 49-VI-18 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19; vom 1.7.2020 - Vf. 72-VI-19 - juris Rn. 21; vom 22.12.2020 - Vf. 15-VI-19 - juris Rn. 16 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen einer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20
    Stützt sich eine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen, muss sich der Beschwerdeführer mit jeder dieser Begründungen befassen (VerfGH vom 7.11.2019 - Vf. 46-VI-18 - juris Rn. 19; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 20; vom 10.12.2019 - Vf. 47-VI-18 - juris Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 01.07.2020 - 72-VI-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19; vom 1.7.2020 - Vf. 72-VI-19 - juris Rn. 21; vom 22.12.2020 - Vf. 15-VI-19 - juris Rn. 16 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 48-VI-18

    Vorschaltbeschwerde im Klageerzwingungsverfahren als vorrangiger Rechtsbehelf

  • BVerfG, 15.10.1992 - 1 BvR 654/92

    Effektivität des Rechtsschutzes und Restitutionsklageverfahren

  • VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung verschiedener

  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

  • VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und gerichtliche Maßnahmen im

    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar so dargelegt werden, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 33 m. w. N.).

    Nach Ablauf dieser Frist kann er die Beschwerdebegründung zwar noch in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht ergänzen, fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde aber nicht mehr nachschieben (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 41 m. w. N.).

    Die bloße und nicht näher am Maßstab der als verletzt gerügten Grundrechte ausgerichtete Behauptung, eine gerichtliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde dagegen nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.2006 VerfGHE 59, 47/50 f.; vom 20.3.2018 BayVBl 2019, 207 Rn. 12; vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 33).

    Vorliegend rügt der Beschwerdeführer weder ausdrücklich, dass der Verwaltungsgerichtshof die für ihn aufgrund der geltend gemachten Zulassungsgründe maßgeblichen Rechtsvorschriften - hier § 124 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3, § 124 a VwGO - willkürlich angewendet und damit gegen das im Gleichheitssatz (Art. 118 Abs. 1 BV) verankerte Willkürverbot verstoßen hätte, noch legt er inhaltlich im Einzelnen dar, inwieweit dieser schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen (vgl. zum Maßstab des Willkürverbots z. B. VerfGH vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 32 m. w. N.) entschieden hätte.

  • VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines

    Nach Ablauf dieser Frist kann er die Beschwerdebegründung zwar noch in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht ergänzen; er kann aber nicht mehr fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nachschieben (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 41 m. w. N.; vom 23.2.2022 - Vf. 81-VI-20 - juris Rn. 52).

    cc) Der Schriftsatz des Beschwerdeführers vom 17. Juni 2022 vermag an der Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ebenfalls nichts zu ändern, da - wie bereits ausgeführt - nach Ablauf der Verfassungsbeschwerdefrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG bis dahin fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nicht mehr nachgeschoben werden können (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 41 m. w. N.; vom 23.2.2022 - Vf. 81-VI-20 - juris Rn. 52; vom 24.8.2022 - Vf. 9-VI-21 - juris Rn. 53).

  • VerfGH Bayern, 09.02.2022 - 62-VI-20

    Anforderungen an Darlegung eines Grundrechtsverstoßes bei Verfassungsbeschwerde

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 32 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 18-VI-23

    Verfassungsbeschwerde, Berufung, Zulassungsverfahren, Gemeinde, Festsetzung,

    Der Beschwerdeführer muss seinen Substanziierungspflichten innerhalb der Zweimonatsfrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG genügen (vgl. VerfGH vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 15; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 22; vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 41; vom 23.2.2022 BayVBl 2022, 407 Rn. 52).
  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 10.12.2019 - Vf. 47-VI-18 - juris Rn. 21; vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 33 m. w. N.).

    Nach Ablauf dieser Frist kann er die Beschwerdebegründung zwar noch in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht ergänzen; er kann aber nicht mehr fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nachschieben (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 41 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 55-VI-21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht, für das Betreten eines

    Hierfür hat er den wesentlichen Sachverhalt vorzutragen, aus dem die Rechtsverletzung hergeleitet wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.3.1983 VerfGHE 36, 44/45; vom 9.8.1991 VerfGHE 44, 96/98; vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 33).

    Eine Verletzung des bezeichneten verfassungsmäßigen Rechts muss danach zumindest als möglich erscheinen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.6.2015 VerfGHE 68, 126 Rn. 22; vom 16.8.2017 NJW-RR 2017, 1423 Rn. 23; vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 33).

  • VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 5-VI-21

    Ablehnungsgesuch und Verfassungsbeschwerde unzulässig

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 33 m. w. N.).

    Die gebotene Substanziierung muss innerhalb der Verfassungsbeschwerdefrist erfolgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 41 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 04.01.2023 - 27-VI-22

    Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung der Einhaltung des

    Nach Ablauf dieser Frist kann er die Beschwerdebegründung zwar noch in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht ergänzen; er kann aber nicht mehr fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nachschieben (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 41; BayVBl 2022, 407 Rn. 52 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Erinnerungsentscheidung

    Denn der Beschwerdeführer muss seinen Substanziierungspflichten innerhalb der Zweimonatsfrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG genügen (vgl. VerfGH vom 15.8.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 15; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 22; vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 41; vom 23.2.2022 BayVBl 2022, 407 Rn. 52).
  • VerfGH Bayern, 29.11.2022 - 5-VI-22

    Landesverfassungsbeschwerde gegen eine nach Bundesrecht ergangene

    Denn selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 32).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 63-VI-19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zum

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