Rechtsprechung
VerfGH Bayern, 10.10.2016 - 19-VII-15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassngsmäßigkeit der Übergangsregelung des Art. 103 Abs. 12 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG); Gewährung einer einmaligen Ausgleichszahlung gegenüber Beamten und Beamtinnen des Vollzugsdienstes und des Einsatzdienstes der Feuerwehr; ...
- rewis.io
Ausgleichszahlungen für Beamte des Vollzugs- und Feuerwehrdienstes für besonders niedrige Altersgrenzen für den Ruhestand
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- VerfGH Bayern, 22.10.1992 - 14-VII-91
Auszug aus VerfGH Bayern, 10.10.2016 - 19-VII-15
Darin liegt die Rüge eines gesetzgeberischen Unterlassens (vgl. VerfGH vom 22.10.1992 VerfGHE 45, 143/146).Bei Bestimmungen über Leistungen des Staates, auf die kein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch besteht, ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nach der Natur der Sache noch weiter als bei der gesetzlichen Regelung hoheitlicher Eingriffsbefugnisse (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 45, 143/147; VerfGH vom 9.10.2007 VerfGHE 60, 167/171;… vom 19.7.2016 - Vf. 1-VII-16 - juris Rn. 40).
- VerfGH Bayern, 14.11.2003 - 8-VII-02
Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns
Auszug aus VerfGH Bayern, 10.10.2016 - 19-VII-15
Vielmehr müssen Ungleichheiten, die durch Stichtagslösungen entstehen, hingenommen werden, wenn die Einführung eines Stichtags notwendig und die Wahl des Zeitpunkts, orientiert am gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist (VerfGH vom 14.11.2003 VerfGHE 56, 148/174 m. w. N.). - BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09
R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig
Auszug aus VerfGH Bayern, 10.10.2016 - 19-VII-15
Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass dies bei den bayerischen Versorgungsbezügen derzeit nicht der Fall wäre (vgl. BVerfG vom 5.5.2015 BVerfGE 139, 64 ff.; vom 17.11.2015 BVerfGE 140, 240 ff.).
- VerfGH Bayern, 11.02.2015 - 1-VII-13
Anrechnung privater Rentenversicherung auf Versorgungsbezüge der Beamten
Auszug aus VerfGH Bayern, 10.10.2016 - 19-VII-15
Er ist nicht gezwungen, durch zusätzliche Arbeit oder Aufwendungen seinen Unterhalt und die Versorgung seiner Familie, insbesondere nach seinem Tod, sicherstellen zu müssen (VerfGH vom 11.2.2015 BayVBl 2015, 558 Rn. 27 m. w. N.). - BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09
Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 …
Auszug aus VerfGH Bayern, 10.10.2016 - 19-VII-15
Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass dies bei den bayerischen Versorgungsbezügen derzeit nicht der Fall wäre (vgl. BVerfG vom 5.5.2015 BVerfGE 139, 64 ff.; vom 17.11.2015 BVerfGE 140, 240 ff.). - BVerwG, 29.11.2013 - 2 B 56.13
Ausgleichsanspruch; Eintritt in den Ruhestand; Antragsaltersgrenze; besondere …
Auszug aus VerfGH Bayern, 10.10.2016 - 19-VII-15
Demnach kann die Ausgleichszahlung ohne Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV (bzw. Art. 3 Abs. 1 GG) davon abhängig gemacht werden, dass der Beamte bis zum Erreichen der besonderen Altersgrenze im Dienst verbleibt (vgl. BVerwG vom 29.11.2013 ZBR 2014, 133/134 m. w. N.;… vgl. Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, § 48 BeamtVG Rn. 16). - VerfGH Bayern, 19.07.2016 - 1-VII-16
Keine gesonderte Erstattung des inklusionsbedingten Mehraufwands von …
Auszug aus VerfGH Bayern, 10.10.2016 - 19-VII-15
Bei Bestimmungen über Leistungen des Staates, auf die kein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch besteht, ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nach der Natur der Sache noch weiter als bei der gesetzlichen Regelung hoheitlicher Eingriffsbefugnisse (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 45, 143/147; VerfGH vom 9.10.2007 VerfGHE 60, 167/171; vom 19.7.2016 - Vf. 1-VII-16 - juris Rn. 40). - VerfGH Bayern, 09.10.2007 - 14-VII-06
Schulgeldersatz bei Privatschulen
Auszug aus VerfGH Bayern, 10.10.2016 - 19-VII-15
Bei Bestimmungen über Leistungen des Staates, auf die kein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch besteht, ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nach der Natur der Sache noch weiter als bei der gesetzlichen Regelung hoheitlicher Eingriffsbefugnisse (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 45, 143/147; VerfGH vom 9.10.2007 VerfGHE 60, 167/171;… vom 19.7.2016 - Vf. 1-VII-16 - juris Rn. 40). - VerfGH Bayern, 14.02.2011 - 2-VII-10
Keine Mitbestimmung bei bayerischen Sparkassen
Auszug aus VerfGH Bayern, 10.10.2016 - 19-VII-15
Ist die Popularklage - wie hier - in zulässiger Weise erhoben, erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.2011 VerfGHE 64, 10/16). - VerfGH Bayern, 09.05.2016 - 14-VII-14
Höhenbezogener Mindestabstand für Windkraftanlagen als Voraussetzung für deren …
Auszug aus VerfGH Bayern, 10.10.2016 - 19-VII-15
Auch ein solches Unterlassen kann zulässiger Gegenstand einer Popularklage sein, wenn in substanziierter Weise (vgl. Art. 55 Abs. 1 Satz 2 VfGHG) geltend gemacht wird, der Normgeber sei aufgrund einer Grundrechtsbestimmung der Bayerischen Verfassung zum Erlass einer bestimmten Regelung verpflichtet (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.2.2013 VerfGHE 66, 6/13 m. w. N; vom 9.5.2016 NVwZ 2016, 999 Rn. 101).
- VerfGH Bayern, 30.05.2017 - 14-VII-15
Berechnung des Ruhegehalts begrenzt dienstfähiger Beamter
Die entsprechende Alimentation in Form von Dienstbezügen sowie einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung ist Voraussetzung dafür, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und in wirtschaftlicher und rechtlicher Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum vom Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung zugewiesenen Aufgabe, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern, beitragen kann (…VerfGH BayVBl 2015, 558 Rn. 27 m. w. N.; vom 10.10.2016 - Vf. 19-VII-15 - juris Rn. 28).Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, d. h. wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung;… vgl. VerfGH vom 28.4.2015 BayVBl 2015, 594 Rn. 25; vom 10.10.2016 - Vf. 19-VII-15 - juris Rn. 21).
- VG Karlsruhe, 10.12.2020 - 10 K 11060/18
Anerkennung von im Wege der so genannten "Aufbauhilfe" im ehemaligen …
Bei Leistungen des Staates, auf die kein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch besteht, ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besonders weit (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschl. v. 10.10.2016 - Vf. 19-VII-15 - juris, m.w.N.).Daher stehen die beiden Regelungen auch nicht in einem zwingenden Sachzusammenhang (vgl. dazu auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschl. v. 10.10.2016 - Vf. 19-VII-15 - juris, Rn. 25).
- VerfGH Bayern, 21.01.2020 - 19-VII-18
Verteilung von öffentlichen Kosten bei Kinderbetreuung
Bei Bestimmungen über Leistungen des Staates, auf die kein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch besteht, ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nach der Natur der Sache noch weiter als bei der gesetzlichen Regelung hoheitlicher Eingriffsbefugnisse (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.10.2007 VerfGHE 60, 167/171; vom 10.10.2016 BayVBl 2017, 335 Rn. 21 m. w. N.). - VG Karlsruhe, 30.10.2019 - 10 K 5907/18
Zusatzversorgung für Beamte, die infolge eines Dienstunfalls vorzeitig in den …
Bei Leistungen des Staates, auf die kein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch besteht, ist die Gestaltungsfreiheit des einfachen Gesetzgebers besonders weit (vgl. Bay. VerfGH, Beschluss vom 10.10.2016 - Vf. 19-VII-15 -, juris, m.w.N.).