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   VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18   

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VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18 (https://dejure.org/2019,44996)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2019 - 47-VI-18 (https://dejure.org/2019,44996)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 47-VI-18 (https://dejure.org/2019,44996)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 25 Abs. 2, § 258 a Abs. 2, § 339; VfGHG Art. 3 Abs. 5, Art. 27 Abs. 1 S. 2, Art. 51 Abs. 2 S. 1; StPO § 152 Abs. 2, § 170 Abs. 2, § 172 f.
    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen einer Vorschaltbeschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft

  • rewis.io

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen einer Vorschaltbeschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 8-VI-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18
    Mit Schreiben vom 2. November 2017 erstattete der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft München I Strafanzeige gegen mehrere Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs "in Hinblick auf ihre Entscheidung vom 22.9.2015, Vf. 8-VI-15, wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung (§§ 339, 25 II StGB)".

    a) Mit seiner - noch vor Erlass der Entscheidung vom 13. November 2018 eingelegten - Verfassungsbeschwerde vom 17. Juli 2018, ergänzt durch Schreiben vom 1. und 3. August 2018, rügte der Beschwerdeführer eine Verletzung "der Rechtsweggarantie gem. Art. 19 Abs. 4 GG und des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs gem. Art. 91 I BV" und bezeichnete als "Beschwerdegegenstand: [die] Nicht-Entscheidung des OLG München vom 3.7.2018 über die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft München I zur förmlichen Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen die beschuldigten Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in Hinblick auf ihre Entscheidung vom 22.9.2015, Vf. 8-VI-15 wegen gemeinschaftlicher Rechtsbeugung (§§ 339, 25 II StGB)".

    1) vom 22.9.2015, Vf. 8-VI-15.

    Die weiteren unterzeichnenden Richter haben an den Entscheidungen vom 22. September und/oder 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 8-VI-15, Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 nicht mitgewirkt, sodass sie weder von der Strafanzeige vom 2. November 2017 noch von dem Ablehnungsgesuch betroffen sind.

  • VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 32-VI-15

    Angebliche Untätigkeit nach Strafanzeigen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18
    2) vom 17.11.2015, Vf. 12-VI-15 und 3) vom 17.11.2015, Vf. 32-VI-15 jeweils einer gemeinschaftlichen Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB strafbar gemacht" hätten.

    Die weiteren unterzeichnenden Richter haben an den Entscheidungen vom 22. September und/oder 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 8-VI-15, Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 nicht mitgewirkt, sodass sie weder von der Strafanzeige vom 2. November 2017 noch von dem Ablehnungsgesuch betroffen sind.

    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits entschieden, dass der Beschwerdeführer - selbst bei einer etwa anzunehmenden Untätigkeit der Staatsanwaltschaft - versuchen muss, durch Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eine Entscheidung über die begehrten Ermittlungen zu erreichen (VerfGH vom 17.11.2015 - Vf. 32-VI-15 - juris Rn. 12; BayVBl 2019, 465 Rn. 20).

  • VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15

    Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags als unzulässig

    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18
    2) vom 17.11.2015, Vf. 12-VI-15 und 3) vom 17.11.2015, Vf. 32-VI-15 jeweils einer gemeinschaftlichen Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB strafbar gemacht" hätten.

    Die weiteren unterzeichnenden Richter haben an den Entscheidungen vom 22. September und/oder 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 8-VI-15, Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 nicht mitgewirkt, sodass sie weder von der Strafanzeige vom 2. November 2017 noch von dem Ablehnungsgesuch betroffen sind.

  • VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 137-VI-10

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18
    Dass der Beschwerdeführer eine Vorschaltbeschwerde für entbehrlich hält, entbindet ihn nicht von der Obliegenheit der Einlegung; ebenso wenig, dass er davon ausgeht, die Generalstaatsanwaltschaft zeige "nach aller Erfahrung ersichtlich keinerlei Neigung, strafrechtliche Ermittlungen gegen einen Münchner Richter zu forcieren" (S. 6 des Schriftsatzes vom 10. Juli 2019), denn dass ein Beschwerdeführer allgemein erwartet, ein Rechtsbehelf werde erfolglos bleiben, führt grundsätzlich und auch im vorliegenden Fall nicht dazu, dass er auf dessen Einlegung im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde verzichten kann (VerfGH vom 28.2.2011 BayVBl 2011, 530/531; vom 15.9.2011 - Vf. 137-VI-10 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 28.02.2011 - 84-VI-10

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18
    Dass der Beschwerdeführer eine Vorschaltbeschwerde für entbehrlich hält, entbindet ihn nicht von der Obliegenheit der Einlegung; ebenso wenig, dass er davon ausgeht, die Generalstaatsanwaltschaft zeige "nach aller Erfahrung ersichtlich keinerlei Neigung, strafrechtliche Ermittlungen gegen einen Münchner Richter zu forcieren" (S. 6 des Schriftsatzes vom 10. Juli 2019), denn dass ein Beschwerdeführer allgemein erwartet, ein Rechtsbehelf werde erfolglos bleiben, führt grundsätzlich und auch im vorliegenden Fall nicht dazu, dass er auf dessen Einlegung im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde verzichten kann (VerfGH vom 28.2.2011 BayVBl 2011, 530/531; vom 15.9.2011 - Vf. 137-VI-10 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18
    Die vom Beschwerdeführer zum wiederholten Mal angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2017 Az. 2 BvR 1453/16 (NJW 2017, 3141) (S. 38 der Verfassungsbeschwerde) besagt nichts anderes (vgl. dazu bereits VerfGH BayVBl 2019, 465 Rn. 23).
  • VerfGH Bayern, 13.03.2018 - 31-VI-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18
    Ein diesbezüglicher Verstoß sowie eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) kämen allenfalls in Betracht, wenn das Oberlandesgericht das Prozessrecht in einer Weise ausgelegt und gehandhabt hätte, die unter Berücksichtigung der genannten Rechte unvertretbar wäre (VerfGH vom 2.3.2017 - Vf. 1-VI-16 - juris Rn. 19; vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 - juris Rn. 39).
  • VerfGH Bayern, 08.11.1991 - 14-VI-88
    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18
    Versäumt ein Beschwerdeführer eine prozessuale oder tatsächliche Möglichkeit, um eine Verletzung verfassungsmäßiger Rechte auszuräumen, so begibt er sich dieser Rechte (vgl. VerfGH vom 8.6.1984 VerfGHE 37, 79/83; vom 8.11.1991 VerfGHE 44, 136/138 f.; vom 22.10.2018 BayVBl 2019, 465 Rn. 19; Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 5. Aufl. 2014, Art. 120 Rn. 25 m. w. N.; Wolff in Lindner/Möstl/ Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 68 f. m. w. N.).
  • BVerfG, 10.03.2016 - 2 BvR 408/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig aufgrund fehlender Grundrechtsverletzung und

    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, dass ein Beschwerdeführer im fachgerichtlichen Verfahren sowohl den Rechtsweg formal durchlaufen als auch alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die geltend gemachte Verletzung von Verfassungsrecht zu verhindern oder zu beseitigen (VerfGH BayVBl 2019, 465 Rn. 19; BVerfG vom 10.3.2016 - 2 BvR 408/16 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Beweisangeboten

    Auszug aus VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18
    Ein diesbezüglicher Verstoß sowie eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) kämen allenfalls in Betracht, wenn das Oberlandesgericht das Prozessrecht in einer Weise ausgelegt und gehandhabt hätte, die unter Berücksichtigung der genannten Rechte unvertretbar wäre (VerfGH vom 2.3.2017 - Vf. 1-VI-16 - juris Rn. 19; vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 - juris Rn. 39).
  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

  • VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Willkürverbots

  • VerfGH Bayern, 10.02.2014 - 53-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge;

  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

  • BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06

    Behandlung von Beweisproblemen hinsichtlich des Zugangs von Anträgen

  • BVerfG, 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtschutzschutzbedürfnis in einem

  • VerfGH Bayern, 29.07.2013 - 125-VI-11

    Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren

  • VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung verschiedener

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

  • BVerfG, 28.03.2019 - 2 BvR 2432/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entfernung eines Polizisten aus dem

  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04

    Nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig Verfassungsbeschwerde zur

  • VerfGH Bayern, 28.01.2020 - 56-VI-18

    Verletzung des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs -Grundsatz der

    Damit hat er nicht alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten ausgeschöpft, um sein Rechtsschutzziel zu erreichen (vgl. VerfGH vom 10.12.2019 - Vf. 47-VI-18 - juris Rn. 27).

    Durch dieses offensichtlich rechtsmissbräuchliche Verhalten (vgl. dazu im Einzelnen den Beschluss vom 20. März 2019 im Verfahren Vf. 47-VI-18) kann der Beschwerdeführer jedoch nicht die Entbehrlichkeit der Vorschaltbeschwerde in anderen Fällen herbeiführen (vgl. VerfGH vom 10.12.2019 - Vf. 20-VI-19 - juris Rn. 13).

    Denn zum einen ist es dem Oberlandesgericht nicht verwehrt, einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei unterbliebener Vorschaltbeschwerde selbst dann als unzulässig zu verwerfen, wenn sich die Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Anhörung mit der Begründetheit des Anliegens befasst hat (VerfGH vom 10.10.2019 - Vf. 47-VI-18 - juris Rn. 30; Kölbel in Münchener Kommentar zur StPO, 2016, § 172 Rn. 49).

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 59-VI-17

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Stützt sich eine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen, muss sich der Beschwerdeführer mit jeder dieser Begründungen befassen (VerfGH vom 7.11.2019 - Vf. 46-VI-18 - juris Rn. 19; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 20; vom 10.12.2019 - Vf. 47-VI-18 - juris Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

    Stützt sich eine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen, muss sich der Beschwerdeführer mit jeder dieser Begründungen befassen (VerfGH vom 7.11.2019 - Vf. 46-VI-18 - juris Rn. 19; vom 10.12.2019 - Vf. 47-VI-18 - juris Rn. 21; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 25; vom 9.2.2022 - Vf. 62-VI-20 juris Rn. 35).
  • VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Erinnerungsentscheidung

    Stützt sich eine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen, muss sich der Beschwerdeführer mit jeder dieser Begründungen befassen (VerfGH vom 7.11.2019 - Vf. 46-VI-18 - juris Rn. 19; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 20; vom 10.12.2019 - Vf. 47-VI-18 - juris Rn. 21; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung

    Stützt sich eine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen, muss sich der Beschwerdeführer mit jeder dieser Begründungen befassen (VerfGH vom 7.11.2019 - Vf. 46-VI-18 - juris Rn. 19; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 20; vom 10.12.2019 - Vf. 47-VI-18 - juris Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 10.12.2019 - Vf. 47-VI-18 - juris Rn. 21; vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 33 m. w. N.).
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