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   VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20   

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VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20 (https://dejure.org/2021,47136)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 11.11.2021 - 71-VI-20 (https://dejure.org/2021,47136)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 11. November 2021 - 71-VI-20 (https://dejure.org/2021,47136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 2227; FamFG § 34; VfGHG Art. 27 Abs. 1 S. 2, Art. 51 Abs. 2 S. 1
    Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Tod des Beschwerdeführers

  • rewis.io

    Verfahrensmangel, Testamentsvollstrecker, Verfassungsbeschwerde, Beschwerde, Testament, Erblasserin, Entlassung, Testamentsvollstreckung, Erledigung, Verletzung, Auslegung, Anerkennung, Genehmigung, Feststellung, wichtiger Grund, von Amts wegen, Aussage gegen Aussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • VerfGH Bayern, 04.02.2019 - 39-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Unterlassung der Erhebung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20
    Zum Rechtsweg im Sinn des Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG gehört auch der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 4.2.2019 - Vf. 39-VI-18 - juris Rn. 17 m. w. N.).

    Dies gilt jedenfalls in den Fällen, in denen sich - wie hier - die behauptete Gehörsverletzung auf den gesamten Streitgegenstand des fachgerichtlichen Verfahrens erstreckt (VerfGH vom 4.2.2019 - Vf. 39-VI-18 - juris Rn. 24, 26).

    Denn bei Erfolg der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs würde das Verfahren in die Lage zurückversetzt, in der es sich vor dem Erlass der angegriffenen Entscheidung befand; auf diese Weise hätten sämtliche Einwände des Beschwerdeführers im Rahmen des fachgerichtlichen Rechtswegs berücksichtigt werden können (VerfGH vom 4.2.2019 NVwZ 2019, 881 Rn. 26).

    Ohne erfolgreiche Willkürrüge können die angegriffenen Entscheidungen daher nicht an anderen materiellen Grundrechten der Bayerischen Verfassung (hier: Art. 100, 103 BV) gemessen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 VerfGHE 68, 180 Rn. 31; vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 - juris Rn. 44; vom 4.2.2019 - Vf. 39-VI-18 - juris Rn. 34).

  • VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Willkürverbots

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20
    Selbst wenn man den Ausführungen in der Verfassungsbeschwerde folgen würde, würde sich daraus allenfalls eine Fehlerhaftigkeit der angegriffenen Entscheidungen ergeben, aber keine Willkür (vgl. zum Maßstab insoweit z. B. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 23; vom 24.5.2019 - Vf. 23-VI-17 - juris Rn. 69).

    Die Rüge von Verstößen gegen Art. 100, 103 BV kann für sich genommen von vornherein nicht durchgreifen, denn gegenüber der Anwendung von - hier allein einschlägigem - materiellem Bundesrecht, das wegen seines höheren Rangs nicht am Maßstab der Bayerischen Verfassung überprüft werden kann, beschränkt sich die Prüfung darauf, ob das Gericht willkürlich gehandelt hat (Art. 118 Abs. 1 BV; ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17 f; vom 5.10.2017 BayVBl 2018, 164 Rn. 18; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 17).

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20
    Auch das Bundesverfassungsgericht geht damit übereinstimmend davon aus, dass sich eine Verfassungsbeschwerde grundsätzlich mit dem Tod des Beschwerdeführers erledigt, weil diese Verfahrensart regelmäßig der Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte dient (BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 109, 279/304; vom 4.11.2009 BVerfGE 124, 300/318; vom 31.3.2017 - 1 BvR 290/17 - juris Rn. 3; ebenso Bethge in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 124 f, 130, 364).

    Ausnahmen seien im Hinblick auf solche Rügen zugelassen worden, die der Rechtsnachfolger im eigenen Interesse geltend machen kann - was insbesondere der Fall ist, wenn die Verfassungsbeschwerde der Durchsetzung vermögenswerter Rechtspositionen dient -, oder wenn die Entscheidung allgemeine verfassungsrechtliche Bedeutung hat (vgl. BVerfGE 109, 279/304; 124, 300/318).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20
    Auch das Bundesverfassungsgericht geht damit übereinstimmend davon aus, dass sich eine Verfassungsbeschwerde grundsätzlich mit dem Tod des Beschwerdeführers erledigt, weil diese Verfahrensart regelmäßig der Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte dient (BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 109, 279/304; vom 4.11.2009 BVerfGE 124, 300/318; vom 31.3.2017 - 1 BvR 290/17 - juris Rn. 3; ebenso Bethge in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 124 f, 130, 364).

    Ausnahmen seien im Hinblick auf solche Rügen zugelassen worden, die der Rechtsnachfolger im eigenen Interesse geltend machen kann - was insbesondere der Fall ist, wenn die Verfassungsbeschwerde der Durchsetzung vermögenswerter Rechtspositionen dient -, oder wenn die Entscheidung allgemeine verfassungsrechtliche Bedeutung hat (vgl. BVerfGE 109, 279/304; 124, 300/318).

  • VerfGH Bayern, 06.08.2019 - 79-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20
    aa) Hinsichtlich des Nichtabhilfebeschlusses des Amtsgerichts vom 23. Januar 2018 und der Hinweisbeschlüsse des Oberlandesgerichts vom 5. Februar und 12. März 2018 gilt dies schon deshalb, weil diese keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer enthalten (vgl. zu den Hinweisen z. B. VerfGH vom 14.9.2006 - Vf. 53-VI-04 - juris Rn. 19; zur Nichtabhilfeentscheidung z. B. VerfGH vom 6.8.2019 - Vf. 79-VI-18 - juris Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20
    Selbst wenn man den Ausführungen in der Verfassungsbeschwerde folgen würde, würde sich daraus allenfalls eine Fehlerhaftigkeit der angegriffenen Entscheidungen ergeben, aber keine Willkür (vgl. zum Maßstab insoweit z. B. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 23; vom 24.5.2019 - Vf. 23-VI-17 - juris Rn. 69).
  • VerfGH Bayern, 14.09.2006 - 53-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20
    aa) Hinsichtlich des Nichtabhilfebeschlusses des Amtsgerichts vom 23. Januar 2018 und der Hinweisbeschlüsse des Oberlandesgerichts vom 5. Februar und 12. März 2018 gilt dies schon deshalb, weil diese keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer enthalten (vgl. zu den Hinweisen z. B. VerfGH vom 14.9.2006 - Vf. 53-VI-04 - juris Rn. 19; zur Nichtabhilfeentscheidung z. B. VerfGH vom 6.8.2019 - Vf. 79-VI-18 - juris Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 05.10.2017 - 55-VI-16

    Kostenauferlegung nach Einstellung des Verfahrens - Willkürverbot und Recht auf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20
    Die Rüge von Verstößen gegen Art. 100, 103 BV kann für sich genommen von vornherein nicht durchgreifen, denn gegenüber der Anwendung von - hier allein einschlägigem - materiellem Bundesrecht, das wegen seines höheren Rangs nicht am Maßstab der Bayerischen Verfassung überprüft werden kann, beschränkt sich die Prüfung darauf, ob das Gericht willkürlich gehandelt hat (Art. 118 Abs. 1 BV; ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17 f; vom 5.10.2017 BayVBl 2018, 164 Rn. 18; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 17).
  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20
    Selbst wenn man den Ausführungen in der Verfassungsbeschwerde folgen würde, würde sich daraus allenfalls eine Fehlerhaftigkeit der angegriffenen Entscheidungen ergeben, aber keine Willkür (vgl. zum Maßstab insoweit z. B. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 23; vom 24.5.2019 - Vf. 23-VI-17 - juris Rn. 69).
  • VerfGH Bayern, 13.03.2018 - 31-VI-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20
    Ohne erfolgreiche Willkürrüge können die angegriffenen Entscheidungen daher nicht an anderen materiellen Grundrechten der Bayerischen Verfassung (hier: Art. 100, 103 BV) gemessen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 VerfGHE 68, 180 Rn. 31; vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 - juris Rn. 44; vom 4.2.2019 - Vf. 39-VI-18 - juris Rn. 34).
  • VerfGH Bayern, 26.01.1990 - 30-VI-89
  • BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 1946/01

    Wegen Fehlens des Rechtsschutzinteresses unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • BVerfG, 07.10.2016 - 2 BvR 1313/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender

  • VerfGH Bayern, 30.10.2019 - 52-VI-18

    Aufhebung eines in einer Wohnungseigentumssache ergangenen Urteils - Verletzung

  • BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvQ 26/20

    Durchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche (Erfordernis eines doppelten

  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 1423/07

    Mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässige Verfassungsbeschwerde - zu den

  • OLG Köln, 18.05.1987 - 2 Wx 3/87
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • BVerfG, 18.11.2018 - 1 BvR 589/18

    Unterlassen einer Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren trotz damit

  • OLG München, 10.03.2011 - 31 Wx 73/11

    Testamentsvollstreckung: Antragsbefugnis des vormaligen Testamentsvollstreckers

  • VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15

    Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 290/17

    Erledigung der Verfassungsbeschwerde durch den Tod des Beschwerdeführers

  • BVerfG, 09.08.2021 - 2 BvR 1143/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels

  • VerfGH Bayern, 29.11.2022 - 5-VI-22

    Landesverfassungsbeschwerde gegen eine nach Bundesrecht ergangene

    Es steht nicht zur Disposition des Beschwerdeführers, den Umfang des zu erschöpfenden Rechtswegs dadurch zu beeinflussen, dass er seine den Schutzbereich des Grundrechts auf rechtliches Gehör betreffenden Rügen anderen Grundrechten zuordnet (VerfGH vom 22.8.2016 BayVBl 2017, 282 Rn. 29; vom 4.2.2019 - Vf. 39-VI-18 - juris Rn. 21; vom 11.11.2021 - Vf. 71-VI-20 - juris Rn. 44).
  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

    Ohne erfolgreiche Willkürrüge können die angegriffenen Entscheidungen insoweit nicht an anderen materiellen Grundrechten der Bayerischen Verfassung (hier: Art. 103 Abs. 1 BV) gemessen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 VerfGHE 68, 180 Rn. 31; vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 - juris Rn. 44; vom 4.2.2019 - Vf. 39-VI-18 - juris Rn. 34; vom 11.12.2021 - Vf. 71-VI-20 - juris Rn. 50).
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