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   VerfGH Bayern, 12.04.2017 - 5-VI-16   

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https://dejure.org/2017,11611
VerfGH Bayern, 12.04.2017 - 5-VI-16 (https://dejure.org/2017,11611)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12.04.2017 - 5-VI-16 (https://dejure.org/2017,11611)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12. April 2017 - 5-VI-16 (https://dejure.org/2017,11611)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 91 Abs. 1; VfGHG Art. 17 Abs. 1, Art. 51 Abs. 2 S. 2; SGG § 98 S. 2, § 178a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 5
    Keine erneuter Fristlauf für die Verfassungsbeschwerde durch Entscheidung über offensichtlich unzulässige Rechtsbehelfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde gegen einen die Nachholung rechtlichen Gehörs ablehnenden Beschluss; Verweisungsbeschluss des Sozialgerichts wegen örtlicher Unzuständigkeit; Einlegung einer offensichtlich unzulässigen Anhörungsrüge oder eines anderen offensichtlich unzulässigen ...

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen einen die Nachholung rechtlichen Gehörs ablehnenden Beschluss; Einlegung einer offensichtlich unzulässigen Anhörungsrüge oder eines anderen offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs

  • rewis.io

    Keine erneuter Fristlauf für die Verfassungsbeschwerde durch Entscheidung über offensichtlich unzulässige Rechtsbehelfe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen einen die Nachholung rechtlichen Gehörs ablehnenden Beschluss unzulässig

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • SG Würzburg, 07.12.2015 - S 6 R 910/15

    Unbegründete Anhörungsrüge gegen Verweisungsbeschluss wegen örtlicher

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.04.2017 - 5-VI-16
    - den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 7. Dezember 2015 Az. S 6 R 910/15 RG, durch den die Anhörungsrüge gegen den Verweisungsbeschluss als unbegründet zurückgewiesen wurde, und.
  • VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 111-VI-09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach zweiter Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.04.2017 - 5-VI-16
    Die Frage der offensichtlichen Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfs prüft der Verfassungsgerichtshof eigenständig und ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts (VerfGH vom 19.10.2010 VerfGHE 63, 182/187; VerfGHE 27 64, 61/66; vom 7.8.2013 VerfGHE 66, 144/147 f.; vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 28).
  • BSG, 03.12.2009 - B 12 SF 18/09 S

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.04.2017 - 5-VI-16
    Ob, unter welchen Zulässigkeitsvoraussetzungen und mit welchen rechtlichen Folgen ein außerordentlicher Rechtsbehelf in Fällen eines Ausschlusses der Anhörungsrüge nach § 178 a Abs. 1 Satz 2 SGG in Betracht kommt, ist in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und der Fachliteratur nicht abschließend geklärt (vgl. BSG vom 3.12.2009 - B 12 SF 18/09 S - juris Rn. 7; vom 25.4.2016 33 B 9 SF 1/16 S - BeckRS 2016, 69548 Rn. 6; BayLSG vom 20.7.2016 - L 15 RF 24/16 - BeckRS 2016, 71270; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 98 Rn. 7 a; Curkovic, a. a. O., Rn. 9).
  • VerfGH Bayern, 14.04.1989 - 70-VI-87
    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.04.2017 - 5-VI-16
    Durch die Einlegung einer offensichtlich unzulässigen Anhörungsrüge oder eines anderen offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs und die darauf ergehende gerichtliche Entscheidung wird nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs keine neue Beschwerdefrist in Lauf gesetzt (vgl. VerfGH vom 14.4.1989 VerfGHE 42, 50/52; vom 25.2.2010 VerfGHE 63, 28/30; vom 25.5.2011 VerfGHE 64, 61/65).
  • VerfGH Bayern, 07.05.2012 - 103-VI-11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.04.2017 - 5-VI-16
    Mit der Begründung, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs aber nicht begründet werden (vgl. VerfGH vom 8.3.2004 VerfGHE 57, 16/24; vom 7.5.2012 - Vf. 103-VI-11 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf Anordnung der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.04.2017 - 5-VI-16
    Sie hätte allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen lassen, indem die "Selbstkorrektur" durch das Fachgericht unterblieben wäre (VerfGH vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 11).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.04.2017 - 5-VI-16
    Die Frage der offensichtlichen Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfs prüft der Verfassungsgerichtshof eigenständig und ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts (VerfGH vom 19.10.2010 VerfGHE 63, 182/187; VerfGHE 27 64, 61/66; vom 7.8.2013 VerfGHE 66, 144/147 f.; vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 28).
  • BSG, 25.04.2016 - B 9 SF 1/16 S
    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.04.2017 - 5-VI-16
    Ob, unter welchen Zulässigkeitsvoraussetzungen und mit welchen rechtlichen Folgen ein außerordentlicher Rechtsbehelf in Fällen eines Ausschlusses der Anhörungsrüge nach § 178 a Abs. 1 Satz 2 SGG in Betracht kommt, ist in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und der Fachliteratur nicht abschließend geklärt (vgl. BSG vom 3.12.2009 - B 12 SF 18/09 S - juris Rn. 7; vom 25.4.2016 33 B 9 SF 1/16 S - BeckRS 2016, 69548 Rn. 6; BayLSG vom 20.7.2016 - L 15 RF 24/16 - BeckRS 2016, 71270; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 98 Rn. 7 a; Curkovic, a. a. O., Rn. 9).
  • LSG Bayern, 20.07.2016 - L 15 RF 24/16

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.04.2017 - 5-VI-16
    Ob, unter welchen Zulässigkeitsvoraussetzungen und mit welchen rechtlichen Folgen ein außerordentlicher Rechtsbehelf in Fällen eines Ausschlusses der Anhörungsrüge nach § 178 a Abs. 1 Satz 2 SGG in Betracht kommt, ist in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und der Fachliteratur nicht abschließend geklärt (vgl. BSG vom 3.12.2009 - B 12 SF 18/09 S - juris Rn. 7; vom 25.4.2016 33 B 9 SF 1/16 S - BeckRS 2016, 69548 Rn. 6; BayLSG vom 20.7.2016 - L 15 RF 24/16 - BeckRS 2016, 71270; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 98 Rn. 7 a; Curkovic, a. a. O., Rn. 9).
  • SG Würzburg, 24.09.2015 - S 6 R 394/14

    Rentenversicherung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.04.2017 - 5-VI-16
    - den Verweisungsbeschluss des Sozialgerichts Würzburg wegen örtlicher Unzuständigkeit vom 24. September 2015 Az. S 6 R 394/14,.
  • LSG Bayern, 07.12.2015 - L 14 R 775/15

    Unzulässige Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss wegen örtlicher Unzuständigkeit

  • VerfGH Bayern, 11.05.2011 - 30-VI-10

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nach Erhebung einer offensichtlich

  • VerfGH Bayern, 13.03.1981 - 93-VI-78
  • VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Entscheidung über offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf

  • VerfGH Bayern, 28.10.2020 - 41-VI-20

    Ahndung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

    a) Durch die Einlegung einer offensichtlich unzulässigen Anhörungsrüge oder eines anderen offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs und die darauf ergehende gerichtliche Entscheidung wird nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs keine neue Beschwerdefrist in Lauf gesetzt (vgl. VerfGH vom 14.4.1989 VerfGHE 42, 50/52; vom 12.4.2017 BayVBl 2018, 86 Rn. 28; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 12).

    Die Frage der offensichtlichen Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfs wird vom Verfassungsgerichtshof eigenständig und ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts geprüft (VerfGH vom 19.10.2010 VerfGHE 63, 182/187; VerfGH BayVBl 2018, 86 Rn. 28; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI- 16 - juris Rn. 12).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - VerfGH 16/19

    Ablehnung einer auf Sozialleistungen gerichteten Einstweilige Anordnung

    Die Beurteilung obliegt dem Verfassungsgericht; es ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 730/07 -, juris, Rn. 12; VerfGH BY, Entscheidung vom 12. April 2017 - Vf. 5-VI-16 -, juris, Rn. 28).
  • VerfGH Bayern, 18.07.2017 - 3-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung zum Studium der

    Durch die Einlegung einer offensichtlich unzulässigen Anhörungsrüge oder eines anderen offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs und die darauf ergehende gerichtliche Entscheidung wird nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs keine neue Beschwerdefrist in Lauf gesetzt (vgl. VerfGH vom 12.4.2017 -Vf. 5-VI-16 - juris Rn. 28 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 25.01.2021 - 4-VI-20

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Anspruches auf

    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 8. Oktober 2019 war wegen ihrer - vom Verfassungsgerichtshof ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts zu beurteilenden (VerfGH vom 19.10.2010 VerfGHE 63, 182/187; vom 12.4.2017 BayVBl 2018, 86 Rn. 28; vom 28.10.2020 - Vf. 41-VI-20 - juris Rn. 21) - offensichtlichen Unzulässigkeit nicht geeignet, die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde offenzuhalten.
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