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   VerfGH Bayern, 12.07.2016 - 49-VI-15   

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VerfGH Bayern, 12.07.2016 - 49-VI-15 (https://dejure.org/2016,20366)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12.07.2016 - 49-VI-15 (https://dejure.org/2016,20366)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 49-VI-15 (https://dejure.org/2016,20366)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung eines strafgerichtlichen Beschlusses am Maßstab des Willkürverbots; Verwerfung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet

  • rewis.io

    Überprüfung eines strafgerichtlichen Beschlusses am Maßstab des Willkürverbots

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • VerfGH Bayern, 15.02.2016 - 45-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung u.a. mangels Erhebung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.07.2016 - 49-VI-15
    Eine Verfassungsbeschwerde kann deshalb hierauf nicht gestützt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 6.2.2004 VerfGHE 57, 7/10; vom 25.11.2014 BayVBl 2015, 321 Rn. 19; vom 15.2.2016 - Vf. 45-VI-15 - juris Rn. 20).

    c) Ob das Unterlassen der Anhörungsrüge wegen des Grundsatzes der Subsidiarität darüber hinaus zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde insgesamt, also auch wegen sonstiger Grundrechtsrügen führt (so BVerfG vom 25.4.2005 NJW 2005, 3059; VerfGH Sachsen vom 28.2.2007 - Vf. 122-IV-07 - juris Rn. 8; vgl. dazu Heinrichsmeier, NVwZ 2010, 228), hat der Verfassungsgerichtshof bisher ausdrücklich offengelassen (VerfGH BayVBl 2011, 530/531; vom 15.9.2011 Vf. 137-VI-10 - juris Rn. 17; vom 5.10.2011 - Vf. 134-VI-10 - juris Rn. 12; vom 30.5.2012 BayVBl 2013, 738; vom 15.2.2016 - Vf. 45-VI-15 juris Rn. 20).

    Ob sich das Recht auf ein faires Verfahren, wie es in Art. 6 EMRK positivrechtlich normiert ist und wie es das Bundesverfassungsgericht aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip herleitet (BVerfG vom 26.5.1981 BVerfGE 57, 250/274 f.), als ein verfassungsbeschwerdefähiger Grundrechtsanspruch auch aus Art. 101 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ergibt, hat der Verfassungsgerichtshof bisher offengelassen (vgl. VerfGH vom 25.6.2010 VerfGHE 63, 83/105; vom 29.1.2014 BayVBl 2014, 448 Rn. 44; vom 17.11.2014 BayVBl 2015, 154 Rn. 51; vom 15.2.2016 - Vf. 45-VI-15 - juris Rn. 22).

    Selbst eine fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; vom 11.3.2003 VerfGHE 56, 22/25; vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 10.9.2014 - Vf. 105-VI-13 - juris Rn. 31; vom 15. Februar 2016 - Vf. 45-VI-15 - juris Rn. 29).

  • VerfGH Bayern, 07.05.2012 - 103-VI-11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.07.2016 - 49-VI-15
    a) Mit Blick auf die angegriffenen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Generalstaatsanwalts ergibt sich das bereits daraus, dass Art. 91 Abs. 1 BV die Gewährung rechtlichen Gehörs nur vor Gerichten grundrechtlich verbürgt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.5.2012 - Vf. 103-VI-11 - juris Rn. 19 m. w. N.; vom 25.8.2015 BayVBl 2016, 15 Rn. 22).

    Soweit die Beschwerdeführerin die Unrichtigkeit der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts geltend machen will, betrifft dies von vornherein nicht das Grundrecht auf rechtliches Gehör (vgl. VerfGH vom 8.3.2004 VerfGHE 57, 16/24; vom 7.5.2015 - Vf. 103-VI-11 - juris Rn. 25), so dass eine darauf gestützte Rüge diesbezüglich mangels hinreichender Substanziierung (Art. 51 Abs. 1 Satz 1 VfGHG) unzulässig ist.

  • VerfGH Bayern, 25.08.2015 - 48-VI-14

    Verfassungsbeschwerde nach erfolgloser Klageerzwingung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.07.2016 - 49-VI-15
    a) Mit Blick auf die angegriffenen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Generalstaatsanwalts ergibt sich das bereits daraus, dass Art. 91 Abs. 1 BV die Gewährung rechtlichen Gehörs nur vor Gerichten grundrechtlich verbürgt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.5.2012 - Vf. 103-VI-11 - juris Rn. 19 m. w. N.; vom 25.8.2015 BayVBl 2016, 15 Rn. 22).

    Macht ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde geltend, das zuletzt angerufene Fachgericht habe sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt, so gehört zum Rechtsweg auch die Anhörungsrüge nach § 33 a StPO (VerfGH vom 28.2.2011 BayVBl 2011, 530; VerfGH BayVBl 2016, 15 Rn. 23).

  • VerfGH Bayern, 28.02.2011 - 84-VI-10

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.07.2016 - 49-VI-15
    Macht ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde geltend, das zuletzt angerufene Fachgericht habe sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt, so gehört zum Rechtsweg auch die Anhörungsrüge nach § 33 a StPO (VerfGH vom 28.2.2011 BayVBl 2011, 530; VerfGH BayVBl 2016, 15 Rn. 23).

    c) Ob das Unterlassen der Anhörungsrüge wegen des Grundsatzes der Subsidiarität darüber hinaus zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde insgesamt, also auch wegen sonstiger Grundrechtsrügen führt (so BVerfG vom 25.4.2005 NJW 2005, 3059; VerfGH Sachsen vom 28.2.2007 - Vf. 122-IV-07 - juris Rn. 8; vgl. dazu Heinrichsmeier, NVwZ 2010, 228), hat der Verfassungsgerichtshof bisher ausdrücklich offengelassen (VerfGH BayVBl 2011, 530/531; vom 15.9.2011 Vf. 137-VI-10 - juris Rn. 17; vom 5.10.2011 - Vf. 134-VI-10 - juris Rn. 12; vom 30.5.2012 BayVBl 2013, 738; vom 15.2.2016 - Vf. 45-VI-15 juris Rn. 20).

  • VerfGH Bayern, 29.01.2014 - 18-VI-12

    Wertersatz für Nutzung defekter Kaufsache

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.07.2016 - 49-VI-15
    Ob sich das Recht auf ein faires Verfahren, wie es in Art. 6 EMRK positivrechtlich normiert ist und wie es das Bundesverfassungsgericht aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip herleitet (BVerfG vom 26.5.1981 BVerfGE 57, 250/274 f.), als ein verfassungsbeschwerdefähiger Grundrechtsanspruch auch aus Art. 101 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ergibt, hat der Verfassungsgerichtshof bisher offengelassen (vgl. VerfGH vom 25.6.2010 VerfGHE 63, 83/105; vom 29.1.2014 BayVBl 2014, 448 Rn. 44; vom 17.11.2014 BayVBl 2015, 154 Rn. 51; vom 15.2.2016 - Vf. 45-VI-15 - juris Rn. 22).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.07.2016 - 49-VI-15
    Ob sich das Recht auf ein faires Verfahren, wie es in Art. 6 EMRK positivrechtlich normiert ist und wie es das Bundesverfassungsgericht aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip herleitet (BVerfG vom 26.5.1981 BVerfGE 57, 250/274 f.), als ein verfassungsbeschwerdefähiger Grundrechtsanspruch auch aus Art. 101 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ergibt, hat der Verfassungsgerichtshof bisher offengelassen (vgl. VerfGH vom 25.6.2010 VerfGHE 63, 83/105; vom 29.1.2014 BayVBl 2014, 448 Rn. 44; vom 17.11.2014 BayVBl 2015, 154 Rn. 51; vom 15.2.2016 - Vf. 45-VI-15 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.07.2016 - 49-VI-15
    Selbst eine fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; vom 11.3.2003 VerfGHE 56, 22/25; vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 10.9.2014 - Vf. 105-VI-13 - juris Rn. 31; vom 15. Februar 2016 - Vf. 45-VI-15 - juris Rn. 29).
  • VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14

    Übernahme des Defizits eines kirchlichen Kindergartens

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.07.2016 - 49-VI-15
    Wendet sich die Beschwerdeführerin, wie hier, gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15, jeweils m. w. N.; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21; vom 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.07.2016 - 49-VI-15
    Wendet sich die Beschwerdeführerin, wie hier, gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15, jeweils m. w. N.; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21; vom 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 11.03.2003 - 29-VI-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.07.2016 - 49-VI-15
    Selbst eine fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; vom 11.3.2003 VerfGHE 56, 22/25; vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 10.9.2014 - Vf. 105-VI-13 - juris Rn. 31; vom 15. Februar 2016 - Vf. 45-VI-15 - juris Rn. 29).
  • VerfGH Bayern, 10.09.2014 - 105-VI-13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sozialbehördliche Entscheidungen

  • VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14

    Rauchverbot in Gaststätten bei Vereinstreffen

  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

  • VerfGH Bayern, 17.11.2014 - 70-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung eines parlamentarischen

  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen

  • VerfGH Bayern, 08.12.2000 - 24-VI-00
  • VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 122-IV-07
  • VerfGH Bayern, 05.10.2011 - 134-VI-10

    Teils unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 137-VI-10

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Bayern, 25.11.2014 - 21-VI-14

    Zeitliche Grenzen der materiellen Rechtskraft

  • VerfGH Bayern, 30.05.2012 - 45-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde, weil keine fachgerichtliche Anhörungsrüge

  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

  • VerfGH Bayern, 16.11.2018 - 23-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezogen auf eine Strafanzeige der

    Die Gehörsrüge hat Appellfunktion an das Gericht, zur Vermeidung einer Verfassungsbeschwerde die eigene Auffassung in Bezug auf die Gewährung rechtlichen Gehörs zu überprüfen, und dient dem Zweck, die Verfassungsgerichte zu entlasten, indem Verletzungen des rechtlichen Gehörs durch die Fachgerichtsbarkeit behoben werden können (vgl. dazu z. B. VerfGH vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 -juris Rn. 17).

    Wendet sich die Beschwerdeführerin, wie hier, gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 1 Rn. 55; vom 19.2.2015 VerfGHE 68, 32 Rn. 15, jeweils m. w. N.; vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 22).

    Das Oberlandesgericht München konnte die angegriffene Anwendung insbesondere des § 152 Abs. 2 StPO durch den Generalstaatsanwalt in München und die Staatsanwaltschaft München I vollumfänglich prüfen (vgl. VerfGH vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 22).

    Auf die ebenfalls angegriffenen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft München I und des Generalstaatsanwalts in München könnte es daher allenfalls dann ankommen, wenn die Verfassungsbeschwerde hinsichtlich des angegriffenen Beschlusses des Oberlandesgerichts München Erfolg hätte (vgl. VerfGH vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 22).

    Ein Grundrecht auf "Waffengleichheit als Ausprägung des Gleichheitssatzes gemäß Art. 118 Abs. 1 BV in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 101 BV" ist nicht ersichtlich (vgl. VerfGH vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 28).

  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Die obigen Ausführungen zur unterbliebenen Rechtswegerschöpfung und zum Schutzbereich kommen deshalb mit Bezug auf ein Recht auf effektiven Rechtsschutz bzw. auf ein faires Verfahren in gleicher Weise zum Tragen (vgl. VerfGH vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 19).

    Ob ein solches Grundrecht auf "Waffengleichheit" als Ausprägung des Gleichheitssatzes nach Art. 118 Abs. 1 BV i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 BV) anzuerkennen ist, kann jedoch dahinstehen, weil die Beschwerdeführerin damit letztlich nur Rügen aufgreift, die bereits unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots erörtert wurden (vgl. VerfGH vom 12.7.2016 -Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 28; vom 16.11.2018 - Vf. 23-VI-16 - juris Rn. 52).

  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    b) Soweit der Beschwerdeführer sich mit Blick auf die als verletzt gerügten Grundrechte des Willkürverbots bzw. des Rechts auf effektiven Rechtsschutz gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wendet, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21; vom 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 20; vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

    d) Ob sich das Recht auf ein faires Verfahren, wie es in Art. 6 EMRK positivrechtlich normiert ist und wie es das Bundesverfassungsgericht aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip herleitet (BVerfG vom 26.5.1981 BVerfGE 57, 250/274 f.), als ein verfassungsbeschwerdefähiger Grundrechtsanspruch auch aus Art. 101 i.V. m. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ergibt, hat der Verfassungsgerichtshof bisher offengelassen (VerfGH vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 19).

    Die Ausführungen zur Unzulässigkeit dieser Rüge kommen daher auch mit Bezug auf ein etwaiges Grundrecht auf ein faires Verfahren in gleicher Weise zum Tragen (vgl. dazu z. B. VerfGH vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 19).

  • VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17

    Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht

    b) Soweit der Beschwerdeführer sich mit Blick auf das als verletzt gerügte Willkürverbot gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wendet, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 12.7.2016 -Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 22; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 39).
  • VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Errichtung und Betrieb von

    Soweit der Beschwerdeführer einen Verstoß der Gerichte gegen die Bindung an Recht und Gesetz (Art. 3 Abs. 1 BV) sowie eine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts der Stadt Wolframs-Eschenbach (Art. 11 Abs. 2 BV) geltend macht, kann er damit schon deshalb nicht durchdringen, weil diese Bestimmungen ihm keine subjektiven verfassungsmäßigen Rechte im Sinn des Art. 120 BV einräumen (zu Art. 3 Abs. 1 BV: VerfGH vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 14 m. w. N.; zu Art. 11 Abs. 2 BV: VerfGH vom 18.12.1987 VerfGHE 40, 154/158).
  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

    b) Soweit die Beschwerdeführer sich mit Blick auf das als verletzt gerügte Willkürverbot gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wenden, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die von den Beschwerdeführern beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21; vom 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 20; vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 12.06.2020 - 22-VI-19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung durch den VGH mangels

    Denn das Rechtsstaatsprinzip verbürgt keine subjektiven verfassungsmäßigen Rechte, sondern beinhaltet objektives Verfassungsrecht, auf das eine Verfassungsbeschwerde nicht gestützt werden kann (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. VerfGH vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 14 m. w. N.).
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