Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 13.08.2018 - 2-VII-17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24084
VerfGH Bayern, 13.08.2018 - 2-VII-17 (https://dejure.org/2018,24084)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 13.08.2018 - 2-VII-17 (https://dejure.org/2018,24084)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 13. August 2018 - 2-VII-17 (https://dejure.org/2018,24084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,24084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayStVollzG Art. 53 S. 1; VfGHG Art. 9; BVerfGG § 18 Abs. 3 Nr. 1; StPO § 24 Abs. 2, § 30
    Ablehnung einer Richterin wegen Mitwirkung am Gesetzesentwurf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßige Ablehung eines Richters wegen seiner Mitwirkung an einem Gesetzesentwurf; Begründetheit einer Selbstanzeige des Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

  • rewis.io

    Ablehnung einer Richterin wegen Mitwirkung am Gesetzesentwurf

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Bayern, 29.01.2008 - 17-VII-06

    Popularklage: Aufstellung eines Bebauungsplans und Genehmigung eines Bauvorhabens

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.08.2018 - 2-VII-17
    Dass der Antragsteller keine Bedenken gegen die Mitwirkung der Richterin geäußert hat, steht dem nicht entgegen (vgl. VerfGH vom 19.12.2007 - Vf. 17-VII-06 - amtl. Umdruck S. 4).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.08.2018 - 2-VII-17
    § 23 StPO gehört zu den Vorschriften über den gesetzlichen Richter; solche Vorschriften müssen wegen der verfassungsmäßigen Forderung, den gesetzlichen Richter im Voraus möglichst eindeutig zu bestimmen, strikt ausgelegt werden und sind einer ausweitenden Auslegung nicht zugänglich (vgl. BVerfG vom 26.1.1971 BVerfGE 30, 149/155).
  • OVG Sachsen, 12.05.2011 - 2 A 540/09

    Personalübergang, tarifgerechte Beschäftigung, Widerruf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.08.2018 - 2-VII-17
    Aus objektiver Sicht können Verfahrensbeteiligte bei vernünftiger Würdigung aller Umstände deshalb Grund zu Zweifeln haben, ob die Richterin bei der Entscheidung unvoreingenommen ist (vgl. zur Mitwirkung eines Referatsleiters in einem Landesjustizministerium an einem Entwurf gesetzlicher Regelungen auch: Sächsisches OVG vom 12.5.2011 - 2 A 540/09 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Bayern, 07.07.1997 - 6-VII-96
    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.08.2018 - 2-VII-17
    Entscheidend ist, ob nach Auffassung des Gerichts bei vernünftiger Würdigung aller Umstände für einen am Verfahren Beteiligten Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit und an der objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln; ob der Richter tatsächlich befangen ist, spielt keine Rolle (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.7.1997 VerfGHE 50, 147/149; vom 29.2.2008 VerfGHE 61, 44/46; vom 20.4.2009 - Vf. 8-VII-05 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16

    Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.08.2018 - 2-VII-17
    Dass das Bundesverfassungsgericht eine Referententätigkeit als "Mitwirkung" im Gesetzgebungsverfahren ansieht (BVerfG vom 13.2.2018 NJW 2018, 1307 Rn. 24; (vgl. auch BT-Drs. 1/788 S. 41), ändert daran nichts, da diese Einordnung im Zusammenhang mit der Spezialregelung des § 18 Abs. 3 BVerfGG getroffen wurde und nicht im Zusammenhang mit der Frage, ob eine Mitwirkung an einer Entscheidung im Sinn des § 23 StPO vorliegt.).
  • VerfGH Bayern, 20.04.2009 - 8-VII-05

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch in einem Popularklageverfahren

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.08.2018 - 2-VII-17
    Entscheidend ist, ob nach Auffassung des Gerichts bei vernünftiger Würdigung aller Umstände für einen am Verfahren Beteiligten Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit und an der objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln; ob der Richter tatsächlich befangen ist, spielt keine Rolle (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.7.1997 VerfGHE 50, 147/149; vom 29.2.2008 VerfGHE 61, 44/46; vom 20.4.2009 - Vf. 8-VII-05 - juris Rn. 12).
  • VerfGH Bayern, 16.06.2020 - 32-IX-20

    Selbstanzeige eines Mitglieds des BayVerfGH

    So hat der Verfassungsgerichtshof beispielsweise darauf hingewiesen, dass wissenschaftliche Äußerungen zu einer für das Verfahren bedeutsamen Rechtsfrage zwar für sich genommen keinen Befangenheitsgrund darstellten; Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit eines Richters könnten jedoch z. B. dann bestehen, wenn die wissenschaftliche Tätigkeit die Unterstützung eines Verfahrensbeteiligten bezweckte (VerfGHE 61, 44/46; VerfGH vom 13.8.2018 - Vf. 2-VII-17 - juris Rn. 14).

    Ebenso hat der Verfassungsgerichtshof in einem Fall die Besorgnis der Befangenheit einer Verfassungsrichterin in einem Popularklageverfahren bejaht, in dem diese als zuständige Referatsleiterin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz sowohl selbst (gemeinsam mit einem weiteren Referatsleiter) den Entwurf des im Verfahren teilweise angegriffenen Gesetzes verfasst als auch unter anderem die Beratungen des Entwurfs im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags begleitet hatte (VerfGH vom 13.8.2018 - Vf. 2-VII-17 - juris Rn. 14).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht