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   VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21   

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https://dejure.org/2023,3156
VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21 (https://dejure.org/2023,3156)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2023 - 70-VI-21 (https://dejure.org/2023,3156)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - 70-VI-21 (https://dejure.org/2023,3156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 111a; BV Art. 120; VerfGHG Art. 51
    Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erledigung unzulässig

  • rewis.io

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Fahrerlaubnis, Verfassungsbeschwerde, Verkehrsunfall, Beschwerde, Hauptverhandlung, Pkw, Kollision, Wohnhaus, Blutalkoholkonzentration, Tatverdacht, Fahrerlaubnisentzug, Sachschaden, Entziehung, Aufhebung, Entziehung der Fahrerlaubnis, Ergebnis ...

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein "landesverfassungsrechtliches Fortsetzungsfeststellungsinteresse" nach aufgehobener vorläufige Fahrerlaubnisentziehung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.05.2022 - 2 BvR 661/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die bereits vollzogene Zwangsräumung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
    a) Nach ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung kann der Betroffene nach Erledigung einer gegen ihn gerichteten hoheitlichen Maßnahme deren Rechtmäßigkeit gerichtlich nur dann überprüfen lassen, wenn er ein noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichts fortbestehendes Rechtsschutzinteresse geltend machen kann (vgl. BVerfG vom 17.5.2022 - 2 BvR 661/22 - juris Rn. 30).

    Es wird aber auch bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen angenommen, wenn die direkte Belastung sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (VerfGH vom 28.2.2011 - Vf. 84-VI-10 - juris Rn. 39; vgl. auch BVerfG vom 17.5.2022 - 2 BvR 661/22 - juris Rn. 30; C. Grünewald in BeckOK BVerfGG, § 90 Abs. 1 Rn. 116 ff.).

  • BVerfG, 03.11.2015 - 2 BvR 2019/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung einer vor US-Gerichten erhobenen Klage

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
    Lediglich ausnahmsweise kann in Einzelfällen dennoch ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen sein (vgl. VerfGH vom 12.1.2022 - Vf. 55-VI-21 - juris Rn. 22; BVerfG vom 26.2.2003 NVwZ-RR 2003, 465; vom 3.11.2015 - 2 BvR 2019/09 - juris Rn. 23; vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 3 f.).

    (1) Als tiefgreifende und besonders schwerwiegende Grundrechtseingriffe lassen sich vornehmlich solche Eingriffe begreifen, die schon die Verfassung unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. zu Art. 13 Abs. 2, Art. 104 Abs. 2 und 3 GG BVerfG vom 3.11.2015 - 2 BvR 2019/09 - juris Rn. 31; C. Grünewald, a. a. O., Rn. 118).

  • VerfGH Bayern, 28.02.2011 - 84-VI-10

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
    Es wird aber auch bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen angenommen, wenn die direkte Belastung sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (VerfGH vom 28.2.2011 - Vf. 84-VI-10 - juris Rn. 39; vgl. auch BVerfG vom 17.5.2022 - 2 BvR 661/22 - juris Rn. 30; C. Grünewald in BeckOK BVerfGG, § 90 Abs. 1 Rn. 116 ff.).

    Anders als in der Öffentlichkeit durchgeführte Festnahmen oder Durchsuchungen von Personen, Fahrzeugen oder von Personen mitgeführter Sachen (vgl. dazu VerfGH vom 7.2.2006 VerfGHE 59, 29/40; vom 28.2.2011 - Vf. 84-VI-10 - juris Rn. 41) hat er diesen nicht das Bild eines hoheitlichen Eindringens in die Privat- und Intimsphäre der Beschwerdeführerin vermittelt.

  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvR 483/20

    Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem neuartigen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
    Im Übrigen gehörte ein gewisses Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus zeitweise für die Gesamtbevölkerung zum allgemeinen Lebensrisiko (vgl. BVerfG vom 19.5.2020 - 2 BvR 483/20 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
    (2) Ein tiefgreifender und besonders schwerwiegender Grundrechtseingriff ist darüber hinaus auch in Fällen möglich, in denen nicht die Verfassung, sondern das Gesetz einen Eingriff dem Richter vorbehält; dies deutet darauf hin, dass der Gesetzgeber von einem schweren Eingriff ausgeht und ihn deshalb grundsätzlich von einer richterlichen Entscheidung abhängig macht, damit schon bei der Anordnung der Maßnahme präventiver gerichtlicher Schutz gewährleistet ist (BVerfG vom 12.3.2003 BVerfGE 107, 299/338).
  • VerfGH Bayern, 07.02.2006 - 69-VI-04

    Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
    Anders als in der Öffentlichkeit durchgeführte Festnahmen oder Durchsuchungen von Personen, Fahrzeugen oder von Personen mitgeführter Sachen (vgl. dazu VerfGH vom 7.2.2006 VerfGHE 59, 29/40; vom 28.2.2011 - Vf. 84-VI-10 - juris Rn. 41) hat er diesen nicht das Bild eines hoheitlichen Eindringens in die Privat- und Intimsphäre der Beschwerdeführerin vermittelt.
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04

    Nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig Verfassungsbeschwerde zur

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehe ein Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde ursprünglich verfolgten Begehrens fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiege und damit ein Rehabilitationsinteresse begründet werde oder die Gefahr einer Wiederholung des Eingriffs bestehe (BVerfG vom 1.10.2008 - 1 BvR 2733/04).
  • BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 1946/01

    Wegen Fehlens des Rechtsschutzinteresses unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
    Lediglich ausnahmsweise kann in Einzelfällen dennoch ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen sein (vgl. VerfGH vom 12.1.2022 - Vf. 55-VI-21 - juris Rn. 22; BVerfG vom 26.2.2003 NVwZ-RR 2003, 465; vom 3.11.2015 - 2 BvR 2019/09 - juris Rn. 23; vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 3 f.).
  • BVerfG, 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtschutzschutzbedürfnis in einem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
    Lediglich ausnahmsweise kann in Einzelfällen dennoch ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen sein (vgl. VerfGH vom 12.1.2022 - Vf. 55-VI-21 - juris Rn. 22; BVerfG vom 26.2.2003 NVwZ-RR 2003, 465; vom 3.11.2015 - 2 BvR 2019/09 - juris Rn. 23; vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 3 f.).
  • VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 55-VI-21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht, für das Betreten eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
    Lediglich ausnahmsweise kann in Einzelfällen dennoch ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen sein (vgl. VerfGH vom 12.1.2022 - Vf. 55-VI-21 - juris Rn. 22; BVerfG vom 26.2.2003 NVwZ-RR 2003, 465; vom 3.11.2015 - 2 BvR 2019/09 - juris Rn. 23; vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 3 f.).
  • VerfGH Bayern, 12.09.2016 - 12-VII-15

    Popularklage gegen Regelungen zur Zwangsbehandlung im bayerischen Maßregelvollzug

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