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   VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18   

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VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18 (https://dejure.org/2020,31895)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15.10.2020 - 49-VI-18 (https://dejure.org/2020,31895)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - 49-VI-18 (https://dejure.org/2020,31895)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5; VwGO § 124 Abs. 2 Nrn. 1, Nr. 2, Nr. 4; VfGHG Art. 51 Abs. 1 S. 1
    Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung durch den VGH mangels ausreichender Begründung unzulässig

  • rewis.io

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Windenergieanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17

    Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18
    b) In Bezug auf das materielle Ergebnis der Ausgangsverfahren, gegen das die Beschwerdeführer öffentliche und private Belange anführen, wären nicht die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs, sondern die Urteile des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 8. August 2017 maßgeblicher Prüfungsgegenstand gewesen (vgl. VerfGH vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 25 m. w. N.).

    Die Frage, ob diese schon dadurch in die Verfassungsbeschwerde mit einbezogen worden sind, dass die Beschwerdeführer bemängeln, auch das Verwaltungsgericht habe die den Windkraftanlagen nach ihrer Meinung entgegenstehenden Belange nicht durchgreifen lassen, kann indes offenbleiben, denn die Beschwerdeführer haben diese Urteile weder mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt, noch deren wesentlichen Inhalt geschildert (vgl. zu diesem Erfordernis z. B. VerfGH vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 31 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 13.03.2018 - 31-VI-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18
    c) Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeführer verkennen, dass die von ihnen genannte Verfassungsbestimmung des Art. 99 Satz 1 BV lediglich einen Programmsatz enthält und kein subjektives Recht verbürgt, auf das eine Verfassungsbeschwerde gestützt werden könnte (VerfGH vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 - juris Rn. 42 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 19.07.1996 - 93-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18
    Art. 141 Abs. 1 BV ist eine Staatszielbestimmung und enthält keine subjektiven Rechte, die in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren geltend gemacht werden könnten (VerfGH vom 19.7.1996 VerfGH 49, 103/106; Möstl in Lindner/Möstl/Wolff, a. a. O., Art. 141 Rn. 8).
  • VerfGH Bayern, 25.10.2016 - 83-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu baurechtlicher Beseitigungsanordnung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV und das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff.; vom 23.9.2015 VerfGHE 68, 180 Rn. 31, jeweils m. w. N.; vom 25.10.2016 - Vf. 83-VI-14 - juris Rn. 26).
  • BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18
    Die notwendige Substanziierung des - zudem verspätet - behaupteten Willkürverstoßes hätte vielmehr eine ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung erfordert (vgl. VerfGH vom 13.2.2020 - Vf. 23- VI-18 - juris Rn. 19, vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 25; BVerfG vom 8.11.2017 - 2 BvR 49/17 - juris Rn. 3; vom 8.12.2017 - 2 BvR 2019/17 - juris Rn. 9), sich folglich auf die zu erörternden Berufungszulassungsgründe beziehen müssen.
  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 49/17

    Lockerungen im Strafvollzug (gerichtliche Sachaufklärungspflicht; Flucht- und

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18
    Die notwendige Substanziierung des - zudem verspätet - behaupteten Willkürverstoßes hätte vielmehr eine ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung erfordert (vgl. VerfGH vom 13.2.2020 - Vf. 23- VI-18 - juris Rn. 19, vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 25; BVerfG vom 8.11.2017 - 2 BvR 49/17 - juris Rn. 3; vom 8.12.2017 - 2 BvR 2019/17 - juris Rn. 9), sich folglich auf die zu erörternden Berufungszulassungsgründe beziehen müssen.
  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV und das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff.; vom 23.9.2015 VerfGHE 68, 180 Rn. 31, jeweils m. w. N.; vom 25.10.2016 - Vf. 83-VI-14 - juris Rn. 26).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 59-VI-17

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18
    Die notwendige Substanziierung des - zudem verspätet - behaupteten Willkürverstoßes hätte vielmehr eine ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung erfordert (vgl. VerfGH vom 13.2.2020 - Vf. 23- VI-18 - juris Rn. 19, vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 25; BVerfG vom 8.11.2017 - 2 BvR 49/17 - juris Rn. 3; vom 8.12.2017 - 2 BvR 2019/17 - juris Rn. 9), sich folglich auf die zu erörternden Berufungszulassungsgründe beziehen müssen.
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer angefochtenen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen zwei Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Mai 2018 Az. 22 ZB 17.2088 u. a. sowie Az. 22 ZB 17.2032 u. a., mit denen Anträge auf Zulassung der Berufung gegen verwaltungsgerichtliche Urteile betreffend Anfechtungsklagen der Beschwerdeführer gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von zehn Windenergieanlagen im Windpark W. und von drei Windenergieanlagen im Windpark Wa. abgelehnt wurden.
  • VerfGH Bayern, 30.04.1992 - 61-VI-91
    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18
    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 30.4.1992 - Vf. 61-VI-91 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 09.02.1994 - 106-VI-92
  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 19 C 10.1667

    Anrechnung der im Verwaltungsverfahren angefallenen Geschäftsgebühr auf

  • VerfGH Bayern, 16.08.2017 - 8-VI-16

    Verfassungsbeschwerde gegen zweckentfremdungsrechtliche Nutzungsuntersagung

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2032

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

  • VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung

    Das Schreiben der Beschwerdeführerin vom 21. März 2021 vermag den Substanziierungsmangel schon deshalb nicht zu heilen, weil es erst nach Ablauf der Verfassungsbeschwerdefrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG eingereicht wurde und nach Ablauf dieser Frist fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nicht mehr nachgeschoben werden können (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 15; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI- 18 - juris Rn. 22; vom 15.10.2020 - Vf. 49-VI-18 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Bayern, 12.07.2022 - 3-VI-19

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde einer Beamtin gegen ihre Abordnung

    Diese Beschränkung gilt auch mit Blick auf die Anwendung der bundesrechtlichen Vorschriften gemäß § 124 Abs. 2, § 124 a Abs. 4 VwGO über die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 56; vom 15.10.2020 - Vf. 49-VI-18 - juris Rn. 17; vom 16.11.2021 - Vf. 51-VI-20 - juris Rn. 32).
  • VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 18-VI-21

    Gehörsverstoß wegen Übergehens zentralen Vorbringens

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft er Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV oder das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 13.4.2015 BayVBl 2016, 193 Rn. 11; vom 15.10.2020 - Vf. 49-VI-18 - juris Rn. 17 m. w. N.).
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