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   VerfGH Bayern, 16.07.1991 - 6-VII-90   

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https://dejure.org/1991,5216
VerfGH Bayern, 16.07.1991 - 6-VII-90 (https://dejure.org/1991,5216)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16.07.1991 - 6-VII-90 (https://dejure.org/1991,5216)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 1991 - 6-VII-90 (https://dejure.org/1991,5216)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 300 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 1073
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfGH Bayern, 21.01.2016 - 66-IX-15

    Unzulässiges Volksbegehren zur Legalisierung von Cannabis in Bayern

    Dieser Beschluss entfaltete keine normative Wirkung, sondern wies lediglich deklaratorisch auf die gemäß Art. 144 Abs. 1 GG bestehende Rechtslage hin, die sich darauf stützte, dass mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland kein neuer Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert wurde (VerfGH vom 16.7.1991 VerfGHE 44, 85/89; Huber, BayVBl 2012, 257; vgl. auch BVerfG vom 26.3.1957 BVerfGE 6, 309/360 f.; vom 31.7.1973 BVerfGE 36, 1/15 f.).
  • VerfGH Bayern, 09.10.2018 - 1-VII-17

    Popularklage und bayerische Staatsbürgerschaft - kein Anspruch des einzelnen

    Nachdem der Bayerische Landtag mit Beschluss vom 20. Mai 1949 (Stenographischer Bericht über die Verhandlungen des Bayerischen Landtags Nr. 110 S. 177, Beilage 2479) die Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes auch für Bayern gemäß Art. 144 Abs. 1 GG deklaratorisch anerkannt hat (vgl. VerfGH vom 16.7.1991 VerfGHE 44, 85/89; vom 21.1.2016 BayVBl 2016, 337 Rn. 36 f.), hat die in Art. 6 BV vorgesehene bayerische Staatsangehörigkeit aufgrund der in Art. 116 Abs. 1 GG getroffenen Regelung über die deutsche Staatsangehörigkeit ihre praktische Bedeutung eingebüßt (VerfGHE 39, 30/33 ff.).
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