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   VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17   

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VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17 (https://dejure.org/2020,19987)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16.07.2020 - 69-VI-17 (https://dejure.org/2020,19987)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 69-VI-17 (https://dejure.org/2020,19987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBG Art. 95 Abs. 1 S. 2, Art. 96 Abs. 2 S. 5; BayBhV § 3 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 33
    Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 613/06

    Keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG oder Art 3 Abs 1 GG durch Beschränkung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17
    Die unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 (Az. 2 BvR 613/06) vom Verwaltungsgerichtshof vertretene Ansicht, der Ehefrau des Beschwerdeführers verbleibe lediglich ein Aufwand, der auch allen anderen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse zugemutet werde, treffe nicht zu, da es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um die gesetzlichen Zuzahlungen zu Kassenleistungen gehe und nicht um Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse ausgeschlossen seien und die den Beschwerdeführer als Beamten und nicht seine Ehefrau besonders belasteten.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 13. Februar 2008 u. a. festgestellt, es sei im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn unbedenklich, dass ein gesetzlich krankenversicherter Beihilfeberechtigter Aufwendungen für aus dem Leistungsprogramm der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossene Arznei-, Hilfs- und Heilmittel auch im Rahmen der Beihilfe nicht geltend machen kann (vgl. BVerfG vom 13.2.2008 NVwZ 2008, 1004/1005).

    Ungeachtet dessen ist bei dieser vom Beschwerdeführer behaupteten Sachlage nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht eine Anpassung der Beihilfesätze, sondern eine entsprechende Korrektur der Besoldungs- und Versorgungsgesetze, die das Alimentationsprinzip konkretisieren, geboten (vgl. BVerfG vom 13.2.2008 NVwZ 2008, 1004).

  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17
    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar derart dargelegt werden, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 14; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19).

    Eine aus sich heraus verständliche und nachvollziehbare Darlegung eines Grundrechtsverstoßes setzt voraus, dass sich der Beschwerdeführer mit dem Inhalt der angegriffenen Entscheidungen auseinandersetzt (VerfGH vom 24.10.2017 - Vf. 9- VI-17 - juris Rn. 40; vom 20.3.2018 BayVBl 2019, 207 Rn. 14 m. w. N.; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19).

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (VerfGH vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19; BVerfG vom 10.11.2015 NJW 2016, 1505 Rn. 9; vom 28.3.2019 - 2 BvR 2432/18 - juris).

  • VerfGH Bayern, 16.08.2017 - 8-VI-16

    Verfassungsbeschwerde gegen zweckentfremdungsrechtliche Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17
    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt nicht den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.8.2017 NJW-RR 2017, 1423 Rn. 23 m. w. N.; vom 24.10.2017 - Vf. 9-VI-17 - juris Rn. 34).

    Nach Ablauf der Zweimonatsfrist kann der Beschwerdeführer die Verfassungsbeschwerde zwar noch in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ergänzen; er kann aber nicht mehr fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nachschieben (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/50; vom 26.7.2012 - Vf. 88-VI-11 - juris Rn. 19; NJW-RR 2017, 1423 Rn. 24).

  • VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Errichtung und Betrieb von

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17
    Insbesondere kann der Beschwerdeführer die Verfassungsbeschwerde nicht mit einem neuen selbständigen Sachvortrag begründen (VerfGH vom 21.2.2018 - Vf. 54-VI-16 - juris Rn. 37).

    aa) Da sich der Beschwerdeführer gegen das inhaltliche Ergebnis des fachgerichtlichen Ausgangsverfahrens wendet, ist maßgeblicher Prüfungsgegenstand im vorliegenden Fall nicht die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, die sich nur noch mit der Zulassungsfähigkeit des Rechtsmittels befasst hat, sondern das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth als im Instanzenzug letzte Entscheidung, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.2.2018 - Vf. 54-VI-16 - juris Rn. 40 m. w. N.; vom 20.8.2018 - Vf. 80-VI- 15 - juris Rn. 25).

  • VerfGH Bayern, 08.10.2012 - 14-VII-07

    Jedenfalls unbegründete Popularklage gegen Beschränkung von Beihilfeleistungen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17
    Vor diesem Hintergrund treffe ihn regelmäßig ein finanzieller Aufwand in Höhe von 650 bis 870 EUR pro Jahr, der auch zu einer erheblichen dauerhaften finanziellen Belastung im Sinn der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 8. Oktober 2012 (Vf. 14-VII-07) führe.

    Soweit er rügt, diese Entscheidung verkenne, dass der Beschwerdeführer letztendlich durch Art. 96 Abs. 2 Satz 5 BayBG in ihm nach der Bayerischen Verfassung zustehenden Rechten verletzt werde, unterbleibt jegliche Auseinandersetzung mit der von Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof in Bezug genommenen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 8. Oktober 2012 Vf. 14-VII-07.

  • VerfGH Bayern, 10.02.2014 - 53-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17
    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 14).

    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar derart dargelegt werden, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 14; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19).

  • VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung verschiedener

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17
    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 14).

    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar derart dargelegt werden, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 14; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19).

  • BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10

    Mangels Fristwahrung und nicht hinreichender Substantiierung erfolglose

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17
    Es genügt nicht, dass der Beschwerdeführer lediglich punktuell zum Inhalt der angefochtenen Entscheidungen vorträgt, weil es dem Verfassungsgerichtshof dadurch nicht ermöglicht wird, sich einen Gesamteindruck von deren Inhalt und deren Grundlagen zu verschaffen (vgl. z. B. BVerfG vom 12.8.2010 - 2 BvR 1465/10 - juris Rn. 6).
  • BVerfG, 12.03.2020 - 2 BvQ 9/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung des Beschwerdeführers nach Rumänien

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17
    Außerdem müssen innerhalb der Verfassungsbeschwerdefrist grundsätzlich auch die Schriftsätze aus dem Ausgangsverfahren vorgelegt werden, ohne deren Kenntnis das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht dahingehend überprüft werden kann, ob dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität Genüge getan worden ist (BVerfG vom 19.6.2019 - 2 BvR 2579/17 - juris Rn. 19; vom 12.3.2020 - 2 BvQ 9/20 - juris Rn. 2), hier also jedenfalls der Antrag auf Zulassung der Berufung.
  • BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2579/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17
    Außerdem müssen innerhalb der Verfassungsbeschwerdefrist grundsätzlich auch die Schriftsätze aus dem Ausgangsverfahren vorgelegt werden, ohne deren Kenntnis das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht dahingehend überprüft werden kann, ob dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität Genüge getan worden ist (BVerfG vom 19.6.2019 - 2 BvR 2579/17 - juris Rn. 19; vom 12.3.2020 - 2 BvQ 9/20 - juris Rn. 2), hier also jedenfalls der Antrag auf Zulassung der Berufung.
  • VerfGH Bayern, 09.02.1994 - 106-VI-92
  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 966/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Freihandelsabkommen nicht zur Entscheidung angenommen

  • BVerfG, 10.01.2020 - 1 BvR 2130/18

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Kündigung des

  • BVerfG, 29.04.2020 - 2 BvR 672/20

    Auslieferungshaft (Sicherung des Auslieferungsverfahrens; Ausreichen einer

  • BVerfG, 28.03.2019 - 2 BvR 2432/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entfernung eines Polizisten aus dem

  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

  • VerfGH Bayern, 26.07.2012 - 88-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen

  • VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.717

    Beihilferecht, Beschränkung, Leistung, Mitglieder, gesetzliche

  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.8.2017 NJW-RR 2017, 1423 Rn. 23 m. w. N.; vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 19; vom 12.1.2022 - Vf. 19-VI-21 - juris Rn. 16; vom 28.2.2023 - Vf. 53-VI-22 - juris Rn. 41, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines

    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 22.7.2019 - Vf. 64-VI-16 - juris Rn. 14; vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 19 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 22.12.2020 - 15-VI-19

    Unzulässige, nämlich völlig unsubstanziierte Urteilsverfassungsbeschwerde

    Der Sachvortrag muss aus sich heraus verständlich sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 22.7.2019 - Vf. 64-VI-16 - juris Rn. 14; vom 16.6.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 19).

    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.8.2017 NJW-RR 2017, 1423 m. w. N.; vom 16.6.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 19).

  • VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18

    Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung durch den VGH mangels

    b) In Bezug auf das materielle Ergebnis der Ausgangsverfahren, gegen das die Beschwerdeführer öffentliche und private Belange anführen, wären nicht die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs, sondern die Urteile des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 8. August 2017 maßgeblicher Prüfungsgegenstand gewesen (vgl. VerfGH vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 25 m. w. N.).

    Die Frage, ob diese schon dadurch in die Verfassungsbeschwerde mit einbezogen worden sind, dass die Beschwerdeführer bemängeln, auch das Verwaltungsgericht habe die den Windkraftanlagen nach ihrer Meinung entgegenstehenden Belange nicht durchgreifen lassen, kann indes offenbleiben, denn die Beschwerdeführer haben diese Urteile weder mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt, noch deren wesentlichen Inhalt geschildert (vgl. zu diesem Erfordernis z. B. VerfGH vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 31 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

    Entsprechendes gilt für Schriftsätze aus dem Ausgangsverfahren, ohne deren Kenntnis das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht dahingehend überprüft werden kann, ob dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität Genüge getan worden ist (vgl. VerfGH vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 32), sowie sonstige Unterlagen, ohne deren Kenntnis eine etwaige Grundrechtsverletzung nicht umfassend geprüft werden kann (vgl. z. B. BVerfG vom 29.1.2018 - 2 BvR 907/17 - juris Rn. 3; vom 19.12.2018 - 2 BvR 637/18 - juris Rn. 1; vom 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19 - juris Rn. 13).
  • VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22

    Gebühr für unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Gegenvorstellung und

    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 22.7.2019 - Vf. 64-VI-16 - juris Rn. 14; vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 19; vom 20.9.2022 - Vf. 1-VI-22 - juris Rn. 29; vom 4.1.2023 - Vf. 27-VI-22 - juris Rn. 19 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und gerichtliche Maßnahmen im

    Abgesehen davon, dass dem Schriftsatz vom 19. Juni 2020 weder die Begründungen der Anträge auf Zulassung der Berufung beigelegt waren noch sie in diesem inhaltlich wiedergegeben wurden (vgl. zu diesem Erfordernis VerfGH vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 32), geht die Verfassungsbeschwerde in keiner Weise auf die ausführlichen Gründe der Antragsablehnungen in den Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofs ein.
  • VerfGH Bayern, 27.04.2021 - 6-VII-19

    Anrechnung von Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen auf die

    Der Antragsteller rügt einen Verstoß gegen die institutionelle Garantie des Be rufsbeamtentums nach Art. 95 Abs. 1 Satz 2 BV, die - soweit die persönliche Rechtsstellung des Beamten betroffen ist - ein grundrechtsähnliches Recht gewährt, dessen Verletzung in zulässiger Weise mit der Popularklage gerügt werden kann (VerfGH vom 6.12.2017 BayVBl 2018, 338 Rn. 36 m. w. N.; vgl. auch VerfGH vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 24).
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