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   VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17   

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https://dejure.org/2017,48936
VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17 (https://dejure.org/2017,48936)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16.10.2017 - 1-VI-17 (https://dejure.org/2017,48936)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16. Oktober 2017 - 1-VI-17 (https://dejure.org/2017,48936)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 91 Abs. 1; RVG § 15a Abs. 2; VV RVG Vorbemerkung 3 Abs. 4, Nr. 1008
    Verfassungsbeschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss wegen Gehörsverstoßes erfolgreich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss für die Anrechnung einer Geschäftsgebühr wegen Gehörsverstoßes

  • rewis.io

    Verfassungsbeschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss wegen Gehörsverstoßes erfolgreich

  • ra.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Bayern, 18.07.2017 - 3-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung zum Studium der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
    a) Der Verfassungsgerichtshof überprüft Entscheidungen, die - wie hier - in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge in verfahrensrechtlicher Hinsicht daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör 13 gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/97; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 18).

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 20 m. w. N.).

    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; VerfGH vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 20 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 07.07.2015 - 3-VI-15

    Ergänzende Auslegung eines Gesellschaftsvertrags

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
    Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 7.7.2015 - Vf. 3-VI-15 - juris Rn. 18).

    Auf die weitere Rüge einer Verletzung des Art. 118 Abs. 1 BV wegen Willkür kommt es damit nicht mehr an (VerfGH vom 7.7.2015 BayVBl 2015, 853 Rn. 30; vom 20.10.2015 - Vf. 103-VI-14 - juris Rn. 32).

  • VerfGH Bayern, 20.10.2015 - 103-VI-14

    Rechtliches Gehör zu Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
    Auf die weitere Rüge einer Verletzung des Art. 118 Abs. 1 BV wegen Willkür kommt es damit nicht mehr an (VerfGH vom 7.7.2015 BayVBl 2015, 853 Rn. 30; vom 20.10.2015 - Vf. 103-VI-14 - juris Rn. 32).

    Eine gesonderte Entscheidung darüber ist nicht geboten (VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70; vom 14.7.2014 BayVBl 2015, 102 Rn. 26; vom 20.10.2015 - Vf. 103-VI-14 - juris Rn. 33; vom 27.4.2017 - Vf. 32-VI-16 - juris Rn. 36).

  • VerfGH Bayern, 27.04.2017 - 32-VI-16

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines entscheidungserheblichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
    Eine gesonderte Entscheidung darüber ist nicht geboten (VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70; vom 14.7.2014 BayVBl 2015, 102 Rn. 26; vom 20.10.2015 - Vf. 103-VI-14 - juris Rn. 33; vom 27.4.2017 - Vf. 32-VI-16 - juris Rn. 36).
  • VerfGH Bayern, 14.07.2014 - 8-VI-14

    Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
    Eine gesonderte Entscheidung darüber ist nicht geboten (VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70; vom 14.7.2014 BayVBl 2015, 102 Rn. 26; vom 20.10.2015 - Vf. 103-VI-14 - juris Rn. 33; vom 27.4.2017 - Vf. 32-VI-16 - juris Rn. 36).
  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
    a) Der Verfassungsgerichtshof überprüft Entscheidungen, die - wie hier - in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge in verfahrensrechtlicher Hinsicht daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör 13 gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/97; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 18).
  • VerfGH Bayern, 12.05.2010 - 117-VI-09

    Aufhebung strafgerichtlicher Beschlüsse zur Versagung einer Wiedereinsetzung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
    Eine gesonderte Entscheidung darüber ist nicht geboten (VerfGH vom 12.5.2010 VerfGHE 63, 62/70; vom 14.7.2014 BayVBl 2015, 102 Rn. 26; vom 20.10.2015 - Vf. 103-VI-14 - juris Rn. 33; vom 27.4.2017 - Vf. 32-VI-16 - juris Rn. 36).
  • VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 60-VI-10

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Grundrechts auf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; VerfGH vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 20 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 09.02.1994 - 106-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
    Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 7.7.2015 - Vf. 3-VI-15 - juris Rn. 18).
  • VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch pflichtwidrige

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.10.2017 - 1-VI-17
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 20 m. w. N.).
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