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   VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20   

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VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20 (https://dejure.org/2021,47137)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16.11.2021 - 51-VI-20 (https://dejure.org/2021,47137)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16. November 2021 - 51-VI-20 (https://dejure.org/2021,47137)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 103, Art. 120; VwGO § 124 Abs. 2, § 124a; VfGHG Art. 51 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, S. 2
    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und gerichtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Beherbergungsräumen eines Hotels

  • rewis.io

    Verfassungsbeschwerde, Bescheid, Nutzungsuntersagung, Zwangsgeld, Berufung, Zulassung, Verletzung, Auslegung, Landratsamt, Ablehnung, Gesellschafter, Frist, Feststellung, Ausgangsverfahren, Zulassung der Berufung, Nutzung von, alleiniger Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20
    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar so dargelegt werden, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 33 m. w. N.).

    Nach Ablauf dieser Frist kann er die Beschwerdebegründung zwar noch in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht ergänzen, fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde aber nicht mehr nachschieben (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 41 m. w. N.).

    Die bloße und nicht näher am Maßstab der als verletzt gerügten Grundrechte ausgerichtete Behauptung, eine gerichtliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde dagegen nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.2006 VerfGHE 59, 47/50 f.; vom 20.3.2018 BayVBl 2019, 207 Rn. 12; vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 33).

    Vorliegend rügt der Beschwerdeführer weder ausdrücklich, dass der Verwaltungsgerichtshof die für ihn aufgrund der geltend gemachten Zulassungsgründe maßgeblichen Rechtsvorschriften - hier § 124 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3, § 124 a VwGO - willkürlich angewendet und damit gegen das im Gleichheitssatz (Art. 118 Abs. 1 BV) verankerte Willkürverbot verstoßen hätte, noch legt er inhaltlich im Einzelnen dar, inwieweit dieser schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen (vgl. zum Maßstab des Willkürverbots z. B. VerfGH vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 32 m. w. N.) entschieden hätte.

  • VerfGH Bayern, 11.10.2011 - 118-VI-10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Kommanditgesellschaft wegen Versäumung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20
    Ist jedoch eine Parteibezeichnung in einer an ein Gericht adressierten Antragsschrift eindeutig, kommt eine Auslegung gegen diesen unmissverständlichen Wortlaut nur in Betracht, wenn sich hierfür aus dem Schriftsatz deutliche Anhaltspunkte ergeben und angesichts der jeweiligen Umstände keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten bestehen (VerfGH vom 11.10.2011 NZG 2011, 1419).

    Sie konnte daher auch nicht etwa bewirken, dass zumindest von nun an von einer fristgemäß im Namen der C.-GmbH eingereichten Verfassungsbeschwerde auszugehen wäre (vgl. VerfGH NZG 2011, 1419).

  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 15 ZB 19.1024

    Bauaufsichtliche Maßnahmen zum Brandschutz bezüglich Rettungswegen und

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20
    - die Ablehnung der hiergegen gerichteten Anträge auf Zulassung der Berufung durch Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. April 2020 Az. 15 ZB 19.1023 und 15 ZB 19.1024 und.

    Mit dem angegriffenen Beschluss vom 3. April 2020 Az. 15 ZB 19.1024, den ursprünglichen Bevollmächtigten des Beschwerdeführers und der C.-GmbH am 23. April 2020 zugestellt, lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag der C.-GmbH auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ab.

  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 15 ZB 19.1023

    Duldung der Nutzungsuntersagung und Mängelbeseitigung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20
    - die Ablehnung der hiergegen gerichteten Anträge auf Zulassung der Berufung durch Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. April 2020 Az. 15 ZB 19.1023 und 15 ZB 19.1024 und.

    Den Antrag der C.-GmbH auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem angegriffenen Beschluss vom 3. April 2020 Az. 15 ZB 19.1023, zugestellt am 21. April 2020, ab.

  • VerfGH Bayern, 08.07.2021 - 47-VI-19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20
    Letzteres ist der Fall, wenn das Gericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 24.5.2019 NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 43 m. w. N.; vom 8.7.2021 - Vf. 47-VI-19 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20
    Diese Beschränkung gilt auch mit Blick auf die Anwendung der bundesrechtlichen Vorschriften gemäß § 124 Abs. 2, § 124 a VwGO über die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 56).
  • VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17

    Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20
    Abgesehen davon, dass dem Schriftsatz vom 19. Juni 2020 weder die Begründungen der Anträge auf Zulassung der Berufung beigelegt waren noch sie in diesem inhaltlich wiedergegeben wurden (vgl. zu diesem Erfordernis VerfGH vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 32), geht die Verfassungsbeschwerde in keiner Weise auf die ausführlichen Gründe der Antragsablehnungen in den Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofs ein.
  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 50-VI-18

    Nicht hinreichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (VerfGH vom 10.12.2019 - Vf. 50-VI-18 - juris Rn. 22 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20
    Letzteres ist der Fall, wenn das Gericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 24.5.2019 NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 43 m. w. N.; vom 8.7.2021 - Vf. 47-VI-19 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 ZB 19.322

    Fälligkeit eines Zwangsgelds nach Verstoß gegen eine Baueinstellungsverfügung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20
    Auch wenn der Fälligkeitsmitteilung nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs lediglich deklaratorische Wirkung zukommt (BayVGH vom 8.1.2021 - 9 ZB 19.322 - juris Rn. 11) und sie daher nicht zum Gegenstand einer Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 VwGO gemacht werden kann, kann der Betreffende im Weg der Feststellungsklage nach § 43 VwGO die gerichtliche Feststellung begehren, dass das angedrohte Zwangsgeld nicht fällig geworden sei, wenn er den Eintritt der Vollstreckungsvoraussetzungen bestreitet (vgl. BayVGH vom 17.12.2019 - 10 B 19.1297 - juris Rn. 22 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 01.07.2020 - 72-VI-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
  • VerfGH Bayern, 25.10.2016 - 83-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu baurechtlicher Beseitigungsanordnung

  • VGH Bayern, 17.12.2019 - 10 B 19.1297

    Erfolgreiche Klage gegen Fälligstellung eines Zwangsgelds für das Nichtbefolgen

  • VerfGH Bayern, 21.04.1989 - 3-VI-88
  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Rubrumsberichtigung bei irrtümlich falscher

  • VerfGH Bayern, 09.02.2022 - 62-VI-20

    Anforderungen an Darlegung eines Grundrechtsverstoßes bei Verfassungsbeschwerde

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (VerfGH vom 10.12.2019 - Vf. 50-VI-18 - juris Rn. 22; vom 16.11.2021 - Vf. 51-VI-20 - juris Rn. 33; BVerfG vom 10.11.2015 NJW 2016, 1505 Rn. 9; vom 28.3.2019 - 2 BvR 2432/18 - juris).
  • VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (VerfGH vom 10.12.2019 - Vf. 50-VI-18 - juris Rn. 22; vom 16.11.2021 - Vf. 51-VI-20 - juris Rn. 33; vom 9.2.2022 - Vf. 62-VI-20 - juris Rn. 35; BVerfG vom 10.11.2015 NJW 2016, 1505 Rn. 9; vom 28.3.2019 - 2 BvR 2432/18 - juris).
  • VerfGH Bayern, 12.07.2022 - 3-VI-19

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde einer Beamtin gegen ihre Abordnung

    Dabei berücksichtigt sie aber nicht ausreichend, dass sie insoweit lediglich rügen kann, die Nichtzulassung der Berufung als solche verletze ein in der Bayerischen Verfassung gewährleistetes Grundrecht (vgl. VerfGH vom 16.11.2021 - Vf. 51-VI-20 - juris Rn. 31 ff.).

    Diese Beschränkung gilt auch mit Blick auf die Anwendung der bundesrechtlichen Vorschriften gemäß § 124 Abs. 2, § 124 a Abs. 4 VwGO über die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 56; vom 15.10.2020 - Vf. 49-VI-18 - juris Rn. 17; vom 16.11.2021 - Vf. 51-VI-20 - juris Rn. 32).

  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

    Nimmt er aber auf Schriftstücke Bezug, die weder beigefügt noch bereits zuvor Bestandteile der Akten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens geworden sind, hat er zumindest ihren wesentlichen Inhalt anzugeben (vgl. VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/16; vom 26.7.2012 - Vf. 88-VI-11 juris Rn. 21; vom 16.11.2021 - Vf. 51-VI-20 - juris Rn. 27).
  • VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22

    Gebühr für unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Gegenvorstellung und

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (VerfGH vom 10.12.2019 - Vf. 50-VI-18 - juris Rn. 22; vom 16.11.2021 - Vf. 51-VI-20 - juris Rn. 33; vom 9.2.2022 - Vf. 62-VI-20 - juris Rn. 35; BVerfG vom 10.11.2015 NJW 2016, 1505 Rn. 9; vom 28.3.2019 - 2 BvR 2432/18 - juris).
  • VerfGH Bayern, 23.03.2022 - 36-VI-21

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen straf- und

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (VerfGH vom 10.12.2019 - Vf. 50-VI-18 - juris Rn. 22; vom 16.11.2021 - Vf. 51-VI-20 - juris Rn. 33; BVerfG vom 10.11.2015 NJW 2016, 1505 Rn. 9; vom 28.3.2019 - 2 BvR 2432/18 - juris).
  • VGH Bayern, 21.06.2023 - 15 AE 23.965

    Fälligkeit Zwangsgeld, Antrag auf vorläufige Einstellung der Vollstreckung

    Der Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist zwar nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO statthaft (vgl. BayVerfGH, E.v. 16.11.2021 - Vf. 51-VI-20 - juris Rn. 39; Giehl/Adolph/Käß, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, Stand Januar 2023, Art. 31 Anm. VIII. 2.).
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