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   VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 20-VI-10   

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https://dejure.org/2010,29425
VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 20-VI-10 (https://dejure.org/2010,29425)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19.10.2010 - 20-VI-10 (https://dejure.org/2010,29425)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 20-VI-10 (https://dejure.org/2010,29425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verletzung des Willkürverbots in einer Zwangsvollstreckungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 215
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 151/03

    Höhe des Freibetrages bei erweiterter Pfändung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 20-VI-10
    Für die Miet- und Heizkosten des Vollstreckungsschuldners ist im Rahmen des notwendigen Unterhalts grundsätzlich der tatsächliche Aufwand maßgeblich, soweit er nicht im Einzelfall unangemessen hoch ist (vgl. BGH vom 18.7.2003 = BGHZ 156, 30/37; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 31. Aufl. 2010, RdNr. 3 zu § 850 f).
  • BGH, 23.07.2009 - VII ZB 103/08

    Berücksichtigung von Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem konkreten Bedarf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 20-VI-10
    Dabei ist vorrangig das ortsübliche Mietpreisniveau, wie es sich aus einem qualifizierten Mietspiegel (§ 558 d BGB), einem Mietspiegel (§ 558 c BGB) oder unmittelbar aus einer Mietdatenbank (§ 558 e BGB) ableiten lässt, heranzuziehen (vgl. BGH vom 23.7.2009 = NJW-RR 2009, 1459/1460), da diese in der Regel Aufschluss über die aktuelle Wohnungsmarktlage geben (vgl. BSG FEVS 60, 145/149).
  • VerfGH Bayern, 15.09.2008 - 104-VI-07

    Verletzung des Willkürverbots durch Zivilgericht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 20-VI-10
    Ein Verschulden des Richters ist nicht erforderlich (vgl. VerfGH vom 15.9.2008 = NJW 2008, 3770/3771).
  • VerfGH Bayern, 02.02.2004 - 40-VI-03
    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 20-VI-10
    Dass die Entscheidung auf Bundesrecht beruht und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen ist, hindert diese Feststellung nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.2.2004 = VerfGH 57, 1/3 f.).
  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 70-VI-22

    Verfassungsbeschwerde, Verletzung, Gutachten, Zahnarzt,

    Die gerichtliche Entscheidung darf unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar sein, sie muss schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig bzw. eindeutig unangemessen sein (VerfGH vom 19.10.2010 NJW-RR 2011, 215; Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 120 Rn. 63).
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