Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 20.11.2019 - 2-VI-19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,45122
VerfGH Bayern, 20.11.2019 - 2-VI-19 (https://dejure.org/2019,45122)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2019 - 2-VI-19 (https://dejure.org/2019,45122)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2019 - 2-VI-19 (https://dejure.org/2019,45122)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,45122) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 10 S. 1, Art. 10; BGB § 823 Abs. 2, § 907 Abs. 1, § 1004 Abs. 1; VfGHG Art. 27 Abs. 1 S. 1
    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungsentscheidung wegen eines Gehörsverstoßes erfolgreich

  • rewis.io

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungsentscheidung wegen eines Gehörsverstoßes erfolgreich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Bayern, 15.07.2019 - 76-VI-17

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.11.2019 - 2-VI-19
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17 f.; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 17; vom 15.7.2019 - Vf. 76-VI-17 - juris Rn. 40).

    Auf die weiteren Rügen der Beschwerdeführer kommt es damit nicht mehr an (vgl. VerfGH vom 15.7.2017 - Vf. 76-VI-17 - juris Rn. 41).

    a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör untersagt den Gerichten, ihren Entscheidungen Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/296; vom 6.4.2001 VerfGHE 54, 29/31; vom 15.7.2019 - Vf. 76-VI-17 - juris Rn. 42).

  • VerfGH Bayern, 12.06.2019 - 26-VI-19

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.11.2019 - 2-VI-19
    Durch die Aufhebung des Urteils des Oberlandesgerichts Bamberg vom 8. November 2018 wird dessen Beschluss vom 4. Januar 2019, mit dem es die Gehörsrüge der Beschwerdeführer zurückgewiesen hat, gegenstandslos (VerfGH vom 14.7.2014 VerfGHE 67, 175 Rn. 26; vom 16.11.2017 - Vf. 1-VI-17 - juris Rn. 26; vom 12.6.2019 - Vf. 26-VI-19 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.11.2019 - 2-VI-19
    Ein solcher Fall liegt vor, wenn das Gericht einen vor seiner Entscheidung überhaupt nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und dadurch dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Parteien nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.4.2015 VerfGHE 68, 65 Rn. 73; vom 24.5.2019 - Vf. 23-VI-17 - juris Rn. 33).
  • VerfGH Bayern, 26.01.1990 - 30-VI-89
    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.11.2019 - 2-VI-19
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17 f.; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 17; vom 15.7.2019 - Vf. 76-VI-17 - juris Rn. 40).
  • VerfGH Bayern, 29.10.1993 - 128-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.11.2019 - 2-VI-19
    a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör untersagt den Gerichten, ihren Entscheidungen Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/296; vom 6.4.2001 VerfGHE 54, 29/31; vom 15.7.2019 - Vf. 76-VI-17 - juris Rn. 42).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.11.2019 - 2-VI-19
    Denn regelmäßig darf ein Berufungsbeklagter darauf vertrauen, dass ihm das Berufungsgericht, wenn es in der Beweiswürdigung dem Erstrichter nicht folgen will, einen Hinweis gemäß § 139 ZPO erteilt (BVerfG vom 1.8.2017 NJW 2017, 3218 Rn. 52).
  • VerfGH Bayern, 16.11.2017 - 1-VI-17
    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.11.2019 - 2-VI-19
    Durch die Aufhebung des Urteils des Oberlandesgerichts Bamberg vom 8. November 2018 wird dessen Beschluss vom 4. Januar 2019, mit dem es die Gehörsrüge der Beschwerdeführer zurückgewiesen hat, gegenstandslos (VerfGH vom 14.7.2014 VerfGHE 67, 175 Rn. 26; vom 16.11.2017 - Vf. 1-VI-17 - juris Rn. 26; vom 12.6.2019 - Vf. 26-VI-19 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Willkürverbots

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.11.2019 - 2-VI-19
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17 f.; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 17; vom 15.7.2019 - Vf. 76-VI-17 - juris Rn. 40).
  • BGH, 09.04.2019 - VI ZR 377/17

    Umfang der vermehrten Bedürfnisse des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.11.2019 - 2-VI-19
    Dies stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, weil der Richter, der bei der Beurteilung einer Frage, die Fachwissen voraussetzt, eigene Sachkunde in Anspruch nehmen will, den Parteien zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss (vgl. BGH vom 9.4.2019 MDR 2019, 1083 Rn. 9).
  • VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 11-IV-20
    So liegt der Fall indes hier nicht: Vorliegend rügt der Beschwerdeführer ausschließlich die Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch Landesgerichte - namentlich des Anspruchs auf rechtliches Gehör; diese können im Wege der Verfassungsbeschwerde vom Verfassungsgerichtshof überprüft werden (vgl. hierzu auch BayVerfGH, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - Vf. 82-VI-15 - juris Rn. 20; Entscheidung vom 20. November 2019 - Vf. 2-VI-19 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 16-IV-21

    Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit im Falle einer Abschiebung nach

    im Wege der Verfassungsbeschwerde vom Verfassungsgerichtshof überprüft werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. April 2020 - Vf. 11-IV-20 [HS]/Vf. 12-IV-20 [e.A.]; vgl. hierzu auch BayVerfGH, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - Vf. 82-VI-15 - juris Rn. 20; Entscheidung vom 20. November 2019 - Vf. 2-VI-19 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 8-IV-22
    So liegt der Fall indes hier nicht: Mit Art. 38 Satz 1 SächsVerf rügt die Beschwerdeführerin die Verletzung eines Verfahrensgrundrechts durch ein Landesgericht - namentlich des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz; Verfahrensgrundrechte können im Wege der Verfassungsbeschwerde durch den Verfassungsgerichtshof überprüft werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. April 2020 - Vf. 11IV-20 [HS]; vgl. hierzu auch BayVerfGH, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - Vf. 82-VI-15 - juris Rn. 20; Entscheidung vom 20. November 2019 - Vf. 2-VI-19 - juris Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht