Rechtsprechung
VerfGH Bayern, 21.01.2016 - 66-IX-15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Volksbegehren zur Legalisierung von Cannabis
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Zur Frage der Zulassung eines Volksbegehrens zur Legalisierung von Cannabis in Bayern
Kurzfassungen/Presse (4)
- lto.de (Kurzinformation)
Volksbegehren: Kein Cannabis in Bayern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulassung eines Volksbegehrens zur Legalisierung von Cannabis in Bayern als Rohstoff, Medizin und Genussmittel; Vereinbarkeit des dem Volksbegehren zugrunde liegenden Gesetzesentwurfs mit Bundesrecht; Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers
- Jurion (Kurzinformation)
Zulassung eines Volksbegehrens "Ja zur ,Legalisierung von Cannabis in Bayern' als Rohstoff, Medizin und Genussmittel"
- anwalt.de (Kurzinformation)
Cannabis-Volksbegehren gescheitert - Kiffen in Bayern bleibt illegal
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2016, 321
Wird zitiert von ... (5)
- VerfGH Bayern, 09.05.2016 - 14-VII-14
Höhenbezogener Mindestabstand für Windkraftanlagen als Voraussetzung für deren …
Hat der Bund, wie hier, einen Sachbereich in Wahrnehmung einer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz abschließend geregelt, so tritt die Sperrwirkung des Art. 72 Abs. 1 GG für eine Regelung der Länder in diesem Sachbereich unabhängig davon ein, ob die landesrechtlichen Regelungen den bundesrechtlichen Bestimmungen widerstreiten oder sie nur ergänzen, ohne ihnen zu widersprechen (VerfGH vom 21.1.2016 - Vf. 66-IX-15 - juris Rn. 42; BVerfG vom 10.2.2004 BVerfGE 109, 190/230 m. w. IM.). - VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 32-IX-20
Keine Zulassung eines Volksbegehrens zur Begrenzung der Miethöhe in 162 Gemeinden …
Im Bereich der konkurrierenden Zuständigkeit haben gemäß Art. 72 Abs. 1 GG die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat (vgl. VerfGH vom 21.1.2016 BayVBl 2016, 337 Rn. 42). - VerfGH Bayern, 16.07.2019 - 41-IX-19
Keine Zulassung eines Volksbegehrens zum "Pflegenotstand" an Krankenhäusern
In ständiger Rechtsprechung überprüft der Verfassungsgerichtshof dabei den Gesetzentwurf des Volksbegehrens auch daraufhin, ob er mit Bundesrecht, insbesondere mit den Kompetenznormen des Grundgesetzes, vereinbar ist (VerfGH vom 14.6.1985 VerfGHE 38, 51/57 ff.; vom 14.8.1987 VerfGHE 40, 94/101 f.; vom 27.3.1990 VerfGHE 43, 35/56; vom 3.2.2009 VerfGHE 62, 1/11; vom 21.1.2016 BayVBl 2016, 337 Rn. 34).Der Sinn einer Überprüfung am Maßstab des Bundesrechts im Verfahren nach Art. 64 Abs. 1 Satz 1 LWG liegt nur in der Vermeidung solcher Volksbegehren, bei denen von vornherein ohne jeden ernsthaften Zweifel davon auszugehen ist, dass das Gesetz nach einem erfolgreichen Volksentscheid wegen Verstoßes gegen Bundesrecht vom Bundesverfassungsgericht oder vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof - insoweit wegen Verletzung des Rechtsstaatsprinzips der Bayerischen Verfassung (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.6.2013 VerfGHE 66, 101/111; VerfGH BayVBl 2016, 337 Rn. 34) - für nichtig erklärt werden müsste.
Das ergibt sich auch aus dem Vorrang der Gesetzgebungskompetenz der Länder gemäß Art. 70 GG (VerfGHE 43, 35/56; 62, 1/11; VerfGH BayVBl 2016, 337 Rn. 34;… Tilch in Verfassung als Verantwortung und Verpflichtung, Festschrift zum 50-jährigen Bestehen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, 1997, S. 275/281 ff.).
Für die Entscheidung ist daher insbesondere nicht maßgeblich, wie die Vorschriften zur Bemessung des Pflegepersonalbedarfs in Krankenhäusern sowie die Bestimmungen über das Reinigungspersonal gesundheitspolitisch zu bewerten sind (vgl. VerfGHE 61, 78/84; 65, 226/233; VerfGH BayVBl 2016, 337 Rn. 39).
Im Bereich der konkurrierenden Zuständigkeit haben gemäß Art. 72 Abs. 1 GG die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat (vgl. VerfGH vom 21.1.2016 BayVBl 2016, 337 Rn. 42).
- VerfGH Bayern, 17.07.2018 - 28-IX-18
Unzulässigkeit eines Volksbegehrens zur Begrenzung des Flächenverbrauchs in …
Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, darüber zu befinden, ob die Einführung einer Höchstgrenze für den Flächenverbrauch umweltpolitisch zweckmäßig erscheint (vgl. VerfGHE 61, 78/84; 65, 226/233; VerfGH vom 21.1.2016 BayVBl 2016, 337 Rn. 39). - VerfGH Bayern, 09.10.2018 - 1-VII-17
Popularklage und bayerische Staatsbürgerschaft - kein Anspruch des einzelnen …
Nachdem der Bayerische Landtag mit Beschluss vom 20. Mai 1949 (Stenographischer Bericht über die Verhandlungen des Bayerischen Landtags Nr. 110 S. 177, Beilage 2479) die Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes auch für Bayern gemäß Art. 144 Abs. 1 GG deklaratorisch anerkannt hat (vgl. VerfGH vom 16.7.1991 VerfGHE 44, 85/89; vom 21.1.2016 BayVBl 2016, 337 Rn. 36 f.), hat die in Art. 6 BV vorgesehene bayerische Staatsangehörigkeit aufgrund der in Art. 116 Abs. 1 GG getroffenen Regelung über die deutsche Staatsangehörigkeit ihre praktische Bedeutung eingebüßt (VerfGHE 39, 30/33 ff.).