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   VerfGH Bayern, 21.01.2020 - 19-VII-18   

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https://dejure.org/2020,482
VerfGH Bayern, 21.01.2020 - 19-VII-18 (https://dejure.org/2020,482)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2020 - 19-VII-18 (https://dejure.org/2020,482)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 19-VII-18 (https://dejure.org/2020,482)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayFAG Art. 3 Abs. 1 Nr. 5; BayVFG Art. 3 Abs. 1 Nr. 5; BV Art. 98 S. 4; SGB VIII § 98 Abs. 1 Nr. 1, § 99 Abs. 7
    Verteilung von öffentlichen Kosten bei Kinderbetreuung

  • rewis.io

    Verteilung von öffentlichen Kosten bei Kinderbetreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • landtag.de (Verfahrensmitteilung)

    Verfassungswidrigkeit des Art. 3 Abs. 1 Halbsatz 2 Nr. 5 des Bayerischen Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 858
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05

    Kommunaler Finanzausgleich

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.01.2020 - 19-VII-18
    Die Verfassungswidrigkeit kann jedermann durch Beschwerde (Popularklage) geltend machen; dies gilt auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts wie die Gemeinden (vgl. VerfGH vom 28.11.2007 VerfGHE 60, 184/209 m. w. N.).

    Der Gesetzgeber darf typisieren und generalisieren; die von ihm hierbei zugrunde gelegten Beurteilungen und Einschätzungen der tatsächlichen Situation können nur dann verfassungsgerichtlich beanstandet werden, wenn sie evident fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind (vgl. VerfGH vom 12.5.1989 VerfGHE 42, 72/76 f.; VerfGHE 60, 184/228).

    bb) Der Gesetzgeber hat im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums für den kommunalen Finanzausgleich (vgl. VerfGHE 60, 184/215 f.) typisierend und generalisierend auf die ungewichtete Zahl der betreuten Kinder in Tageseinrichtungen abgestellt.

  • VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11

    Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.01.2020 - 19-VII-18
    Ziel ist die innere Stimmigkeit eines Regelungsgefüges und seiner sachgerechten Ausdifferenzierung; sachlich in Zusammenhang stehende Regelungen dürfen keine Brüche aufweisen (VerfGH vom 12.6.2013 VerfGHE 66, 70/90 f. m. w. N.; vom 2.12.2016 - Vf. 3-VII-14 - juris Rn. 18).
  • VerfGH Bayern, 09.10.2007 - 14-VII-06

    Schulgeldersatz bei Privatschulen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.01.2020 - 19-VII-18
    Bei Bestimmungen über Leistungen des Staates, auf die kein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch besteht, ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nach der Natur der Sache noch weiter als bei der gesetzlichen Regelung hoheitlicher Eingriffsbefugnisse (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.10.2007 VerfGHE 60, 167/171; vom 10.10.2016 BayVBl 2017, 335 Rn. 21 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 10.10.2016 - 19-VII-15

    Ausgleichszahlungen für Beamte des Vollzugs- und Feuerwehrdienstes für besonders

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.01.2020 - 19-VII-18
    Bei Bestimmungen über Leistungen des Staates, auf die kein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch besteht, ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nach der Natur der Sache noch weiter als bei der gesetzlichen Regelung hoheitlicher Eingriffsbefugnisse (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.10.2007 VerfGHE 60, 167/171; vom 10.10.2016 BayVBl 2017, 335 Rn. 21 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 09.05.2016 - 14-VII-14

    Höhenbezogener Mindestabstand für Windkraftanlagen als Voraussetzung für deren

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.01.2020 - 19-VII-18
    Auch ein solches Unterlassen kann zulässiger Gegenstand einer Popularklage sein, wenn in substanziierter Weise (vgl. Art. 55 Abs. 1 Satz 2 VfGHG) geltend gemacht wird, der Normgeber sei aufgrund einer Grundrechtsbestimmung der Bayerischen Verfassung zum Erlass einer bestimmten Regelung verpflichtet (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.2.2013 VerfGHE 66, 6/13 m. w. N; vom 9.5.2016 NVwZ 2016, 999 Rn. 101).
  • VerfGH Bayern, 12.05.1989 - 6-VII-87
    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.01.2020 - 19-VII-18
    Der Gesetzgeber darf typisieren und generalisieren; die von ihm hierbei zugrunde gelegten Beurteilungen und Einschätzungen der tatsächlichen Situation können nur dann verfassungsgerichtlich beanstandet werden, wenn sie evident fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind (vgl. VerfGH vom 12.5.1989 VerfGHE 42, 72/76 f.; VerfGHE 60, 184/228).
  • VerfGH Bayern, 02.12.2016 - 3-VII-14

    Berechnung der Gemeindeschlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.01.2020 - 19-VII-18
    Ziel ist die innere Stimmigkeit eines Regelungsgefüges und seiner sachgerechten Ausdifferenzierung; sachlich in Zusammenhang stehende Regelungen dürfen keine Brüche aufweisen (VerfGH vom 12.6.2013 VerfGHE 66, 70/90 f. m. w. N.; vom 2.12.2016 - Vf. 3-VII-14 - juris Rn. 18).
  • VerfGH Bayern, 22.10.1992 - 14-VII-91
    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.01.2020 - 19-VII-18
    Darin liegt die Rüge eines gesetzgeberischen Unterlassens (vgl. VerfGH vom 22.10.1992 VerfGHE 45, 143/146).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2022 - 12 S 1628/20

    Rückforderung von Förderleistungen nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz;

    Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ist bei Bestimmungen über Leistungen des Staates, auf die der Bürger - wie hier - keinen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch hat, nach der Natur der Sache noch weiter als bei der gesetzlichen Regelung hoheitlicher Eingriffsbefugnisse (vgl. allg. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.2022 - 12 S 1054/20 -, juris Rn. 14; Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 21.01.2020 - Vf. 19-VII-18 -, juris Rn. 26).
  • VG Düsseldorf, 03.11.2022 - 21 K 2235/22

    Aufstiegsfortbildung, Rückforderung, regelmäßige Teilnahme, Teilnahmenachweis,

    Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ist bei Bestimmungen über Leistungen des Staates, auf die der Bürger - wie hier - keinen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch hat, nach der Natur der Sache noch weiter als bei der gesetzlichen Regelung hoheitlicher Eingriffsbefugnisse (vgl. allg. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.2022 - 12 S 1054/20 -, juris Rn. 14; Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 21.01.2020 - Vf. 19-VII-18 -, juris Rn. 26).
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