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   VerfGH Bayern, 23.03.2022 - 36-VI-21   

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VerfGH Bayern, 23.03.2022 - 36-VI-21 (https://dejure.org/2022,7360)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 23.03.2022 - 36-VI-21 (https://dejure.org/2022,7360)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 23. März 2022 - 36-VI-21 (https://dejure.org/2022,7360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VfGHG Art. 51 Abs. 1 S. 1
    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Maßnahmen

  • rewis.io

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen in einem Bußgeldverfahren gegen den Beschwerdeführer sowie gegen die Ablehnung der Einleitung eines vom Beschwerdeführer erstrebten Ermittlungsverfahrens.

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Bayern, 27.02.2017 - 54-VI-15

    Verfassungsbeschwerde mangels ausreichender Substantiierung unzulässig

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.03.2022 - 36-VI-21
    Um der Verfassungsbeschwerde den erforderlichen Inhalt zu geben, darf der Beschwerdeführer auf Schriftstücke Bezug nehmen, die er ihr beifügt, wobei er seinen erforderlichen Sachvortrag nicht durch eine pauschale Bezugnahme auf beigefügte Schriftstücke ersetzen kann (vgl. VerfGH vom 27.2.2017 BayVBl 2018, 34 Rn. 20).

    Die in der Verfassungsbeschwerdeschrift zu erbringende Begründungsleistung kann weder durch die Vorlage von Anlagen noch durch deren Hineinkopieren in den Text der Verfassungsbeschwerde ersetzt werden (VerfGH BayVBl 2018, 34 Rn. 20; vom 21.7.2020 - Vf. 56-VI-17 - juris Rn. 63; BVerfG vom 20.3.2012 - 2 BvR 1382/09 - juris Rn. 5; vom 20.2.2019 - 2 BvR 280/19 - juris Rn. 7; VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 16.7.2020 - 41/20.VB-1 - juris Rn. 3).

  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 50-VI-18

    Nicht hinreichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.03.2022 - 36-VI-21
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (VerfGH vom 10.12.2019 - Vf. 50-VI-18 - juris Rn. 22; vom 16.11.2021 - Vf. 51-VI-20 - juris Rn. 33; BVerfG vom 10.11.2015 NJW 2016, 1505 Rn. 9; vom 28.3.2019 - 2 BvR 2432/18 - juris).
  • VerfGH Bayern, 22.12.2020 - 15-VI-19

    Unzulässige, nämlich völlig unsubstanziierte Urteilsverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.03.2022 - 36-VI-21
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, da sie nicht den Anforderungen genügt, die Art. 51 Abs. 1 Satz 1 VfGHG an ihre Substanziierung stellt (vgl. zum Folgenden VerfGH vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 20; vom 22.12.2020 - Vf. 15-VI-19 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und gerichtliche Maßnahmen im

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.03.2022 - 36-VI-21
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (VerfGH vom 10.12.2019 - Vf. 50-VI-18 - juris Rn. 22; vom 16.11.2021 - Vf. 51-VI-20 - juris Rn. 33; BVerfG vom 10.11.2015 NJW 2016, 1505 Rn. 9; vom 28.3.2019 - 2 BvR 2432/18 - juris).
  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.03.2022 - 36-VI-21
    Insbesondere setzt eine aus sich heraus verständliche und nachvollziehbare Darlegung eines Grundrechtsverstoßes voraus, dass sich der Beschwerdeführer mit dem Inhalt der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt (VerfGH vom 24.10.2017 - Vf. 9-VI-17 - juris Rn. 40; vom 20.3.2018 BayVBl 2019, 207 Rn. 14 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 48-VI-18

    Vorschaltbeschwerde im Klageerzwingungsverfahren als vorrangiger Rechtsbehelf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.03.2022 - 36-VI-21
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, da sie nicht den Anforderungen genügt, die Art. 51 Abs. 1 Satz 1 VfGHG an ihre Substanziierung stellt (vgl. zum Folgenden VerfGH vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 20; vom 22.12.2020 - Vf. 15-VI-19 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.03.2022 - 36-VI-21
    Die in der Verfassungsbeschwerdeschrift zu erbringende Begründungsleistung kann weder durch die Vorlage von Anlagen noch durch deren Hineinkopieren in den Text der Verfassungsbeschwerde ersetzt werden (VerfGH BayVBl 2018, 34 Rn. 20; vom 21.7.2020 - Vf. 56-VI-17 - juris Rn. 63; BVerfG vom 20.3.2012 - 2 BvR 1382/09 - juris Rn. 5; vom 20.2.2019 - 2 BvR 280/19 - juris Rn. 7; VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 16.7.2020 - 41/20.VB-1 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Bayern, 25.05.2021 - 38-VI-20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.03.2022 - 36-VI-21
    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs ablehnende Entscheidung (hier: gemäß § 33 a StPO) lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 22.9.2015 - Vf. 107-VI- 14 - juris Rn. 13; vom 25.5.2021 - Vf. 38-VI-20 - juris Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.03.2022 - 36-VI-21
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (VerfGH vom 10.12.2019 - Vf. 50-VI-18 - juris Rn. 22; vom 16.11.2021 - Vf. 51-VI-20 - juris Rn. 33; BVerfG vom 10.11.2015 NJW 2016, 1505 Rn. 9; vom 28.3.2019 - 2 BvR 2432/18 - juris).
  • BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.03.2022 - 36-VI-21
    Die in der Verfassungsbeschwerdeschrift zu erbringende Begründungsleistung kann weder durch die Vorlage von Anlagen noch durch deren Hineinkopieren in den Text der Verfassungsbeschwerde ersetzt werden (VerfGH BayVBl 2018, 34 Rn. 20; vom 21.7.2020 - Vf. 56-VI-17 - juris Rn. 63; BVerfG vom 20.3.2012 - 2 BvR 1382/09 - juris Rn. 5; vom 20.2.2019 - 2 BvR 280/19 - juris Rn. 7; VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 16.7.2020 - 41/20.VB-1 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 28.03.2019 - 2 BvR 2432/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entfernung eines Polizisten aus dem

  • BVerfG, 20.03.2012 - 2 BvR 1382/09

    Anforderungen an substantiierte Begründung einer Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs

  • VerfGH Bayern, 22.07.2019 - 64-VI-16

    Verstoß gegen Willkürverbot und Substanziierungsgebot

  • VerfGH Bayern, 02.02.1966 - 75-VI-65
  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 18-VI-23

    Verfassungsbeschwerde, Berufung, Zulassungsverfahren, Gemeinde, Festsetzung,

    Sie lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem eine "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 23.3.2022 - Vf. 36-VI-21 - juris Rn. 25 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2022 - 58-VI-21

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im

    Der Bescheid kann mit der Verfassungsbeschwerde nicht eigenständig angegriffen werden, da sich die Verfassungsbeschwerde wegen des Gebots der Rechtswegerschöpfung (Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG) gegen die letztinstanzliche Entscheidung richten muss, in der er eine umfassende materielle Prüfung erreichen kann und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält, hier also gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 23. April 2021 (vgl. VerfGH vom 23.3.2022 - Vf. 36-VI-21 - juris Rn. 23 f.).

    Um der Verfassungsbeschwerde den erforderlichen Inhalt zu geben, darf der Beschwerdeführer auf Schriftstücke Bezug nehmen, die er ihr beifügt, wobei er seinen erforderlichen Sachvortrag nicht durch eine pauschale Bezugnahme auf beigefügte Schriftstücke ersetzen kann (vgl. VerfGH vom 6.8.2019 - Vf. 79-VI-18 - juris Rn. 24; vom 23.3.2022 - Vf. 36-VI-21 - juris Rn. 15 m. w. N.).

    cc) Die pauschale Bezugnahme auf frühere Verfassungsbeschwerden und auf Einträge in den Twitter- und Facebook-Accounts des Beschwerdeführers genügt dem Substanziierungserfordernis ebenfalls ersichtlich nicht (vgl. VerfGH vom 21.7.2020 - Vf. 56-VI-17 - juris Rn. 63; vom 23.3.2022 - Vf. 36-VI-21 - juris Rn. 15).

  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

    Beschwerdegegenstand ist vielmehr grundsätzlich nur die letztinstanzliche Entscheidung, in der der Beschwerdeführer eine umfassende materielle Prüfung erreichen kann und die damit die von ihm beanstandete Beschwer enthält (vgl. VerfGH vom 23.3.2022 - Vf. 36-VI-21 - juris Rn. 23 f.; vom 21.7.2022 - Vf. 58-VI-21 - Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 12.07.2022 - 3-VI-19

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde einer Beamtin gegen ihre Abordnung

    Sie lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem eine "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 23.3.2022 - Vf. 36-VI-21 - juris Rn. 25 m. w. N.).
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