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   VerfGH Bayern, 24.01.2017 - 13-VII-15   

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https://dejure.org/2017,1516
VerfGH Bayern, 24.01.2017 - 13-VII-15 (https://dejure.org/2017,1516)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24.01.2017 - 13-VII-15 (https://dejure.org/2017,1516)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 13-VII-15 (https://dejure.org/2017,1516)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 100, Art. 118 Abs. 1, Art. 124 Abs. 1, Art. 125, Art. 126 Abs. 1
    Wiederholte Popularklage mit dem Ziel der Einführung eines Elternwahlrechts zugunsten des Kindes unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Popularklage mit dem Ziel der Einführung eines Elternwahlrechts zugunsten des Kindes bei Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Bayern, 05.11.2003 - 15-VII-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.01.2017 - 13-VII-15
    Der Antragsteller hat bereits 2002 eine Popularklage mit identischem Klageziel erhoben, die durch Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 5. November 2003 (VerfGHE 56, 141) mit der Begründung abgewiesen wurde, dass kein ausdrücklicher Verfassungsauftrag bestehe, der es gebiete, das Wahlrecht von Eltern mit Kindern durch Einführung eines Elternwahlrechts zu erweitern.

    Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 5. November 2003 (VerfGHE 56, 141) bereits festgestellt, dass sich aus den Normen der Bayerischen Verfassung keine Verpflichtung des Gesetzgebers ergibt, das vom Antragsteller für erforderlich gehaltene "höchstpersönliche Elternwahlrecht zugunsten Kind" einzuführen.

  • VerfGH Bayern, 28.07.1986 - 3-VII-86

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.01.2017 - 13-VII-15
    a) Der Schutzbereich der Menschenwürde (Art. 100 BV) wird durch die angegriffenen wahlrechtlichen Bestimmungen von vornherein nicht berührt (vgl. hierzu VerfGH 28.7.1986 VerfGHE 39, 75/79 f.).
  • VerfGH Bayern, 14.02.2011 - 2-VII-10

    Keine Mitbestimmung bei bayerischen Sparkassen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.01.2017 - 13-VII-15
    Wurde eine Popularklage in zulässiger Weise erhoben, überprüft der Verfassungsgerichtshof die angegriffene Regelung anhand aller in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, auch wenn insoweit keine Rügen geltend gemacht worden sind oder wenn sie keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.2011 VerfGHE 64, 10/16).
  • VerfGH Bayern, 09.11.1966 - 76-VI-66
    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.01.2017 - 13-VII-15
    Der Verfassungsgerichtshof geht seit Langem in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sowohl Art. 124 Abs. 1 BV (Schutz von Ehe und Familie) als auch Art. 126 Abs. 1 BV (Erziehungsrecht der Eltern) Grundrechte gewähren (vgl. z. B. VerfGH vom 9.11.1966 - Vf. 76-VI-66 - juris; vom 4.11.1976 VerfGHE 29, 191/200).
  • VerfGH Bayern, 26.10.2009 - 16-VII-08

    1. Zur Sitzverteilung bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen nach dem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.01.2017 - 13-VII-15
    Ein erneuter Antrag nach Art. 98 Satz 4 BV wäre deshalb nur dann zulässig, wenn seit dem Ergehen der Entscheidung (Ende 2003) ein grundlegender Wandel der Lebensverhältnisse oder der allgemeinen Rechtsauffassung eingetreten wäre oder wenn neue rechtliche Gesichtspunkte oder neue, in der früheren Entscheidung noch nicht gewürdigte Tatsachen geltend gemacht würden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.10.2009 VerfGHE 62, 198/201 f.; vom 12.10.2010 VerfGHE 63, 173/177; vom 13.9.2011 VerfGHE 64, 159/166).
  • VerfGH Bayern, 12.10.2010 - 19-VII-09

    Kirchenlohnsteuer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.01.2017 - 13-VII-15
    Ein erneuter Antrag nach Art. 98 Satz 4 BV wäre deshalb nur dann zulässig, wenn seit dem Ergehen der Entscheidung (Ende 2003) ein grundlegender Wandel der Lebensverhältnisse oder der allgemeinen Rechtsauffassung eingetreten wäre oder wenn neue rechtliche Gesichtspunkte oder neue, in der früheren Entscheidung noch nicht gewürdigte Tatsachen geltend gemacht würden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.10.2009 VerfGHE 62, 198/201 f.; vom 12.10.2010 VerfGHE 63, 173/177; vom 13.9.2011 VerfGHE 64, 159/166).
  • VerfGH Bayern, 13.09.2011 - 12-VII-10

    Rauchverbot in Shisha-Cafés

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.01.2017 - 13-VII-15
    Ein erneuter Antrag nach Art. 98 Satz 4 BV wäre deshalb nur dann zulässig, wenn seit dem Ergehen der Entscheidung (Ende 2003) ein grundlegender Wandel der Lebensverhältnisse oder der allgemeinen Rechtsauffassung eingetreten wäre oder wenn neue rechtliche Gesichtspunkte oder neue, in der früheren Entscheidung noch nicht gewürdigte Tatsachen geltend gemacht würden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.10.2009 VerfGHE 62, 198/201 f.; vom 12.10.2010 VerfGHE 63, 173/177; vom 13.9.2011 VerfGHE 64, 159/166).
  • VerfGH Bayern, 26.03.2018 - 15-VII-16

    Popularklage - Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien

    Soweit die Popularklage in zulässiger Weise erhoben ist - oder dies unterstellt wird -, erstreckt der Verfassungsgerichtshof die Prüfung auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, auch soweit diese nicht als verletzt bezeichnet worden sind oder keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 4.10.2012 VerfGHE 65, 189/201; vom 24.1.2017 - Vf. 13-VII-15 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Bayern, 29.06.2018 - 4-VII-13

    Unzulässige Popularklagen gegen Bestimmungen zum Mindestabstand zwischen

    Ergibt sich aus der Begründung der früheren Entscheidung, dass der Verfassungsgerichtshof die angefochtene Norm schon damals unter allen in Betracht zu ziehenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft hat, besteht kein Anlass für ein weiteres Popularklageverfahren (VerfGH vom 9.5.1994 BayVBl 1994, 494 f.; vom 31.1.2012 - Vf. 13-VII-1 - juris Rn. 36; vom 9.6.2015 BayVBl 2015, 740 Rn. 56; vom 24.1.2017 BayVBl 2017, 448 Rn. 7 ff.).
  • VerfGH Bayern, 30.08.2017 - 7-VII-15

    Pflichtmitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und

    Soweit eine Popularklage - wie hier - mit Grundrechtsrügen zulässig erhoben ist, erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auch auf die Frage, ob die angefochtenen Bestimmungen mit anderen Normen der Bayerischen Verfassung vereinbar sind, selbst wenn diese - wie Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV - keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.4.2005 VerfGHE 58, 77/91; vom 22.6.2010 VerfGHE 63, 71/76; vom 14.2.2011 VerfGHE 64, 10/16; vom 24.1.2017 - Vf. 13-VII-15 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Bayern, 19.10.2017 - 17-VII-14

    Widerruf der Lehrbefugnis und der Bestellung zum außerplanmäßigen Professor

    Soweit die Popularklage in zulässiger Weise erhoben ist, nimmt der Verfassungsgerichtshof eine Überprüfung anhand aller einschlägigen Normen der Bayerischen Verfassung vor, auch soweit diese - wie das Rechtsstaats- und das Sozialstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) - keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.9.2012 VerfGHE 65, 152/161; vom 24.1.2017 - Vf. 13-VII-15 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Bayern, 24.09.2018 - 2-VII-17

    Einzahlungsbeschränkung von Sondergeld für Gefangene verfassungsgemäß

    Ergibt sich aus der Begründung der früheren Entscheidung, dass der Verfassungsgerichtshof die angefochtene Norm schon damals unter allen in Betracht zu ziehenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft hat, besteht kein Anlass für ein weiteres Popularklageverfahren (VerfGH vom 9.5.1994 BayVBl 1994, 494 f.; VerfGHE 68, 107 Rn. 56; vom 24.1.2017 BayVBl 2017, 448 Rn. 7 ff.).
  • VerfGH Bayern, 31.10.2018 - 16-VII-17

    Knüpfen des Ausschlusses vom Wahlrecht an eine gerichtliche Entscheidung über den

    Ergibt sich aus der Begründung der früheren Entscheidung, dass der Verfassungsgerichtshof die angefochtene Norm schon damals unter allen in Betracht zu ziehenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft hat, besteht kein Anlass für ein weiteres Popularklageverfahren (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.5.1994 BayVBl 1994, 494 f.; vom 31.1.2012 - Vf. 13-VII-10 - juris Rn. 36; vom 9.6.2015 VerfGHE 68, 107 Rn. 56; vom 24.1.2017 BayVBl 2017, 448 Rn. 7 ff.; vom 29.6.2018 - Vf. 4-VII-13 u. a. - juris Rn. 60).
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