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   VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19   

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VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19 (https://dejure.org/2022,9692)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26.04.2022 - 5-VII-19 (https://dejure.org/2022,9692)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26. April 2022 - 5-VII-19 (https://dejure.org/2022,9692)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Regelungen in der Gemeindeordnung zum Einsatz und Betrieb elektronischer (Funk-)Wasserzähler sind mit der Bayerischen Verfassung vereinbar

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 98 S. 4, Art. 100, Art. 101, Art. 106 Abs. 3, Art. 118 Abs. 1; GO Art. 24 Abs. 4, Art. 94 Abs. 4
    Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler durch gemeindliche Wasserversorgungsunternehmen

  • rewis.io

    Versorgung, Gemeinde, Widerspruchsrecht, Popularklage, Beschwerde, Wohnung, Beteiligung, Gesetzgebungskompetenz, Abwasserbeseitigung, Benutzungszwang, Wasserversorgungseinrichtung, Wasserversorgung, Widerspruch, Vergleich, informationelle Selbstbestimmung, Recht auf ...

  • doev.de PDF

    Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einsatz von Funkwasserzählern mit Bayerischer Verfassung vereinbar

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 649
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (32)

  • VerfGH Bayern, 09.02.2021 - 6-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und andere

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19
    Ist die Popularklage - wie hier - in zulässiger Weise erhoben, erstreckt der Ver fassungsgerichtshof die Überprüfung der angefochtenen Vorschriften auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, selbst wenn insofern keine Rügen geltend gemacht worden sind oder wenn sie keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.9.2011 VerfGHE 64, 159/169; vom 9.2.2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 37; vom 21.4.2021 - Vf. 85-VII-20 - juris Rn. 32; vom 10.6.2021 BayVBl 2021, 548 Rn. 32).

    Eine mittelbare Verletzung des in Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV verankerten Rechtsstaatsprinzips kommt zwar dann in Betracht, wenn ein Widerspruch zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.2.2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 40 m. w. N.).

    Dem Bestimmtheitserfordernis ist genügt, wenn die Regelungen so bestimmt gefasst sind, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist, und wenn sich mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden unter Berücksichtigung von Ziel, Tendenz, Programm, Entstehungsgeschichte und Zusammenhang mit anderen Vorschriften eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 60, 1/6; VerfGH vom 14.3.2019 NJW 2019, 2151 Rn. 21; vom 3.12.2019 NVwZ-RR 2020, 273 Rn. 205; vom 9.2.2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 54; vom 26.2.2021 BayVBl 2021, 336 Rn. 35).

    Das in der Bayerischen Verfassung nicht ausdrücklich erwähnte Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit wird nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs durch Art. 100 und 101 BV gewährleistet (vgl. VerfGH vom 30.4.1987 VerfGHE 40, 58/61; vom 21.12.1989 VerfGHE 42, 188/194; vom 28.2.1990 VerfGHE 43, 23/26; vom 9.2.2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 101).

  • VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17

    Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist genügt, wenn die Regelungen so bestimmt gefasst sind, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist, und wenn sich mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden unter Berücksichtigung von Ziel, Tendenz, Programm, Entstehungsgeschichte und Zusammenhang mit anderen Vorschriften eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 60, 1/6; VerfGH vom 14.3.2019 NJW 2019, 2151 Rn. 21; vom 3.12.2019 NVwZ-RR 2020, 273 Rn. 205; vom 9.2.2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 54; vom 26.2.2021 BayVBl 2021, 336 Rn. 35).

    Auf welche Weise der Gesetzgeber diesem Zitiergebot nachzukommen hat und ob ein Sammelzitat ausreicht, ist in der Literatur umstritten (vgl. VerfGH vom 3.12.2019 - Vf. 6-VIII-17 u. a. - juris Rn. 130) und jedenfalls in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach das grundrechtseinschränkende Gesetz das betroffene Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen muss, nicht exakt vorgegeben.

    Selbst wenn grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Sammelzitat am Ende des Gesetzeswerks bestünden, wäre der Verstoß gegen die bundesgesetzlichen Vorgaben angesichts der widerstreitenden Auffassungen zu dieser Rechtsfrage jedenfalls nicht so offenkundig und gewichtig, dass damit zugleich das landesverfassungsrechtliche Rechtsstaatsprinzip verletzt würde (vgl. VerfGH vom 3.12.2019 - Vf. 6-VIII-17 u. a. - juris Rn. 122 ff., 132).

  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 4 CS 21.2254

    Einbau von Funkwasserzähler zulässig

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19
    (3) Soweit die Satzungsermächtigung des Art. 24 Abs. 4 GO Informationen betrifft, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO), und damit in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift (vgl. auch BayVGH vom 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - juris Rn. 27), ist dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

    Hierbei handelt es sich um eine Frage des Vollzugs der Norm, dessen Kontrolle in erster Linie den Fachgerichten obliegt (vgl. etwa BayVGH vom 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - juris zur Duldung des Austauschs eines herkömmlichen Wasserzählers gegen einen Funkwasserzähler in einem Objekt mit mehreren Wohnungen; VG München vom 29.7.2021 - M 10 K 20.639 - juris zum Widerspruchsrecht bei einem ausschließlich beruflich genutzten Gebäude; vom 18.8.2021 - M 10 E 21.3540 - juris zum einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einstellung oder Drosselung der Wasserversorgung bei abgelehntem Einbau eines Funkwasserzählers) und für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift zunächst keine Rolle spielt (VerfGHE 60, 1/6; VerfGH NJW 2019, 2151 Rn. 19).

    Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist nicht festzustellen, dass von elektronischen Funkwasserzählern relevante Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf das psychische Wohlbefinden im beschriebenen Sinn ausgehen (vgl. LT-Drs. 18/7406 S. 5 f.; BayVGH vom 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - juris Rn. 38 f.; Thimet in Thimet, Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern, Teil IV Art. 9 Nr. 4.4.1; vgl. auch BGH vom 28.9.2011 - VIII ZR 326/10 - juris Rn. 8, 25 zur Duldungspflicht des Mieters bezüglich des Einbaus eines funkbasierten Kaltwasserzählers gemäß § 554 Abs. 2 BGB a. F.; BVerfGE 156, 63 Rn. 317 zu den Strahlenbelastungen im Zusammenhang mit dem Tragen einer "elektronischen Fußfessel").

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19
    Es gewährleistet das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. VerfGHE 67, 153 Rn. 36 m. w. N.; BVerfGE 113, 29/46; 113, 166/188; BVerfG vom 1.12.2020 BVerfGE 156, 63 Rn. 198).

    (a) Der absolut geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung, der jedem Ein griff entzogen ist (vgl. BVerfGE 156, 63 Rn. 206), wird durch die Regelung nicht tangiert.

    Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist nicht festzustellen, dass von elektronischen Funkwasserzählern relevante Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf das psychische Wohlbefinden im beschriebenen Sinn ausgehen (vgl. LT-Drs. 18/7406 S. 5 f.; BayVGH vom 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - juris Rn. 38 f.; Thimet in Thimet, Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern, Teil IV Art. 9 Nr. 4.4.1; vgl. auch BGH vom 28.9.2011 - VIII ZR 326/10 - juris Rn. 8, 25 zur Duldungspflicht des Mieters bezüglich des Einbaus eines funkbasierten Kaltwasserzählers gemäß § 554 Abs. 2 BGB a. F.; BVerfGE 156, 63 Rn. 317 zu den Strahlenbelastungen im Zusammenhang mit dem Tragen einer "elektronischen Fußfessel").

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19
    Neben dem Schutz vor körperlichem Eindringen etwa bei Durchsuchungen wird der Wohnungsinhaber auch vor einer Überwachung durch technische Hilfsmittel geschützt, und zwar auch dann, wenn diese von außerhalb der Wohnung eingesetzt werden (vgl. BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 109, 279/309).

    Soweit ein Eingriff in die räumliche Privatsphäre des Wohnungsinhabers betroffen ist, werden das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch Art. 106 Abs. 3 BV mit seinem spezielleren Gewährleistungsgehalt verdrängt (Lindner in Lindner/ Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 106 Rn. 7; vgl. auch BVerfGE 109, 279/325 f.; BVerfG vom 12.4.2005 BVerfGE 113, 29/45; vom 2.3.2006 BVerfGE 115, 166/187 f.).

    Ein gewichtiger Anhaltspunkt ist die berechtigte Erwartung, dass ein die private Lebensgestaltung betreffender Vorgang vertraulich bleibt und nicht von Außenstehenden zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. BVerfGE 109, 279/313 f., 321 f.).

  • VerfGH Bayern, 21.04.2021 - 85-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen besoldungsrechtliche Übergangsvorschrift

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19
    Ist die Popularklage - wie hier - in zulässiger Weise erhoben, erstreckt der Ver fassungsgerichtshof die Überprüfung der angefochtenen Vorschriften auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, selbst wenn insofern keine Rügen geltend gemacht worden sind oder wenn sie keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.9.2011 VerfGHE 64, 159/169; vom 9.2.2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 37; vom 21.4.2021 - Vf. 85-VII-20 - juris Rn. 32; vom 10.6.2021 BayVBl 2021, 548 Rn. 32).

    Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung - hier die gerügte Unterlassung - jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 19.7.2016 VerfGHE 69, 207 Rn. 40; vom 21.4.2021 - Vf. 85-VII-20 - juris Rn. 37).

    Für das Maß der Differenzierung muss zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung ein innerer Zusammenhang bestehen, der als Unterscheidungsgesichtspunkt hinreichendes Gewicht besitzt (VerfGH vom 21.4.2021 - Vf. 85-VII-20 - juris Rn. 38; BVerfG vom 21.6.2011 BVerfGE 129, 49/68 f.).

  • VerfGH Bayern, 15.01.2007 - 11-VII-05

    Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke durch Lehrer im Unterricht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19
    Die Befugnis zur Erhebung einer Popularklage ist nicht davon abhängig, dass der Antragsteller seinen (Wohn-)Sitz in Bayern hat oder sonst in bestimmten Rechtsbeziehungen zum Freistaat Bayern steht (vgl. VerfGH vom 15.1.2007 VerfGHE 60, 1/4; vom 9.10.2018 VerfGHE 71, 261 Rn. 21).

    Dem Bestimmtheitserfordernis ist genügt, wenn die Regelungen so bestimmt gefasst sind, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist, und wenn sich mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden unter Berücksichtigung von Ziel, Tendenz, Programm, Entstehungsgeschichte und Zusammenhang mit anderen Vorschriften eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 60, 1/6; VerfGH vom 14.3.2019 NJW 2019, 2151 Rn. 21; vom 3.12.2019 NVwZ-RR 2020, 273 Rn. 205; vom 9.2.2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 54; vom 26.2.2021 BayVBl 2021, 336 Rn. 35).

    Hierbei handelt es sich um eine Frage des Vollzugs der Norm, dessen Kontrolle in erster Linie den Fachgerichten obliegt (vgl. etwa BayVGH vom 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - juris zur Duldung des Austauschs eines herkömmlichen Wasserzählers gegen einen Funkwasserzähler in einem Objekt mit mehreren Wohnungen; VG München vom 29.7.2021 - M 10 K 20.639 - juris zum Widerspruchsrecht bei einem ausschließlich beruflich genutzten Gebäude; vom 18.8.2021 - M 10 E 21.3540 - juris zum einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einstellung oder Drosselung der Wasserversorgung bei abgelehntem Einbau eines Funkwasserzählers) und für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift zunächst keine Rolle spielt (VerfGHE 60, 1/6; VerfGH NJW 2019, 2151 Rn. 19).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19
    Soweit ein Eingriff in die räumliche Privatsphäre des Wohnungsinhabers betroffen ist, werden das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch Art. 106 Abs. 3 BV mit seinem spezielleren Gewährleistungsgehalt verdrängt (Lindner in Lindner/ Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 106 Rn. 7; vgl. auch BVerfGE 109, 279/325 f.; BVerfG vom 12.4.2005 BVerfGE 113, 29/45; vom 2.3.2006 BVerfGE 115, 166/187 f.).

    Es gewährleistet das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. VerfGHE 67, 153 Rn. 36 m. w. N.; BVerfGE 113, 29/46; 113, 166/188; BVerfG vom 1.12.2020 BVerfGE 156, 63 Rn. 198).

  • VerfGH Bayern, 14.03.2019 - 3-VII-18

    Tragen eines Kopftuchs in Gerichtsverhandlungen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist genügt, wenn die Regelungen so bestimmt gefasst sind, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist, und wenn sich mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden unter Berücksichtigung von Ziel, Tendenz, Programm, Entstehungsgeschichte und Zusammenhang mit anderen Vorschriften eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 60, 1/6; VerfGH vom 14.3.2019 NJW 2019, 2151 Rn. 21; vom 3.12.2019 NVwZ-RR 2020, 273 Rn. 205; vom 9.2.2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 54; vom 26.2.2021 BayVBl 2021, 336 Rn. 35).

    Hierbei handelt es sich um eine Frage des Vollzugs der Norm, dessen Kontrolle in erster Linie den Fachgerichten obliegt (vgl. etwa BayVGH vom 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - juris zur Duldung des Austauschs eines herkömmlichen Wasserzählers gegen einen Funkwasserzähler in einem Objekt mit mehreren Wohnungen; VG München vom 29.7.2021 - M 10 K 20.639 - juris zum Widerspruchsrecht bei einem ausschließlich beruflich genutzten Gebäude; vom 18.8.2021 - M 10 E 21.3540 - juris zum einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einstellung oder Drosselung der Wasserversorgung bei abgelehntem Einbau eines Funkwasserzählers) und für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift zunächst keine Rolle spielt (VerfGHE 60, 1/6; VerfGH NJW 2019, 2151 Rn. 19).

  • VerfGH Bayern, 22.05.2014 - 53-IVa-13

    Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Staatsregierung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19
    bb) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 100, 101 BV), zu deren Schutzgütern die Privat-, Geheimund Intimsphäre gehören (vgl. VerfGH vom 22.5.2014 VerfGHE 67, 153 Rn. 36), werden durch die angegriffenen Vorschriften ebenfalls nicht verletzt.

    Es gewährleistet das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. VerfGHE 67, 153 Rn. 36 m. w. N.; BVerfGE 113, 29/46; 113, 166/188; BVerfG vom 1.12.2020 BVerfGE 156, 63 Rn. 198).

  • LSG Bayern, 22.07.2020 - L 13 R 102/18

    Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen

  • VerfGH Bayern, 11.11.2015 - 2-VII-15

    Popularklage gegen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns

  • VGH Bayern, 10.07.2013 - 4 N 12.2790

    Anschluss eines Ortsteils an die öffentliche Wasserversorgung - Weiterbetrieb

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BVerwG, 20.12.2013 - 8 BN 5.13

    Einbeziehung des Hausgrundstücks in den Anschlussbereich der gemeindlichen

  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10

    Vermieter hat Anspruch auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

  • VG München, 18.08.2021 - M 10 E 21.3540

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Einstellung der

  • VerfGH Bayern, 22.10.1992 - 14-VII-91
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • VerfGH Bayern, 28.02.1990 - 8-VII-88
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

  • VG München, 29.07.2021 - M 10 K 20.639

    Anspruch auf Abschaltung des Funkmoduls eines elektronischen Wasserzählers

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

  • BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 97/09

    Zum Anspruch auf Austausch von Wasserzählern gegenüber einem

  • VerfGH Bayern, 17.05.2006 - 2-VII-05

    Einführung des achtjährigen Gymnasiums

  • VerfGH Bayern, 26.02.2021 - 16-VII-19

    § 14 Abs. 1 ZAPO/RPfl verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • VerfGH Bayern, 14.07.1994 - 18-VII-92

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • VerfGH Bayern, 13.09.2011 - 12-VII-10

    Rauchverbot in Shisha-Cafés

  • VerfGH Bayern, 14.06.2023 - 15-VII-18

    Polizeilicher Präventivgewahrsam

    Soweit die Popularklage in zulässiger Weise erhoben ist, erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, selbst wenn insofern keine Rügen geltend gemacht worden sind oder wenn sie keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 10.6.2021 BayVBl 2021, 548 Rn. 32 m. w. N.; vom 26.4.2022 BayVBl 2022, 475, vgl. Rn. 47 bei juris - in BayVBl insoweit nicht abgedruckt).

    Diese Methoden schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich gegenseitig (ständige Rechtsprechung, vgl. VerfGH BayVBl 2022, 475 Rn. 50; 2022, 702 Rn. 53, jeweils m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 26.10.2023 - 6-VII-22

    Erfolglose Popularklage gegen Rauchmelderpflicht

    Maßgebend für die Auslegung einer Rechtsvorschrift ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus ihrem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 19.10.2017 VerfGHE 70, 225 Rn. 42; vom 26.4.2022 BayVBl 2022, 475 Rn. 50; vom 17.5.2022 BayVBl 2022, 702 Rn. 53).

    Anders als in der Konstellation, die der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 26. April 2022 zugrunde lag, bei der die Satzungsermächtigung ein behördliches Betretungsrecht umfasste (vgl. BayVBl 2022, 475 Rn. 66, 68 ff.), begründet die Vorschrift lediglich bauordnungsrechtlich eine Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern für den Eigentümer.

  • VGH Bayern, 19.01.2023 - 8 N 22.287

    Erfolglose Normenkontrolle gegen wasserrechtliche Veränderungssperre für ein

    Diese bietet Gewähr dafür, dass der Allgemeinheit ausreichende Mengen hygienisch einwandfreien Wassers zur Verfügung stehen und mit ihr die aus gesundheitlichen Gründen notwendige Kontrolle des Trink- und Brauchwassers gesichert wird (vgl. BayVerfGH, E.v. 26.4.2022 - Vf. 5-VII-19 - BayVBl 2022, 475 = juris Rn. 96).

    Nach Art. 57 Abs. 2 Satz 1 GO gehört die örtliche Trinkwasserversorgung - in allen ihren Stufen von der Wassergewinnung und Heranleitung des Wassers bis zu seiner Verteilung an die Endverbraucher - als Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 WHG) zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (vgl. LT-Drs 7/330 S. 13; BayVerfGH, E.v. 26.4.2022 - Vf. 5-VII-19 - BayVBl 2022, 475 = juris Rn. 96; BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - BayVBl 2022, 412 = juris Rn. 29); diese gemeindliche Pflichtaufgabe steht unter dem Schutz der auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft bezogenen kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 83 Abs. 1 BV (vgl. BT-Drs. 16/12275 S. 66; BVerfG, B.v. 16.5.1989 - 1 BvR 705/88 - NJW 1990, 1783 = juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 29.7.2001 - 4 VR 8.20 - NVwZ 2021, 1536 = juris Rn. 9 m.w.N.).

  • VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen die Maskenpflicht in der 4. BayIfSMV

    Soweit die Popularklage zulässig ist, erstreckt der Verfassungsgerichtshof die Überprüfung der angefochtenen Vorschriften auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, selbst wenn insofern keine Rügen geltend gemacht worden sind oder wenn sie, wie etwa das Rechtsstaatsgebot des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV, keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.9.2011 VerfGHE 64, 159/169; vom 10.6.2021 BayVBl 2021, 548 Rn. 32; vom 26.4.2022 - Vf. 5-VII-19 - juris Rn. 47 - in BayVBl 2022, 475 insoweit nicht abgedruckt).

    Der Verfassungsgerichtshof hat daher eine auf einer bundesrechtlichen Ermächtigung beruhende Vorschrift des Landesrechts am Maßstab des Rechtsstaatsgebots der Bayerischen Verfassung (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) nicht umfassend daraufhin zu überprüfen, ob der bayerische Normgeber die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen der bundesgesetzlichen Ermächtigung zutreffend ermittelt und beurteilt oder ob er andere bundesrechtliche Vorschriften in ihrer Bedeutung für den Inhalt seiner Regelung richtig eingeschätzt hat (ständige Rechtsprechung seit VerfGH vom 28.6.1988 VerfGHE 41, 59/64 f. und vom 13.7.1988 VerfGHE 41, 69/73 f.; vgl. BayVBl 2022, 475 Rn. 60; zur "strengeren" Prüfungsintensität bei einer auf landesgesetzlicher Ermächtigung beruhenden Vorschrift etwa VerfGH vom 12.5.2004 VerfGHE 57, 48/52 f.; vom 27.6.2011 VerfGHE 64, 96/104; vom 19.2.2018 VerfGHE 71, 28 Rn. 38 ff.).

  • VG Bayreuth, 29.03.2023 - B 4 K 21.694

    Einbau eines Wasserzählers mit Funkmodul

    Ergänzend werde auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs verwiesen, der sich in seiner Entscheidung vom 26.04.2022 (Az. Vf. 5-VII-19) im Rahmen einer Popularklage mit dem Betrieb elektronischer Wasserzähler mit und ohne Funkmodul befasst habe.

    Insgesamt erweist sich die Verwendung fernauslesbarer Funkwasserzähler nach Auffassung des Gerichts somit als angemessen (vgl. zum Ganzen auch BayVerfGH, E.v. 26.04.2022 - Vf. 5-VII-19 - juris).

    Das Gericht teilt insoweit die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof vertretene Auffassung, dass keine hinreichenden Erkenntnisse dafür vorliegen, dass von elektronischen Funkwasserzählern relevante Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf das psychische Wohlbefinden ausgehen (vgl. BayVerfGH, E.v. 26.04.2022 - Vf. 5-VII-19 - juris Rn. 94 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • VerfGH Bayern, 18.10.2023 - 18-VIII-19

    Erfolglose Meinungsverschiedenheit und Popularklage zu Änderungen des bayerischen

    Das gilt auch für die Beurteilung der Frage, ob der Landesgesetzgeber die bundesrechtliche Kompetenzordnung des Grundgesetzes eingehalten hat (VerfGH vom 18.4.2002 VerfGHE 55, 57/64; vom 15.5.2014 VerfGHE 67, 73 Rn. 68 ff.; VerfGHE 69, 125 Rn. 116 ff.; VerfGH vom 26.4.2022 BayVBl 2022, 475 Rn. 60; vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 108).
  • VGH Bayern, 21.11.2023 - 8 A 21.40040

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen Planfeststellungsbeschluss für den

    Die örtliche Trinkwasserversorgung der Klägerin steht als Aufgabe der Daseinsvorsorge (vgl. Art. 57 Abs. 2 Satz 1 GO) unter dem Schutz der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 11 Abs. 2 Satz 2, Art. 83 Abs. 1 BV (vgl. BayVerfGH, E.v. 26.4.2022 - Vf. 5-VII-19 - BayVBl 2022, 475 = juris Rn. 96; BayVGH, U.v. 19.1.2023 - 8 N 22.287 - BayVBl 2023, 271 = juris Rn. 50).
  • VGH Bayern, 04.09.2023 - 4 ZB 23.1056

    Einbau von Wasserzählern mit Funkfunktion

    (1) In dem vom Gesetzgeber nach Art. 24 Abs. 4 GO unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich zugelassenen Einsatz von elektronischen Wasserzählern mit Funkfunktion liegt entgegen dem Vorbringen der Kläger weder eine Verletzung des Wohnungsgrundrechts (vgl. BayVerfGH, E.v. 26.4.2022 - Vf. 5-VII-19 - BayVBl 2022, 475 Rn. 64 ff.) noch ein unzulässiger Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

    Weitgehend unsubstantiiert ist der Einwand der Kläger, die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 24. April 2022 (BayVBl 2022, 475), mit der ein Popularklageantrag zu Art. 24 Abs. 4 GO abgewiesen wurde, lasse noch Spielräume bzw. enthalte einfachgesetzlichen Klärungsbedarf.

  • VerfGH Bayern, 08.05.2023 - 27-VII-21

    Unzulässige Popularklagen gegen Freiflächengestaltungssatzung

    Neben dem Schutz vor körperlichem Eindringen etwa bei Durchsuchungen wird der Wohnungsinhaber auch vor einer Überwachung durch technische Hilfsmittel geschützt, und zwar auch dann, wenn diese von außerhalb der Wohnung eingesetzt werden (VerfGH vom 26.4.2022 BayVBl 2022, 475 Rn. 65; vgl. auch BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 109, 279/309).
  • VerfGH Bayern, 24.08.2023 - 38-VII-21

    Popularklage einer Gemeinde gegen eine Vorschrift im Zweckentfremdungsgesetz

    Das Gebot sozialgerechter Eigentumsnutzung ist nicht nur auf das Verhalten des Eigentümers bezogen, sondern auch und vor allem Richtschnur für den Gesetzgeber (VerfGH vom 2.7.1973 VerfGHE 26, 69/86; vom 29.2.2012 VerfGHE 65, 54/60, jeweils m. w. N.; NVwZ 2020, 1429 Rn. 57; vom 26.4.2022 BayVBl 2022, 475, vgl. Rn. 96 bei juris - in BayVBl insoweit nicht abgedruckt).
  • VGH Bayern, 27.09.2022 - 4 BV 21.2328

    Betrieb eines Wasserzählers unter Verwendung der Funkfunktion

  • VG Würzburg, 27.09.2023 - W 2 K 22.1587

    Prüfungsrecht, Zweites Juristisches Staatsexamen, offene Zweitbewertung, Nutzung

  • VG Bayreuth, 25.04.2023 - B 4 S 23.315

    Duldungspflicht bezüglich Einbau eines Wasserzählers mit (vorläufig)

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