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   VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19   

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https://dejure.org/2022,9692
VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19 (https://dejure.org/2022,9692)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26.04.2022 - 5-VII-19 (https://dejure.org/2022,9692)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26. April 2022 - 5-VII-19 (https://dejure.org/2022,9692)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Regelungen in der Gemeindeordnung zum Einsatz und Betrieb elektronischer (Funk-)Wasserzähler sind mit der Bayerischen Verfassung vereinbar

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 98 S. 4, Art. 100, Art. 101, Art. 106 Abs. 3, Art. 118 Abs. 1; GO Art. 24 Abs. 4, Art. 94 Abs. 4
    Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler durch gemeindliche Wasserversorgungsunternehmen

  • rewis.io

    Versorgung, Gemeinde, Widerspruchsrecht, Popularklage, Beschwerde, Wohnung, Beteiligung, Gesetzgebungskompetenz, Abwasserbeseitigung, Benutzungszwang, Wasserversorgungseinrichtung, Wasserversorgung, Widerspruch, Vergleich, informationelle Selbstbestimmung, Recht auf ...

  • doev.de PDF

    Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einsatz von Funkwasserzählern mit Bayerischer Verfassung vereinbar

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 649
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 19.01.2023 - 8 N 22.287

    Erfolglose Normenkontrolle gegen wasserrechtliche Veränderungssperre für ein

    Diese bietet Gewähr dafür, dass der Allgemeinheit ausreichende Mengen hygienisch einwandfreien Wassers zur Verfügung stehen und mit ihr die aus gesundheitlichen Gründen notwendige Kontrolle des Trink- und Brauchwassers gesichert wird (vgl. BayVerfGH, E.v. 26.4.2022 - Vf. 5-VII-19 - BayVBl 2022, 475 = juris Rn. 96).

    Nach Art. 57 Abs. 2 Satz 1 GO gehört die örtliche Trinkwasserversorgung - in allen ihren Stufen von der Wassergewinnung und Heranleitung des Wassers bis zu seiner Verteilung an die Endverbraucher - als Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 WHG) zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (vgl. LT-Drs 7/330 S. 13; BayVerfGH, E.v. 26.4.2022 - Vf. 5-VII-19 - BayVBl 2022, 475 = juris Rn. 96; BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - BayVBl 2022, 412 = juris Rn. 29); diese gemeindliche Pflichtaufgabe steht unter dem Schutz der auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft bezogenen kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 83 Abs. 1 BV (vgl. BT-Drs. 16/12275 S. 66; BVerfG, B.v. 16.5.1989 - 1 BvR 705/88 - NJW 1990, 1783 = juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 29.7.2001 - 4 VR 8.20 - NVwZ 2021, 1536 = juris Rn. 9 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 27.09.2022 - 4 BV 21.2328

    Öffentliche Wasserversorgungseinrichtung, Betrieb eines Wasserzählers unter

    a) Maßgebend für die Auslegung einer Rechtsvorschrift sind der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus ihrem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, und der Zusammenhang mit anderen Rechtsvorschriften, die ebenfalls den von der angegriffenen Norm erfassten Regelungsgegenstand betreffen (vgl. VerfGH, E.v. 26.4.2022 - Vf. 5-VII-19 - BayVBl 2022, 475 Rn. 50).
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