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   VerfGH Bayern, 26.05.2009 - 8-VII-05   

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https://dejure.org/2009,32234
VerfGH Bayern, 26.05.2009 - 8-VII-05 (https://dejure.org/2009,32234)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26.05.2009 - 8-VII-05 (https://dejure.org/2009,32234)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 8-VII-05 (https://dejure.org/2009,32234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unzulässige Popularklage gegen die Aufnahme einer Bekanntmachung in die Bayerische Rechtssammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Bayern, 13.04.2005 - 9-VII-03

    Popularklage gegen Abgabensatzung de Notarkasse München

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.05.2009 - 8-VII-05
    Der Verfassungsgerichtshof habe in der Entscheidung vom 13. April 2005 Vf. 9-VII-03 (VerfGH 58, 77) über eine frühere Popularklage des Antragstellers gegen Satzungsbestimmungen der Notarkasse die Aufnahme der Bekanntmachung in die Sammlung des bereinigten bayerischen Landesrechts als Anerkennungsakt im Sinn des Art. 77 Abs. 1 Satz 1 BV angesehen.

    Der Antragsteller habe im Verfahren Vf. 9-VII-03 nicht geltend gemacht, dass die Aufnahme in die Bayerische Rechtssammlung ihn in seinen Grundrechten verletze.

    a) Es fehle das Rechtsschutzbedürfnis, nachdem das angerufene Gericht bereits zweimal (VerfGH vom 10.5.1967 = VerfGH 20, 78/87 und VerfGH vom 13.4.2005 = VerfGH 58, 77/92 f.) die wirksame Errichtung der Notarkasse bejaht habe.

    Dass dem Bund insoweit die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zusteht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG) und er von dieser Kompetenz - unter Beachtung des Art. 138 GG - durch Erlass der Bundesnotarordnung erschöpfend (Art. 72 Abs. 1 GG) Gebrauch gemacht hat, hat der Verfassungsgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 13. April 2005 (VerfGH 58, 77/91 f.) zum Ausdruck gebracht.

    Das rechtssatzmäßige Handeln der Notarkasse etwa in Gestalt der Abgabensatzungen, das der Antragsteller bereits im Verfahren Vf. 9-VII-03 (VerfGH 58, 77) gerügt und zur Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof gestellt hatte, ist hier nicht Verfahrensgegenstand.

    Die im Mittelpunkt der rechtlichen Argumentation des Antragstellers stehende Frage, ob die Notarkasse als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Bayern fortbesteht, hat der Verfassungsgerichtshof zudem bereits im Verfahren Vf. 9-VII-03 (VerfGH 58, 77) entschieden.

    Der Verfassungsgerichtshof hat sich mit dieser Frage auch ausdrücklich befasst und im Einzelnen begründet, warum er der Auffassung des Antragstellers, es fehle am erforderlichen Organisationsakt des Landesgesetzgebers, nicht gefolgt ist (VerfGH 58, 77/92 f.).

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.05.2009 - 8-VII-05
    § 113 BNotO sei durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 2004 (BVerfGE 111, 191) für unvereinbar mit Art. 12 Abs. 1 GG erklärt worden; dies wirke auf den Zeitpunkt der Entstehung der Normenkollision zurück.

    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG vom 13.7.2004 = BVerfGE 111, 191) und der Bundesgerichtshof (BGH vom 8.5.1995 = NJW-RR 1996, 242) gehen ersichtlich von kompetenzgemäß erlassenem Bundesrecht aus.

    An diesem rechtlichen Befund ändert sich nichts dadurch, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 13. Juli 2004 (BVerfGE 111, 191) § 113 BNotO in der damals geltenden Fassung nach Maßgabe der Gründe mit Art. 12 Abs. 1 GG für unvereinbar erklärt hat.

  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 26/94

    Rechtswirksamkeit der satzungsrechtlichen Regelungen der Notarkasse München über

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.05.2009 - 8-VII-05
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG vom 13.7.2004 = BVerfGE 111, 191) und der Bundesgerichtshof (BGH vom 8.5.1995 = NJW-RR 1996, 242) gehen ersichtlich von kompetenzgemäß erlassenem Bundesrecht aus.
  • VerfGH Bayern, 10.10.2001 - 2-VII-01

    Stimmkreiseinteilung für die Landtagswahlen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.05.2009 - 8-VII-05
    Sie ist allerdings nur zulässig, wenn die geltend gemachte Grundrechtsverletzung überhaupt möglich erscheint (VerfGH vom 23.1.1976 = VerfGH 29, 1/3; VerfGH vom 10.10.2001 = VerfGH 54, 109/133).
  • VerfGH Bayern, 26.10.2004 - 15-VII-01

    Führungspositionen auf Zeit im Beamtenrecht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.05.2009 - 8-VII-05
    Jedenfalls fehlt dieser Regelung die für eine Überprüfung im Popularklageverfahren erforderliche landesrechtliche Substanz (vgl. VerfGH vom 2.12.1957 = VerfGH 10, 86/91 f.; VerfGH vom 24.10.1984 = VerfGH 37, 140/143; VerfGH vom 26.10.2004 = VerfGH 57, 129/135).
  • VerfGH Bayern, 08.07.2008 - 6-VII-07

    Ausübung des Begnadigungsrechts

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.05.2009 - 8-VII-05
    Ob die Bekanntmachung, gegen die sich der Antragsteller mit der Popularklage wendet, überhaupt als Rechtsvorschrift zu qualifizieren ist (vgl. VerfGH vom 8.7.2008 Vf. 6-VII-07 m. w. N.), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 44/05

    Antragsberechtigung der Ehefrau eines Notars

    Weiter hilfsweise soll das Verfahren bis zur gesetzlichen Neuregelung des Rechts der Notarkassen gemäß dem Gesetzgebungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94, 1299/94, 1332/95, 613/97 - BVerfGE 111, 191 = NJW 2005, 45) und bis zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs über eine Popularklage (Vf. 8-VII-05) ausgesetzt werden.
  • VG München, 17.05.2010 - M 3 K 07.166

    Normergänzungsklage; Versorgungssatzung der Notarkasse; Prozessführungsbefugnis

    Die Verfassungsbeschwerde des Klägers zu 1) gegen die wirksame Errichtung der Notarkasse wurde mit Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 26. Mai 2009, Az.: Vf 8-VII-05 abgewiesen.
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