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   VerfGH Bayern, 26.09.2013 - 81-VI-12, 4-VI-13   

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https://dejure.org/2013,27021
VerfGH Bayern, 26.09.2013 - 81-VI-12, 4-VI-13 (https://dejure.org/2013,27021)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26.09.2013 - 81-VI-12, 4-VI-13 (https://dejure.org/2013,27021)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26. September 2013 - 81-VI-12, 4-VI-13 (https://dejure.org/2013,27021)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses in einem Zwangsversteigerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.09.2013 - 81-VI-12
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 26.6.2013).

    32 Art. 91 Abs. 1 BV gibt den Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 31.3.2008 = VerfGH 61, 66/70; VerfGH vom 17.5.2013).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 6.7.2001 = VerfGH 54, 59/61; VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66; VerfGH vom 18.4.2012; VerfGH vom 17.5.2013).

  • VerfGH Bayern, 13.07.2010 - 72-VI-09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.09.2013 - 81-VI-12
    Die hiergegen vom Beschwerdeführer eingelegte Verfassungsbeschwerde Vf. 72-VI-09 hatte keinen Erfolg (VerfGH vom 13.7.2010).

    Auch im Hinblick auf die fachgerichtlichen Entscheidungen zu den Rechtsbehelfen des Beschwerdeführers gegen die Räumungsvollstreckung hatte die von ihm eingelegte Verfassungsbeschwerde Vf. 72-VI-09 keinen Erfolg (VerfGH vom 13.7.2010).

    Mit dem Zuschlagsbeschluss vom 19. November 2008, den der Verfassungsgerichtshof bereits im Verfassungsbeschwerdeverfahren Vf. 72-VI-09 überprüft und nicht beanstandet hat, sind die Eheleute H. Eigentümer des Anwesens geworden.

  • VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch pflichtwidrige

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.09.2013 - 81-VI-12
    32 Art. 91 Abs. 1 BV gibt den Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 31.3.2008 = VerfGH 61, 66/70; VerfGH vom 17.5.2013).
  • VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.09.2013 - 81-VI-12
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 26.6.2013).
  • VerfGH Bayern, 31.07.1992 - 51-VI-91
    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.09.2013 - 81-VI-12
    Dass das Gericht sich der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers zur Kostentragung nicht angeschlossen hat, vermag einen Verstoß gegen Art. 91 Abs. 1 BV nicht zu begründen (VerfGH vom 31.7.1992 = VerfGH 45, 104/111; VerfGH vom 5.12.2011; VerfGH vom 18.4.2012; VerfGH vom 19.7.2013).
  • BGH, 24.07.2008 - VII ZB 7/08

    Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht bei Unterwerfung unter die

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.09.2013 - 81-VI-12
    Die Bewertung der Fachgerichte stützt sich darauf, dass Einwendungen nach § 732 ZPO gegen eine Vollstreckungsklausel ab deren Erteilung bis zur Beendigung der Zwangsvollstreckung zulässig sind (BGH vom 24.7.2008 Az. VII ZB 7/08; Stöber in Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, RdNr. 13 zu § 732; Lackmann in Musielak, ZPO, 10. Aufl. 2013, RdNr. 7 zu § 732; Wolfsteiner in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2012, RdNr. 7 zu § 732).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.09.2013 - 81-VI-12
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174; VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 26.6.2013).
  • VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 111-VI-09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach zweiter Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.09.2013 - 81-VI-12
    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (§ 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (VerfGH vom 7.8.2013 zu § 33 a StPO; vgl. VerfGH vom 19.10.2010 = NJW-RR 2011, 430; VerfGH vom 1.4.2011).
  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.09.2013 - 81-VI-12
    Das hat seinen Grund darin, dass es nach der Verfassung nicht Aufgabe eines Verfassungsgerichts ist, Gerichtsentscheidungen nach Art eines Rechtsmittelgerichts zu überprüfen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 = VerfGH 58, 37/41; VerfGH vom 16.2.2005 = VerfGH 58, 50/55).
  • VerfGH Bayern, 23.03.1984 - 33-VI-82
    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.09.2013 - 81-VI-12
    Die insoweit allenfalls in Betracht kommenden Sätze 1 und 2 verbürgen für sich allein kein Grundrecht (VerfGH vom 27.10.1971 = VerfGH 24, 171/174; VerfGH vom 23.3.1984 = VerfGH 37, 35/36; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 1 a zu Art. 98).
  • VerfGH Bayern, 29.06.2004 - 18-VI-04
  • VerfGH Bayern, 14.06.2023 - 15-VII-18

    Polizeilicher Präventivgewahrsam

    Unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen in Betracht kommen, ist nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs für das jeweilige Grundrecht zu entscheiden (vgl. VerfGH vom 17.3.1999 VerfGHE 52, 4/5; vom 26.9.2013 - Vf. 81-VI-12 u. a. - juris Rn. 26; vom 11.4.2017 VerfGHE 70, 69 Rn. 24; vom 20.4.2023 - Vf. 4-VII-22 - juris Rn. 25 und 34 m. w. N.).
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