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   VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 101-VI-11   

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https://dejure.org/2012,38358
VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 101-VI-11 (https://dejure.org/2012,38358)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2012 - 101-VI-11 (https://dejure.org/2012,38358)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - 101-VI-11 (https://dejure.org/2012,38358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Kostenentscheidungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes bei zweifelsfrei fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts; Kostenfgolge des § 93 ZPO bei Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Abmahnung bei sofortigem Anerkenntnis des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 413
  • GRUR 2013, 299
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 101-VI-11
    Zwar betrifft das Ausgangsverfahren infolge der Beschränkung des Widerspruchs gemäß §§ 924, 936 ZPO auf den Kostenausspruch nicht die Anordnung, Abänderung oder Aufhebung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung (vgl. § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO); jedoch hat der Bundesgerichtshof ebenfalls vor Einfügung des § 574 Abs. 1 Satz 2 ZPO entschieden, dass die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung nur statthaft ist, wenn auch ein Rechtsmittel in der Hauptsache zulässig gewesen wäre (BGH vom 8.5.2003 = NJW-RR 2003, 1075; BGH vom 16.9.2003 = NJW 2003, 3565/3565 f.).
  • VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 101-VI-11
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 22.5.2007 = VerfGH 60, 120/125; VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/29).
  • VerfGH Bayern, 11.03.2003 - 29-VI-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 101-VI-11
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 = VerfGH 53, 187/193; VerfGH vom 11.3.2003 = VerfGH 56, 22/25; VerfGH vom 13.1.2005 = VerfGH 58, 37/41; VerfGH vom 14.9.2012).
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 101-VI-11
    Der Schuldner eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs, der vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens nicht abgemahnt wurde, wird daher grundsätzlich so behandelt, als habe er keine Veranlassung zur Klage gegeben (BGH vom 19.10.1989 = NJW 1990, 1905; BGH vom 7.10.2009 = GRUR 2010, 257/258).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 101-VI-11
    Schon vor Einfügung des Verweises auf § 542 Abs. 2 ZPO in § 574 Abs. 1 Satz 2 ZPO durch Art. 1 Nr. 21 des Ersten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz vom 24. August 2004 (BGBl I S. 2198) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass in Verfahren auf Erlass eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung die Rechtsbeschwerde wegen des durch § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO begrenzten Instanzenzugs nicht statthaft ist (BGH vom 27.2.2003 = BGHZ 154, 102).
  • BGH, 16.09.2003 - VIII ZB 40/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung im

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 101-VI-11
    Zwar betrifft das Ausgangsverfahren infolge der Beschränkung des Widerspruchs gemäß §§ 924, 936 ZPO auf den Kostenausspruch nicht die Anordnung, Abänderung oder Aufhebung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung (vgl. § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO); jedoch hat der Bundesgerichtshof ebenfalls vor Einfügung des § 574 Abs. 1 Satz 2 ZPO entschieden, dass die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung nur statthaft ist, wenn auch ein Rechtsmittel in der Hauptsache zulässig gewesen wäre (BGH vom 8.5.2003 = NJW-RR 2003, 1075; BGH vom 16.9.2003 = NJW 2003, 3565/3565 f.).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07

    Schubladenverfügung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 101-VI-11
    Der Schuldner eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs, der vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens nicht abgemahnt wurde, wird daher grundsätzlich so behandelt, als habe er keine Veranlassung zur Klage gegeben (BGH vom 19.10.1989 = NJW 1990, 1905; BGH vom 7.10.2009 = GRUR 2010, 257/258).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 101-VI-11
    Die Berechtigung einer Abmahnung setzt aber voraus, dass sie ihre Funktion der außergerichtlichen Streitbeilegung noch erfüllen kann (BGH vom 21.1.2010 = GRUR 2010, 354/355).
  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 101-VI-11
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 = VerfGH 53, 187/193; VerfGH vom 11.3.2003 = VerfGH 56, 22/25; VerfGH vom 13.1.2005 = VerfGH 58, 37/41; VerfGH vom 14.9.2012).
  • VerfGH Bayern, 08.12.2000 - 24-VI-00
    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 101-VI-11
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 = VerfGH 53, 187/193; VerfGH vom 11.3.2003 = VerfGH 56, 22/25; VerfGH vom 13.1.2005 = VerfGH 58, 37/41; VerfGH vom 14.9.2012).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 26.10.2012 NJW-RR 2013, 413/414; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 58; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 18; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29).
  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; vom 11.3.2003 VerfGHE 56, 22/25; vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 14.9.2012 FamRZ 2013, 1131; vom 26.10.2012 NJW-RR 2013, 413/414).
  • VerfGH Bayern, 12.01.2015 - 30-VI-13

    Einschränkende Auslegung des Ausnahmetatbestands einer Zweitwohnungsteuersatzung

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; vom 11.3.2003 VerfGHE 56, 22/25; vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 14.9.2012 FamRZ 2013, 1131; vom 26.10.2012 NJW-RR 2013, 413/414; vom 26.6.2014 - Vf. 35-VI-13 - juris Rn. 22).
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