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   VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22   

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VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22 (https://dejure.org/2023,3955)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 28.02.2023 - 53-VI-22 (https://dejure.org/2023,3955)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - 53-VI-22 (https://dejure.org/2023,3955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 3 Abs. 1 S. 1, Art. 86 Abs. 1 S. 2, Art. 91 Abs. 1, Art. 100, Art. 101, Art. 118 Abs. 1; VfGHG Art. 27 Abs. 1 S. 2, Art. 51 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, S. 2; FamFG § ... 44, § 58; ZPO § 321a; BGB § 1666; SGB VIII § 8a
    Gebühr für unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Gegenvorstellung und Ablehnungsgesuch

  • rewis.io

    Verfassungsbeschwerde, Beschwerde, Jugendamt, Verletzung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gegenvorstellung, Ablehnungsgesuch, Ablehnung, Frist, Anordnung, Befangenheit, Kindschaftssache, Grundrechtsverletzung, Rechtsbeschwerde, einstweiligen Anordnung, Besorgnis der ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (41)

  • VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 20. Juli 2022 richtet, bestehen bereits deswegen Bedenken gegen ihre Zulässigkeit, weil die Zurückweisung einer Gegenvorstellung regelmäßig keine eigenständige Beschwer schafft, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen lässt, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (ständige Rechtsprechung; vgl. zur Anhörungsrüge VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 2.5.2018 - Vf. 58-VI-17 - juris Rn. 19; vom 20.9.2022 - Vf. 1-VI-22 - juris Rn. 27; vom 27.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris Rn. 16; zur Gegenvorstellung VerfGH vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 11; vom 16.11.2018 - Vf. 23-VI-16 - juris Rn. 20; vom 7.8.2019 - Vf. 97-VI-13 u. a. - juris Rn. 48).

    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 22.7.2019 - Vf. 64-VI-16 - juris Rn. 14; vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 19; vom 20.9.2022 - Vf. 1-VI-22 - juris Rn. 29; vom 4.1.2023 - Vf. 27-VI-22 - juris Rn. 19 m. w. N.).

    Zum anderen gibt er den Parteien einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nehmen und bei ihren Entscheidungen in Erwägung ziehen, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 8.7.2021 BayVBl 2021, 658 Rn. 27; vom 20.9.2022 - Vf. 1-VI-22 - juris Rn. 40; vom 27.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris Rn. 27).

  • VerfGH Bayern, 27.12.2022 - 32-VI-22

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 20. Juli 2022 richtet, bestehen bereits deswegen Bedenken gegen ihre Zulässigkeit, weil die Zurückweisung einer Gegenvorstellung regelmäßig keine eigenständige Beschwer schafft, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen lässt, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (ständige Rechtsprechung; vgl. zur Anhörungsrüge VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 2.5.2018 - Vf. 58-VI-17 - juris Rn. 19; vom 20.9.2022 - Vf. 1-VI-22 - juris Rn. 27; vom 27.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris Rn. 16; zur Gegenvorstellung VerfGH vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 11; vom 16.11.2018 - Vf. 23-VI-16 - juris Rn. 20; vom 7.8.2019 - Vf. 97-VI-13 u. a. - juris Rn. 48).

    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, dass ein Beschwerdeführer im fachgerichtlichen Verfahren sowohl den Rechtsweg formal durchlaufen als auch alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die geltend gemachte Verletzung von Verfassungsrecht zu verhindern oder zu beseitigen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 22.10.2018 BayVBl 2019, 465 Rn. 19; vom 17.8.2021 - Vf. 84-VI-20 - juris Rn. 31; vom 14.12.2021 - Vf. 91-VI-20 - juris Rn. 22; vom 27.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris Rn. 21; zur Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht vgl. nur BVerfG vom 9.11.2004 BVerfGE 112, 50/60 m. w. N.).

    Zum anderen gibt er den Parteien einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nehmen und bei ihren Entscheidungen in Erwägung ziehen, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 8.7.2021 BayVBl 2021, 658 Rn. 27; vom 20.9.2022 - Vf. 1-VI-22 - juris Rn. 40; vom 27.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris Rn. 27).

  • BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei gleichzeiter Stellung von Anhörungsrüge und

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22
    Danach kann zwar eine nicht von vornherein unzulässige Anhörungsrüge, die gegen eine verfahrensabschließende Entscheidung erhoben wird und über die noch keine Entscheidung ergangen ist, in zulässiger Weise mit einem Ablehnungsgesuch verbunden werden (vgl. BGH vom 14.10.2021 NJW-RR 2022, 138 Rn. 6), nicht aber eine noch nicht verbeschiedene bloße Gegenvorstellung (vgl. BGH vom 30.8.2016 - I ZB 10/15 - juris Rn. 6 m. w. N.; Vossler in BeckOK ZPO, § 44 Rn. 9; Stackmann in Münchener Kommentar zur ZPO, § 44 Rn. 4).

    Der Unterschied liegt darin begründet, dass es sich bei der Anhörungsrüge um einen Rechtsbehelf handelt, der zwar nichts an der formellen Rechtskraft der damit angegriffenen Entscheidung ändert, durch den das Gericht aber von der Bindungswirkung des § 318 ZPO sowie von der formellen und materiellen Rechtskraft freigestellt wird, wenn die Rüge sich als zulässig und begründet erweist und das Verfahren gemäß § 321 a Abs. 1 und 5 ZPO bzw. § 44 Abs. 1 und 5 FamFG fortzuführen ist (vgl. BGH NJW-RR 2022, 138 Rn. 9).

  • VerfGH Bayern, 14.12.2021 - 91-VI-20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Aussetzung der Vollziehung steuerrechtlicher

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, dass ein Beschwerdeführer im fachgerichtlichen Verfahren sowohl den Rechtsweg formal durchlaufen als auch alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die geltend gemachte Verletzung von Verfassungsrecht zu verhindern oder zu beseitigen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 22.10.2018 BayVBl 2019, 465 Rn. 19; vom 17.8.2021 - Vf. 84-VI-20 - juris Rn. 31; vom 14.12.2021 - Vf. 91-VI-20 - juris Rn. 22; vom 27.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris Rn. 21; zur Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht vgl. nur BVerfG vom 9.11.2004 BVerfGE 112, 50/60 m. w. N.).

    Dementsprechend erachtet der Verfassungsgerichtshof Verfassungsbeschwerden gegen letztinstanzliche Entscheidungen in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur dann als zulässig, wenn der Beschwerdeführer die Verletzung subjektiver verfassungsmäßiger Rechte gerade durch die Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutz geltend macht und wenn der entstehende Nachteil durch das Hauptsacheverfahren oder auf andere Weise nicht oder nicht mehr ausreichend ausgeräumt werden kann (vgl. VerfGH vom 13.12.2016 VerfGHE 69, 365 Rn. 13; vom 8.7.2021 - Vf. 47-VI-19 - juris Rn. 22; vom 14.12.2021 - Vf. 91-VI-20 - juris Rn. 24).

  • BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15

    Wirksamkeit der vor der Stellung des Ablehnungsantrags vorgenommenen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22
    Diese Auffassung ist ohne Weiteres einleuchtend und entspricht allgemeiner Meinung (vgl. z. B. BGH vom 30.8.2016 - I ZB 10/15 - juris Rn. 2; vom 17.5.2018 NJW-RR 2018, 1461 Rn. 4; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 43. Aufl. 2022, § 42 Rn. 2; Stackmann in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 44 Rn. 4; Vossler in BeckOK ZPO, § 44 Rn. 9).

    Danach kann zwar eine nicht von vornherein unzulässige Anhörungsrüge, die gegen eine verfahrensabschließende Entscheidung erhoben wird und über die noch keine Entscheidung ergangen ist, in zulässiger Weise mit einem Ablehnungsgesuch verbunden werden (vgl. BGH vom 14.10.2021 NJW-RR 2022, 138 Rn. 6), nicht aber eine noch nicht verbeschiedene bloße Gegenvorstellung (vgl. BGH vom 30.8.2016 - I ZB 10/15 - juris Rn. 6 m. w. N.; Vossler in BeckOK ZPO, § 44 Rn. 9; Stackmann in Münchener Kommentar zur ZPO, § 44 Rn. 4).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22
    Der gesetzgeberischen Intention (BT-Drs. 14/4722 S. 156) und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 30.4.2003 BVerfGE 107, 395/408 ff.) entsprechend gewährleistet die Anhörungsrüge nach § 321 a ZPO bzw. nach § 44 FamFG die Möglichkeit, eine behauptete Verletzung des rechtlichen Gehörs einer einmaligen gerichtlichen Kontrolle durch das Fachgericht selbst, das die Gehörsverletzung begangen haben soll, unterziehen zu lassen.

    Begeht das Gericht im Rahmen dieser Überprüfung einen Fehler, führt dies nicht zur erneuten Eröffnung des Rechtswegs (vgl. BVerfGE 107, 395/411).

  • VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 111-VI-09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach zweiter Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22
    Vielmehr ist das fachgerichtliche Verfahren beendet, wenn das Gericht - wie hier durch den mit der Verfassungsbeschwerde nicht angegriffenen und aufgrund Fristablaufs nicht mehr angreifbaren Beschluss vom 5. August 2021 - nach inhaltlicher Prüfung der Anhörungsrüge eine "Selbstkorrektur" der Ausgangsentscheidung abgelehnt hat (vgl. VerfGH vom 19.10.2010 VerfGHE 63, 182/186 f. m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und gerichtliche Maßnahmen im

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (VerfGH vom 10.12.2019 - Vf. 50-VI-18 - juris Rn. 22; vom 16.11.2021 - Vf. 51-VI-20 - juris Rn. 33; vom 9.2.2022 - Vf. 62-VI-20 - juris Rn. 35; BVerfG vom 10.11.2015 NJW 2016, 1505 Rn. 9; vom 28.3.2019 - 2 BvR 2432/18 - juris).
  • VerfGH Bayern, 04.01.2023 - 27-VI-22

    Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung der Einhaltung des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22
    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 22.7.2019 - Vf. 64-VI-16 - juris Rn. 14; vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 19; vom 20.9.2022 - Vf. 1-VI-22 - juris Rn. 29; vom 4.1.2023 - Vf. 27-VI-22 - juris Rn. 19 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 17.08.2021 - 84-VI-20

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, dass ein Beschwerdeführer im fachgerichtlichen Verfahren sowohl den Rechtsweg formal durchlaufen als auch alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die geltend gemachte Verletzung von Verfassungsrecht zu verhindern oder zu beseitigen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 22.10.2018 BayVBl 2019, 465 Rn. 19; vom 17.8.2021 - Vf. 84-VI-20 - juris Rn. 31; vom 14.12.2021 - Vf. 91-VI-20 - juris Rn. 22; vom 27.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris Rn. 21; zur Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht vgl. nur BVerfG vom 9.11.2004 BVerfGE 112, 50/60 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 50-VI-18

    Nicht hinreichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen eine

  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
  • VerfGH Bayern, 08.07.2021 - 47-VI-19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VerfGH Bayern, 12.06.2020 - 22-VI-19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung durch den VGH mangels

  • VerfGH Bayern, 22.07.2019 - 64-VI-16

    Verstoß gegen Willkürverbot und Substanziierungsgebot

  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

  • VerfGH Bayern, 17.11.2014 - 70-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung eines parlamentarischen

  • VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 87-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die gemeindliche Einziehung eines öffentlichen

  • VerfGH Bayern, 29.11.2022 - 5-VI-22

    Landesverfassungsbeschwerde gegen eine nach Bundesrecht ergangene

  • BVerfG, 28.03.2019 - 2 BvR 2432/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entfernung eines Polizisten aus dem

  • VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17

    Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 29.08.1996 - 77-VI-96

    St. Salvator (München)

  • VerfGH Bayern, 21.07.2022 - 58-VI-21

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im

  • BGH, 17.05.2018 - I ZR 195/15

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuches nach vollständigem Abschluss einer

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • VerfGH Bayern, 09.02.2022 - 62-VI-20

    Anforderungen an Darlegung eines Grundrechtsverstoßes bei Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch pflichtwidrige

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

  • OLG Dresden, 15.07.2019 - 20 WF 464/19
  • VerfGH Bayern, 06.05.2014 - 23-VI-13

    Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen

  • VerfGH Bayern, 22.12.2020 - 15-VI-19

    Unzulässige, nämlich völlig unsubstanziierte Urteilsverfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

  • VerfGH Bayern, 02.02.1966 - 75-VI-65
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

  • VerfGH Bayern, 07.08.2019 - 97-VI-13
  • VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Entscheidung über offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf

  • VerfGH Bayern, 03.07.2020 - 50-VI-19
  • VerfGH Bayern, 02.05.2018 - 58-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

  • VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf Anordnung der

  • VerfGH Bayern, 16.11.2018 - 23-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezogen auf eine Strafanzeige der

  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 25; vom 9.2.2022 - Vf. 62-VI-20 - juris 34 f.; vom 28.2.2023 - Vf. 53-VI-22 - juris Rn 41).

    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar so dargelegt werden, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfahrensverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 25; vom 28.2.2023 - Vf. 53-VI-22 - juris Rn. 41).

    Insbesondere setzt eine aus sich heraus verständliche und nachvollziehbare Darlegung eines Grundrechtsverstoßes voraus, dass sich der Beschwerdeführer mit dem Inhalt der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt (VerfGH vom 24.10.2017 - Vf. 9-VI-17 - juris Rn. 40; vom 20.3.2018 BayVBl 2019, 207 Rn. 14; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19; vom 28.2.2023 - Vf. 53-VI-22 - juris Rn. 42).

    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.8.2017 NJW-RR 2017, 1423 Rn. 23 m. w. N.; vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 19; vom 12.1.2022 - Vf. 19-VI-21 - juris Rn. 16; vom 28.2.2023 - Vf. 53-VI-22 - juris Rn. 41, jeweils m. w. N.).

    Zum anderen gibt er den Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nehmen und bei ihrer Entscheidung in Erwägung ziehen, soweit es nach den Verfahrensvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben kann oder muss (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 178/180; vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 44; vom 28.2.2023 - Vf. 53-VI-22 - juris Rn. 52).

  • VerfGH Bayern, 16.11.2023 - 48-VI-22

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.2.2022 - Vf. 62-VI-20 - juris Rn. 35; vom 20.9.2022 - Vf. 1-VI-22 - juris Rn. 30; vom 28.2.2023 - Vf. 53-VI-22 - BeckRS 2023, 3332 Rn. 42, jeweils m. w. N.; BVerfG vom 10.11.2015 NJW 2016, 1505 Rn. 9; vom 28.3.2019 - 2 BvR 2432/18 - juris).
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