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   VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 8-VII-20   

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https://dejure.org/2021,39673
VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 8-VII-20 (https://dejure.org/2021,39673)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 28.09.2021 - 8-VII-20 (https://dejure.org/2021,39673)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 28. September 2021 - 8-VII-20 (https://dejure.org/2021,39673)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Besondere Briefwahlregelung des Art. 60 a GLKrWG für die Stichwahlen vom 29. März 2020 verfassungsgemäß

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 3 Abs. 1 S. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Abs. 2, Art. 23 Abs. 2, Art. 98 S. 4; VfGHG Art. 55 Abs. 1 S. 1; BayIfSG Art. 9a Abs. 2; GLKrWG Art. 60a; BayLTGeschO § 123 Abs. 1
    Teilweise unzulässige, jedenfalls unbegründete Popularklage gegen das Bayerische Infektionsschutzgesetz

  • rewis.io

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Gemeinde, Popularklage, Krankheit, Gesetzgebungskompetenz, Feststellung, Geltungsdauer, Landtag, Sperrwirkung, Rechtsstaatsprinzip, Anordnung, Wahl, Zeitpunkt, Infektionsschutzgesetz, Verfahren, von Amts wegen, informationelle Selbstbestimmung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 85

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Bayern, 23.10.2014 - 20-III-14

    Kandidatenaufstellung für Landtagswahl

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 8-VII-20
    Geheim ist eine Wahl, wenn der Wähler abstimmen kann, ohne dass andere Personen von der von ihm getroffenen Wahl Kenntnis erlangen; das erfordert eine schriftliche Abstimmung mit Stimmzetteln, die verdeckt gekennzeichnet und ohne Einsichtnahme anderer abgegeben werden können (VerfGH vom 23.10.2014 VerfGHE 67, 263 Rn. 41).

    Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, der als ungeschriebener Wahlrechtsgrundsatz aus der verfassungsrechtlichen Grundentscheidung für Demokratie, Republik und Rechtsstaat folgt (Art. 1 Abs. 1, Art. 2, 3 Abs. 1 Satz 1 BV), gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen (vgl. VerfGHE 67, 263 Rn. 38 unter Hinweis auf BVerfG vom 3.3.2009 BVerfGE 123, 39/68 ff.).

  • BVerfG, 09.07.2013 - 2 BvC 7/10

    Freigabe der Briefwahl ist verfassungsgemäß

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 8-VII-20
    Bei der Briefwahl ist zwar die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe zurückgenommen (vgl. VerfGH vom 4.10.1974 VerfGHE 27, 139/144; siehe auch BVerfG vom 9.7.2013 BVerfGE 134, 25 Rn. 13).

    Deshalb steht es zumal mit Blick auf die hohe Mobilität und eine verstärkte Hinwendung zu individueller Lebensgestaltung in der heutigen Gesellschaft außer Frage, dass die Briefwahl als Ergänzung zur Urnenwahl verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, solange der Gesetzgeber Vorkehrungen trifft, damit keiner der Wahlrechtsgrundsätze unverhältnismäßig eingeschränkt wird oder in erheblichem Umfang leerzulaufen droht (vgl. VerfGHE 27, 139/144 ff; BVerfGE 134, 25 Rn. 13).

  • BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75

    Beschlußfähigkeit

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 8-VII-20
    Diese Unterstellung der Beschlussfähigkeit, die langer parlamentarischer Tradition entspricht (vgl. Kratzer, Die Verfassungsurkunde des Freistaates Bayern, 1923, Art. 34 Anm. 3) und mit dem Prinzip der repräsentativen Demokratie in Einklang steht (vgl. BVerfG vom 10.5.1977 BVerfGE 44, 308/315 ff.), beansprucht nicht nur für Zweifelsfälle Geltung, sondern auch dann, wenn das für die Beschlussfähigkeit erforderliche Anwesenheitsquorum eindeutig nicht erreicht ist.

    Das gilt allerdings dann nicht, wenn im Einzelfall das Prinzip der repräsentativen Demokratie verletzt (vgl. BVerfGE 44, 308/315 ff.) oder die Parlamentsautonomie missbraucht würde, um das Abstimmungsergebnis zu beeinflussen.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.05.2021 - LVG 5/21

    Reine Briefwahl, demokratische Legitimierungsfunktion von Wahlen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 8-VII-20
    Dieser legitime Zweck rechtfertigt die mit Briefwahlen zwangsläufig verbundenen Beschränkungen der Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit der Wahl (vgl. auch LVerfG Sachsen-Anhalt vom 3.5.2021 - LVG 5/21 - juris Rn. 48 ff.).
  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 8-VII-20
    Das Robert Koch-Institut, dessen Einschätzungen im Bereich des Infektionsschutzes gesetzlich besonderes Gewicht zukommt (VerfGH vom 26.3.2020 NVwZ 2020, 624 Rn. 16; vom 23.11.2020 - Vf. 59-VII-20 - juris Rn. 68), stufte in seinem Lagebericht vom 17. März 2020 die Einschätzung der Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland gegenüber dem Vortag von "mäßig" auf insgesamt "hoch" herauf (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-03-17-de.pdf? _blob=publicationFile).
  • VerfGH Bayern, 03.07.2020 - 34-VII-20

    Popularklageverfahren gegen Infektionsschutzregelungen (Corona)

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 8-VII-20
    Eine gesonderte Entscheidung hierüber war entbehrlich, weil der Verfassungsgerichtshof bereits mit Entscheidung vom 3. Juli 2020 (Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 11 ff.) in einem Parallelverfahren einen vergleichbaren Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes auch mit Blick auf Art. 9 a BayIfSG mangels Dringlichkeit als unzulässig angesehen und abgewiesen hat.
  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 8-VII-20
    Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, der als ungeschriebener Wahlrechtsgrundsatz aus der verfassungsrechtlichen Grundentscheidung für Demokratie, Republik und Rechtsstaat folgt (Art. 1 Abs. 1, Art. 2, 3 Abs. 1 Satz 1 BV), gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen (vgl. VerfGHE 67, 263 Rn. 38 unter Hinweis auf BVerfG vom 3.3.2009 BVerfGE 123, 39/68 ff.).
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81

    Briefwahl II

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 8-VII-20
    Den Wahlberechtigten bleibt es weitgehend überlassen, in ihrem Bereich selbst für die Wahrung des Wahlgeheimnisses und der Wahlfreiheit Sorge zu tragen (vgl. BVerfG vom 24.11.1981 BVerfGE 59, 119/126).
  • VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 8-VII-20
    Das Robert Koch-Institut, dessen Einschätzungen im Bereich des Infektionsschutzes gesetzlich besonderes Gewicht zukommt (VerfGH vom 26.3.2020 NVwZ 2020, 624 Rn. 16; vom 23.11.2020 - Vf. 59-VII-20 - juris Rn. 68), stufte in seinem Lagebericht vom 17. März 2020 die Einschätzung der Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland gegenüber dem Vortag von "mäßig" auf insgesamt "hoch" herauf (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-03-17-de.pdf? _blob=publicationFile).
  • VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17

    Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 8-VII-20
    Denn das Außerkrafttreten dieses Gesetzes lässt die zuvor unmittelbar mit seinem Inkrafttreten (Art. 11 Satz 2 BayIfSG) vollzogene Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes unberührt (vgl. VerfGH vom 3.12.2019 - Vf. 6-VIII-17, Vf. 7-VIII-17 - juris Rn. 90 ff.).
  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

  • VerfGH Bayern, 30.08.2017 - 7-VII-15

    Pflichtmitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und

  • VerfGH Bayern, 16.12.2010 - 6-VII-10

    Popularklage gegen Art. 13 e BayNatSchG

  • VerfGH Bayern, 07.12.2021 - 60-VII-21

    Popularklage gegen die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    Das Robert Koch-Institut (RKI), dem der Bundesgesetzgeber in § 4 IfSG eine besondere Rolle eingeräumt hat und dessen Einschätzung im Bereich des Infektionsschutzes besonderes Gewicht beizumessen ist (vgl. VerfGH vom 26.3.2020 NVwZ 2020, 624 Rn. 16; vom 28.9.2021 - Vf. 8-VII-20 - juris Rn. 54; vgl. auch BVerfG vom 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - juris Rn. 191) stuft in seiner Risikobewertung vom 24. November 2021 die aktuelle Entwicklung als sehr besorgniserregend ein und befürchtet, dass es zu einer weiteren Zunahme schwerer Erkrankungen und von Todesfällen kommen wird und die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten zeitnah überschritten werden (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html; jsessionid=A21816CD100D170 CAD5E233229160B9F.internet072?nn=2386228).
  • StGH Hessen, 08.11.2023 - P.St. 2879

    Normenkontrollantrag: HöMS ist formell verfassungsgemäß

    - Vgl. BVerfG, Urteil vom 22.03.2022 - 2 BvE 2/20 -, BVerfGE 160, 368 Rn. 80; Urteil vom 28.02.2012 - 2 BvE 8/11 -, BVerfGE 130, 318 [348] = juris, Rn. 115; Urteil vom 21.07.2000 - 2 BvH 3/91 -, BVerfGE 102, 224 [235] = juris, Rn. 45; Beschluss vom 10.05.1977 - 2 BvR 705/75 -, BVerfGE 44, 308 [314] = juris, Rn. 24; BayVerfGH, Entscheidung vom 28.09.2021 - Vf. 8-VII-20 -, juris, Rn. 39; Kallert , in: Braun/Kallert/Meister/Schmitt/Schütz, Praxis der Kommunalverwaltung, Kommentar zur Verfassung des Landes Hessen, Art. 99 Erl.

    - Vf. 8-VII-20 -, juris, Rn. 39; Rupp-v. Brünneck/Konow , in: Zinn/Stein, Verfassung des Landes Hessen, 1999, Art. 87 Erl.

  • VerfGH Bayern, 28.01.2022 - 65-VII-21

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Bayerische

    Das Robert Koch-Institut (RKI), dem der Bundesgesetzgeber in § 4 IfSG eine besondere Rolle eingeräumt hat und dessen Einschätzung im Bereich des Infektionsschutzes besonderes Gewicht beizumessen ist (vgl. VerfGH vom 26.3.2020 NVwZ 2020, 624 Rn. 16; vom 28.9.2021 - Vf. 8-VII-20 - juris Rn. 54; vgl. auch BVerfG vom 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - juris Rn. 191), stuft die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland in seiner Risikobewertung vom 14. Januar 2022 insgesamt als sehr hoch ein.
  • VerfGH Bayern, 28.02.2022 - 65-VII-21

    Keine Außervollzugsetzung von Vorschriften der Fünfzehnten Bayerischen

    27 Das Robert Koch-Institut (RKI), dem der Bundesgesetzgeber in § 4 IfSG eine besondere Rolle eingeräumt hat und dessen Einschätzung im Bereich des Infektionsschutzes besonderes Gewicht beizumessen ist (vgl. VerfGH vom 26.3.2020 NVwZ 2020, 624 Rn. 16; vom 28.9.2021 - Vf. 8-VII-20 - juris Rn. 54; vgl. auch BVerfG vom 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - juris Rn. 191), stuft die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland in seiner Risikobewertung vom 14. Januar 2022 insgesamt als sehr hoch ein.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 89/20

    Organstreitverfahren wegen des Erfordernisses der Beibringung von

    Zu bejahen könnte ein Rechtsschutzbedürfnis zudem aus dem Gedanken heraus sein, dass auf den angegriffenen Regelungen ungeachtet ihres zwischenzeitlichen Außer-Kraft-Tretens nach wie vor die demokratische Legitimation der bei den Kommunalwahlen 2020 gewählten Ratsmitglieder ruht (vgl. VerfGH BY, Entscheidung vom 28. September 2021 - Vf. 8-VII-20, BayVBl. 2021, 843 = juris, Rn. 28; vgl. ferner zum Rechtsschutzbedürfnis nach durchgeführter Wahl VerfG BB, Beschluss vom 17. September 2021 - 22/21, NVwZ-RR 2022, 1 = juris, Rn. 68).
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