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   VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 95/15, VerfGH 95 A/15   

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VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 95/15, VerfGH 95 A/15 (https://dejure.org/2015,18626)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 01.07.2015 - VerfGH 95/15, VerfGH 95 A/15 (https://dejure.org/2015,18626)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - VerfGH 95/15, VerfGH 95 A/15 (https://dejure.org/2015,18626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 6 Abs 1 MRK, Art 6 Abs 3 Buchst c MRK, § 45 Abs 1 StPO, § 329 Abs 1 StPO, § 329 Abs 3 StPO
    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Wiedereinsetzungsentscheidung im Strafverfahren wegen ungenügender Darlegungen zur Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes - Hier: Revisionsverfahren nicht offensichtlich aussichtlos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 175/13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über Ausweisung;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 95/15
    Damit soll der Verfassungsgerichtshof eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Verfahrens erhalten (Beschluss vom 20. Juni 2014 - VerfGH 175/13, 175 A/13 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 15; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 1 BvR 891/13 -, juris Rn. 5).

    Aus dem Vorbringen muss sich auch ergeben, dass die Verfassungsbeschwerde die sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt und insbesondere dem Grundsatz der Subsidiarität genügt (Beschluss vom 20. Juni 2014, a. a. O.; Beschluss vom 19. Juni 2013 - VerfGH 150/12, 150 A/12 - Rn. 35).

    Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes muss der Beschwerdeführer aus Gründen der Subsidiarität einen fachgerichtlichen Rechtsbehelf grundsätzlich schon dann ergreifen, wenn den Umständen nach ein Verstoß durch die Fachgerichte nahe liegt und zu erwarten wäre, dass ein vernünftiger Verfahrensbeteiligter diesen Weg im fachgerichtlichen Verfahren beschreiten würde (vgl. zur Anhörungsrüge: Beschluss vom 20. Juni 2014, a. a. O., Rn. 24; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 27 f.).

    Der Subsidiaritätsgrundsatz ist in einem solchen Fall auch dann verletzt, wenn der Rechtsbehelf zwar zunächst eingelegt, das Verfahren dann aber nicht ordnungsgemäß betrieben wird (Beschluss vom 20. Juni 2014, a. a. O., Rn. 29; vgl. auch Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/19 - Rn. 14; st. Rspr.).

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 95/15
    Eine Revision gegen das Berufungsurteil, die mit der Verfahrensrüge der Verletzung von Art. 6 EMRK begründet wird, ist angesichts beachtlicher Stimmen im Schrifttum (vgl. Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt [Hrsg.], StPO, 58. Auflage 2015, § 329 Rn. 15a m. w. N.) nicht offensichtlich aussichtlos (vgl. zur Rechtswegerschöpfung bei Zweifeln an der Zulässigkeit des Rechtsbehelfs: Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 25; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 -, BVerfGE 122, 190 = juris Rn. 32 ff., und vom 9. Februar 2012 - 1 BvR 289/12 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 95/15
    Mit ihm ist es unvereinbar, wenn im Instanzenzug eine verfassungsrechtliche Rüge deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil sie nicht oder nicht in einer der jeweiligen Verfahrensordnung entsprechenden ordnungsgemäßen Form vorgebracht worden ist (Beschluss vom 13. August 2013 - VerfGH 98/11 - Rn. 9; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 9. November 2004 - 1 BvR 684/98 -, BVerfGE 112, 50 = juris Rn. 37).
  • VerfGH Berlin, 13.08.2013 - VerfGH 98/11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung in Verfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 95/15
    Mit ihm ist es unvereinbar, wenn im Instanzenzug eine verfassungsrechtliche Rüge deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil sie nicht oder nicht in einer der jeweiligen Verfahrensordnung entsprechenden ordnungsgemäßen Form vorgebracht worden ist (Beschluss vom 13. August 2013 - VerfGH 98/11 - Rn. 9; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 9. November 2004 - 1 BvR 684/98 -, BVerfGE 112, 50 = juris Rn. 37).
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 150/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Zugangs zum Masterstudium

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 95/15
    Aus dem Vorbringen muss sich auch ergeben, dass die Verfassungsbeschwerde die sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt und insbesondere dem Grundsatz der Subsidiarität genügt (Beschluss vom 20. Juni 2014, a. a. O.; Beschluss vom 19. Juni 2013 - VerfGH 150/12, 150 A/12 - Rn. 35).
  • BVerfG, 09.02.2012 - 1 BvR 289/12

    Sitzungspolizeiliche Anordnung; Pressemitteilung; Abbildung (Anonymisierung;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 95/15
    Eine Revision gegen das Berufungsurteil, die mit der Verfahrensrüge der Verletzung von Art. 6 EMRK begründet wird, ist angesichts beachtlicher Stimmen im Schrifttum (vgl. Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt [Hrsg.], StPO, 58. Auflage 2015, § 329 Rn. 15a m. w. N.) nicht offensichtlich aussichtlos (vgl. zur Rechtswegerschöpfung bei Zweifeln an der Zulässigkeit des Rechtsbehelfs: Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 25; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 -, BVerfGE 122, 190 = juris Rn. 32 ff., und vom 9. Februar 2012 - 1 BvR 289/12 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 22.01.2014 - 1 BvR 891/13

    Verfassungsrechtliche Zweifel an der Nacherhebung nicht entrichteter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 95/15
    Damit soll der Verfassungsgerichtshof eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Verfahrens erhalten (Beschluss vom 20. Juni 2014 - VerfGH 175/13, 175 A/13 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 15; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 1 BvR 891/13 -, juris Rn. 5).
  • EGMR, 08.11.2012 - 30804/07

    Verletzung des Rechts auf Verteidigerbeistand durch die Verwerfung der Berufung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 95/15
    a) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte liegt eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Buchstabe c) EMRK vor, wenn die Berufung trotz Erscheinens eines verteidigungsbereiten Verteidigers wegen Säumnis des Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache verworfen wird (vgl. Urteil vom 8. November 2012 - 30804/07 -, juris).
  • VerfGH Berlin, 13.08.2013 - VerfGH 148/11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Nichtwahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 95/15
    Der Subsidiaritätsgrundsatz verlangt von dem Beschwerdeführer vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus, alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen (Beschluss vom 13. August 2013 - VerfGH 148/11 - Rn. 13 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung,

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 95/15
    Eine Revision gegen das Berufungsurteil, die mit der Verfahrensrüge der Verletzung von Art. 6 EMRK begründet wird, ist angesichts beachtlicher Stimmen im Schrifttum (vgl. Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt [Hrsg.], StPO, 58. Auflage 2015, § 329 Rn. 15a m. w. N.) nicht offensichtlich aussichtlos (vgl. zur Rechtswegerschöpfung bei Zweifeln an der Zulässigkeit des Rechtsbehelfs: Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 25; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 -, BVerfGE 122, 190 = juris Rn. 32 ff., und vom 9. Februar 2012 - 1 BvR 289/12 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • VerfGH Berlin, 09.11.2016 - VerfGH 7/15

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung der

    Dem ist im Ausgangspunkt zuzustimmen: Den verfassungsprozessualen Zulässigkeitsanforderungen folgen die Darlegungslasten der Beschwerdeführer (etwa Beschluss vom 1. Juli 2014 - VerfGH 95/15, 95 A/15 -, wie alle nachfolgend.

    Dabei nimmt die Mehrheit des Verfassungsgerichtshofes Bezug auf den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dessen Einhaltung grundsätzlich ebenfalls von einem Beschwerdeführer darzulegen ist (s. etwa Beschluss vom 1. Juli 2014, a. a. O., Rn. 9 m. w. N.).

    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt über die formelle Rechtswegerschöpfung (§ 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG) hinaus von einem Beschwerdeführer, alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen (s. Beschluss vom 1. Juli 2014, a. a. O., Rn. 10; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unter www.bundesverfassungsgericht.de, Rn. 11 m. w. N., und vom 10. November 2015 - 1 BvR 2054/15 - Rn. 10; st. Rspr.).

    Subsidiarität geht damit in formeller Hinsicht über das Gebot der Rechtswegerschöpfung insoweit hinaus, als ein Beschwerdeführer von der Geltendmachung eines Grundrechtsverstoßes auch dann abgeschnitten ist, wenn er es zu vertreten hat, dass dieser auf dem Rechtsweg nicht beseitigt wurde (Beschlüsse vom 1. Juli 2014, a. a. O., und vom 13. August 2013 - VerfGH 98/11 - Rn. 9 m. w. N.), etwa weil er einen nicht aussichtslos erscheinenden Rechtsbehelf nicht eingelegt oder wieder zurückgenommen (Beschluss vom 1. Juli 2014, a. a. O., Rn. 13) oder nicht begründet hat (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 14).

    Nichts Weitergehendes ist daher durch den Verfassungsgerichtshof zu prüfen (siehe zum Prüfungsprogramm: Beschluss vom 1. Juli 2014, a. a. O., Rn. 10; s. zum Bundesrecht nur: BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 2012 - 1 BvR 2953/08 u. a. - Rn. 20 m. w. N., vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 -, Rn. 11 m. w. N., und vom 10. November 2015, a. a. O., Rn. 10) und von einem Beschwerdeführer darzulegen.

  • VerfGH Berlin, 20.03.2024 - VerfGH 24 A/24
    Es fehlt an Darlegungen gemäß § 49 Abs. 1 und § 50 VerfGHG dazu, dass dem Grundsatz der Subsidiarität (§ 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG) genügt ist (Beschluss vom 29. März 2022 - VerfGH 11/22, 11 A/22 - Rn. 12, vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15, 95 A/15 - Rn. 9 und vom 11. November 2015 - VerfGH 89/15 - Rn. 13; st. Rspr.).Dieser verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu.

    erwirken oder es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen (Beschlüsse vom 29. März 2022 - VerfGH 11/22, VerfGH 11 A/22 - Rn. 15 und vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15 - Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr.; siehe dazu, dass in Einzelfällen auch eine einfache Nachfrage beim Fachgericht gefordert werden kann: BVerfG, Beschluss vom 12. September 2000 - 1 BvR 1399/00 -, juris Rn. 4).

  • VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 89/15

    Wegen unzureichender Darlegung teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete

    Damit soll der Verfassungsgerichtshof eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Verfahrens erhalten (Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - VerfGH 175/13, 175 A/13 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 15, und vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15, 95 A/15 - Rn. 9; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 1 BvR 891/13 -, juris Rn. 5).

    b) Aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers muss sich auch ergeben, dass die Verfassungsbeschwerde dem Grundsatz der Subsidiarität genügt (Beschlüsse vom 20. Juni 2014, a. a. O., und vom 1. Juli 2015, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 29.03.2022 - VerfGH 11/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Strafvollstreckungssache (Untersagung

    Aus dem Vorbringen muss sich überdies ergeben, dass die Verfassungsbeschwerde die sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt und insbesondere dem Grundsatz der Subsidiarität genügt (vgl. Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - VerfGH 175/13, 175 A/13 -, Rn. 15 und vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15, 95 A/15 - Rn. 9, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gesetze.berlin.de).

    Der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen (Beschluss vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15 - Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 12.07.2017 - VerfGH 51/16

    Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art 1ß Abs 1 VvB ) iVm dem

    Zwar ist es mit dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität unvereinbar, wenn im Instanzenzug eine verfassungsrechtliche Rüge deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil sie nicht oder nicht in einer der jeweiligen Verfahrensordnung entsprechenden ordnungsgemäßen Form - hier gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO - gerügt worden ist (vgl. Beschluss vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15, 95 A/15 - Rn. 9 m. w. N.; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 9. November 2004 - 1 BvR 684/98 -, BVerfGE 112, 50 = juris Rn. 37).
  • VerfGH Berlin, 20.05.2020 - VerfGH 51/20

    Erfolgloser Organstreit eines Abgeordneten im Zusammenhang mit der

    Damit soll der Verfassungsgerichtshof eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Verfahrens erhalten (Beschlüsse vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15, 95 A/15 - Rn. 9, und vom 11. November 2015 - VerfGH 89/15 - Rn. 10).
  • VerfGH Berlin, 27.10.2021 - VerfGH 35/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht unzulässig -

    Der in § 49 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof - VerfGHG - zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen (Beschluss vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15 - Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr.; die hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter gesetze.berlin.de).Daher reicht es nicht aus, ein an sich statthaftes Rechtsmittel oder einen statthaften Rechtsbehelf nur einzulegen; vielmehr müssen diese auch hinreichend begründet worden sein und alle sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllen (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 14; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 15.11.2023 - VerfGH 106 A/23

    Eilrechtsschutz gegen Räumung von Kellerräumen

    Der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität verlangt von dem Beschwerdeführenden, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen (Beschlüsse vom 29. März 2022 - VerfGH 11/22, VerfGH 11 A/22 - Rn. 15 und vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15 - Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 15.02.2023 - VerfGH 100/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einer Rehabilitierungssache wegen

    Insbesondere hat der Beschwerdeführer den in § 49 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof - VerfGHG - zum Ausdruck kommenden sog. Subsidiaritätsgrundsatz gewahrt, nach dem die Verfassungsbeschwerde gegenüber dem fachgerichtlichen Rechtsschutz subsidiär ist (vgl. Beschluss vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15 - Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr., abrufbar wie alle Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gesetze.berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 190 A/20

    Ablehnung eines gegen eine beamtenrechtliche Umsetzung gerichteten Antrags auf

    Dabei kann dahinstehen, ob der Antrag dem in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität (dazu Beschluss vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15 - Rn. 10 m. w. N.) genügt, obwohl, soweit ersichtlich, die Antragstellerin keine Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2020 erhoben hat und zeitlich nach dem Beschluss zutage getretene weitere Anhaltspunkte für eine Suizidalität der Antragstellerin im Falle ihres Aufenthalts in Berlin nicht zum Gegenstand eines neuen Antrags oder eines Antrags auf Abänderung des angegriffenen Beschlusses gemacht hat.
  • VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 76 A/23

    Erfolgloser Eilantrag ua wegen offensichtlicher Unzulässigkeit der

  • VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 82 A/23

    Erfolgloser Eilantrag wegen offensichtlicher Unzulässigkeit der

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