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VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 185/10, VerfGH 186/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Art 103 Abs 1 GG, § 95 Abs 2 Halbs 2 BVerfGG, Art 15 Abs 1 Verf BE, § 54 Abs 3 VerfGHG BE, § 91 Abs 1 S 1 ZPO
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch Nichtbeachtung der herrschenden Meinung zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Kopierkosten gem § 91 Abs 1 S 1 ZPO einer nicht anwaltlich ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 05.10.2010 - 107 C 218/08
- VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 185/10, VerfGH 186/10
Wird zitiert von ... (3)
- VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 71/16
Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren …
Hinsichtlich der Schreibauslagen für die eidesstattliche Versicherung verwies er auf Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes (VerfGH 185/10 und 186/10, Beschluss vom 1. November 2011), wonach es der ganz herrschenden Meinung entspricht, dass Schreibauslagen einer nicht anwaltlich vertretenen Partei im Rahmen von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig sind, soweit sie zur Unterrichtung des Gerichts und sonstiger Beteiligter gefertigt werden und von einer verständigen Partei zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich gehalten werden konnten.a) Hinsichtlich der Schreibauslagen für die eidesstattliche Versicherung hat sich der Beschwerdeführer in seiner Erinnerung vom 28. Dezember 2015 auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes bezogen, wonach es der ganz herrschenden Meinung entspricht, dass Schreibauslagen einer nicht anwaltlich vertretenen Partei im Rahmen von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig seien, soweit sie zur Unterrichtung des Gerichts und sonstiger Beteiligter gefertigt werden und von einer verständigen Partei zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich gehalten werden konnten (Beschluss vom 1. November 2011 - VerfGH 185/10, 186/10 - Rn. 13).
- VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 119/09
Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB); …
Mit der vorliegenden Entscheidung wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. Juli 2009 gegenstandslos (vgl. Beschluss vom 1. November 2011 - VerfGH 185/10, 186/10 -, Rn. 21; st. Rspr.). - VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 87/10
Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB) durch Übergehen von …
Dies ist namentlich dann der Fall, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (Beschlüsse vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - Rn. 12 und 1. November 2011 - VerfGH 185/10, VerfGH 186/10 - Rn. 12; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW-RR 1995, 1033 ; NJW 2009, 1584).