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VerfGH Berlin, 02.08.2019 - VerfGH 114 A/19 |
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§ 112 Abs 2 Nr 3 StPO, § 121 Abs 1 StPO
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA auf Entlassung aus der über 9 Monate dauernden Untersuchungshaft (§ 121 Abs 1 StPO) - keine offensichtliche Verletzung der durch Art 8 Abs 1 S 2 VvB (juris: Verf BE) garantierten Freiheit der Person - kleinere ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.05.2019 - 516 KLs (12/19
- KG, 11.06.2019 - 161 HEs 31/19
- VerfGH Berlin, 02.08.2019 - VerfGH 114 A/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
Auszug aus VerfGH Berlin, 02.08.2019 - VerfGH 114 A/19
Regelmäßig erforderlich sind im Rahmen der hierbei verfassungsrechtlich gebotenen erhöhten Begründungstiefe aktuelle Ausführungen zu den Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit (…vgl. Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 -, Rn. 18 f.;… BVerfG, Beschlüsse vom 1. August 2018 - 2 BvR 1258/18 -, juris Rn. 27 und vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2552/17 -, juris Rn. 19).Soweit das Kammergericht zur Rechtfertigung der Fortdauer der Untersuchungshaft auf andere bei der zuständigen Strafkammer anhängige Verfahren verwiesen hat, ist dem Antragsteller zuzugeben, dass eine nicht nur kurzfristige Überlastung eines Gerichts nach ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung grundsätzlich kein Grund für die Anordnung einer Haftfortdauer sein kann (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2552/17 -, Rn. 18).
- BVerfG, 01.08.2018 - 2 BvR 1258/18
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
Auszug aus VerfGH Berlin, 02.08.2019 - VerfGH 114 A/19
Regelmäßig erforderlich sind im Rahmen der hierbei verfassungsrechtlich gebotenen erhöhten Begründungstiefe aktuelle Ausführungen zu den Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit (…vgl. Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 -, Rn. 18 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 1. August 2018 - 2 BvR 1258/18 -, juris Rn. 27 …und vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2552/17 -, juris Rn. 19). - VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 39/07
Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch mangelnde Begründungstiefe bei …
Auszug aus VerfGH Berlin, 02.08.2019 - VerfGH 114 A/19
Regelmäßig erforderlich sind im Rahmen der hierbei verfassungsrechtlich gebotenen erhöhten Begründungstiefe aktuelle Ausführungen zu den Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit (vgl. Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 -, Rn. 18 f.;… BVerfG, Beschlüsse vom 1. August 2018 - 2 BvR 1258/18 -, juris Rn. 27 …und vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2552/17 -, juris Rn. 19).