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   VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05   

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https://dejure.org/2009,24665
VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05 (https://dejure.org/2009,24665)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 04.03.2009 - VerfGH 14/05 (https://dejure.org/2009,24665)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 04. März 2009 - VerfGH 14/05 (https://dejure.org/2009,24665)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 104/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlende fachgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers hob der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin mit Beschluss vom 28. Mai 2004 - VerfGH 104/02 - (ZMR 2004, 896) das Urteil des Landgerichts wegen eines Verstoßes gegen Art. 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB - auf und verwies die Sache an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.

    Auch im vorliegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren bedarf es keiner abschließenden Entscheidung, ob im Ausgangsverfahren die Annahme einer Beweisvereitelung in analoger Anwendung von § 444 und § 356 ZPO im ersten Berufungsurteil in tatsächlicher Hinsicht vertretbar war (vgl. zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Beweisvereitelung BGH NJW 2004, 222; NJW 2008, 982 Rn. 18), was der Verfassungsgerichtshof in der Entscheidung vom 28. Mai 2004 - VerfGH 104/02 - ausdrücklich offen gelassen hat.

  • BayObLG, 22.12.1999 - 3Z BR 378/99

    Auszahlung eines Betrages von einem Notaranderkonto

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05
    Die Fachgerichte sind daher bei der Auslegung und Anwendung derartiger Vorschriften einer strengeren verfassungsrechtlichen Kontrolle unterworfen, als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht (vgl. für das Bundesrecht: BVerfG, NJW-RR 2000, 945 m. w. N.).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05
    Dem Recht der Parteien, sich in dem gerichtlichen Verfahren mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten, entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; st. Rspr.; für das Bundesrecht: BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 69, 145 ).
  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05
    Danach sind vor Anrufung des Verfassungsgerichtshofs über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. Urteil vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; st. Rspr.).
  • BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83

    Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05
    Da die Zivilprozessordnung keine allgemeine Regelung für Beweisvereitelungen trifft, gibt es auch keine einheitliche Sanktion für entsprechendes Verhalten einer Partei (vgl. BGH, NJW 1986, 59, 60 f.).
  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 380/00

    Beweisvereitelung bei bewußt vielfältiger und variationsreicher Gestaltung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05
    Auch im vorliegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren bedarf es keiner abschließenden Entscheidung, ob im Ausgangsverfahren die Annahme einer Beweisvereitelung in analoger Anwendung von § 444 und § 356 ZPO im ersten Berufungsurteil in tatsächlicher Hinsicht vertretbar war (vgl. zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Beweisvereitelung BGH NJW 2004, 222; NJW 2008, 982 Rn. 18), was der Verfassungsgerichtshof in der Entscheidung vom 28. Mai 2004 - VerfGH 104/02 - ausdrücklich offen gelassen hat.
  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01

    Zum Erfordernis, dass eine Gerichtsentscheidung auf dem Gehörverstoß beruhen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05
    Art. 15 Abs. 1 VvB garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass der Entscheidung zu äußern (vgl. Beschluss vom 16. Mai 2002 - VerfGH 122/01 - www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05
    Dem Recht der Parteien, sich in dem gerichtlichen Verfahren mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten, entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; st. Rspr.; für das Bundesrecht: BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 69, 145 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05
    Dem Recht der Parteien, sich in dem gerichtlichen Verfahren mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten, entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; st. Rspr.; für das Bundesrecht: BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 69, 145 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05
    Dem Recht der Parteien, sich in dem gerichtlichen Verfahren mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten, entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; st. Rspr.; für das Bundesrecht: BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 69, 145 ).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • VerfGH Berlin, 16.12.1998 - VerfGH 103/97

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots bei

  • BAG, 14.02.1964 - 1 AZR 296/63

    Mitverschulden - Schadenersatzanspruch - Amtsprüfung - Aufhebung des

  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 11/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots durch Übergehen eines

    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 4. März 2009 - VerfGH 14/05 - Rn. 13 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 13/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs iSv

    DiesemRecht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägungzu ziehen (Beschluss vom 4. März 2009 - VerfGH 14/05 - Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 176/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BB

    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 4. März 2009 - VerfGH 14/05 -, Rn. 13, m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 9/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Sachvortrag zur formellen

    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 4. März 2009 - VerfGH 14/05 - Rn. 13; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2012 - VerfGH 49/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf rechtliches

    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 4. März 2009 - VerfGH 14/05 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs veröffentlicht unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 87/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB) durch Übergehen von

    Dem Recht der Parteien, sich im Verfahren mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten, entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 4. März 2009 - VerfGH 14/05 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 13 m. w. N.).
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