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   VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 61/18   

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https://dejure.org/2018,18797
VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 61/18 (https://dejure.org/2018,18797)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 04.07.2018 - VerfGH 61/18 (https://dejure.org/2018,18797)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - VerfGH 61/18 (https://dejure.org/2018,18797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1671 Abs 1 S 1 BGB, § 1671 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sorgerechtliche Entscheidung - keine Verletzung des väterlichen Elternrechts (Art 12 Abs 3 Verf BE) durch Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die im europäischen Ausland lebende Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 61/18
    Der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität verlangt von dem Beschwerdeführer, bereits im fachgerichtlichen Verfahren seine Angriffe gegen den beanstandeten Hoheitsakt so deutlich vorzutragen, dass ihre Prüfung in diesem Verfahren gewährleistet ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 30. November 1988 - 1 BvR 1301/84 -, BVerfGE 79, 174 = juris Rn. 52).
  • VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung - keine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 61/18
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt aber dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (Beschluss vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 62/16

    Versagung von PKH aufgrund eigener, von höchstrichterlicher Rspr abweichender

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 61/18
    Insoweit rügt der Beschwerdeführer nur eine Verletzung von Grundrechten, die im Beschwerdeverfahren vor dem Kammergericht korrigierbar war (vgl. Beschluss vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 12; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 1 BvR 399/18

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des väterlichen Elternrechts (Art 6 Abs 2

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 61/18
    Die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes beschränkt sich hier grundsätzlich darauf, zu prüfen, ob die Fachgerichte eine auf das Wohl des Kindes ausgerichtete Entscheidung getroffen und dabei die Tragweite der Grundrechte aller Beteiligten nicht grundlegend verkannt haben (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 22. März 2018 - 1 BvR 399/18 - juris Rn. 14, und vom 16. April 2014 - 1 BvR 3360/13 - juris Rn. 8; anders bei der Überprüfung von Entscheidungen, die zum Zweck der Trennung des Kindes von den Eltern das Sorgerecht entziehen; vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18

    Keine Verletzung des Elternrechts durch Sorgerechtsentziehung bei fortbestehender

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 61/18
    Die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes beschränkt sich hier grundsätzlich darauf, zu prüfen, ob die Fachgerichte eine auf das Wohl des Kindes ausgerichtete Entscheidung getroffen und dabei die Tragweite der Grundrechte aller Beteiligten nicht grundlegend verkannt haben (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 22. März 2018 - 1 BvR 399/18 - juris Rn. 14, und vom 16. April 2014 - 1 BvR 3360/13 - juris Rn. 8; anders bei der Überprüfung von Entscheidungen, die zum Zweck der Trennung des Kindes von den Eltern das Sorgerecht entziehen; vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 151/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 61/18
    Das Gericht muss danach die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (Beschluss vom 18. Februar 2015 - VerfGH 151/14 - Rn. 11; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 63/14

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 61/18
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet nämlich nicht, dass sich das entscheidende Gericht die vorgetragene Rechtsansicht zu Eigen macht (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2016 - VerfGH 63/14 - Rn. 40).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 61/18
    Da die verfassungsrechtliche Rüge somit nicht die inhaltliche Überprüfung des Gehörsverstoßes, sondern den Zugang zum Anhörungsrügeverfahren betrifft, liegt eine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer durch diesen Beschluss vor (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • BVerfG, 16.04.2014 - 1 BvR 3360/13

    Nichtannahmebeschluss: Zur verfassungsgerichtlichen Prüfungstiefe bzgl

    Auszug aus VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 61/18
    Die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes beschränkt sich hier grundsätzlich darauf, zu prüfen, ob die Fachgerichte eine auf das Wohl des Kindes ausgerichtete Entscheidung getroffen und dabei die Tragweite der Grundrechte aller Beteiligten nicht grundlegend verkannt haben (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 22. März 2018 - 1 BvR 399/18 - juris Rn. 14, und vom 16. April 2014 - 1 BvR 3360/13 - juris Rn. 8; anders bei der Überprüfung von Entscheidungen, die zum Zweck der Trennung des Kindes von den Eltern das Sorgerecht entziehen; vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
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