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   VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11   

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https://dejure.org/2013,10386
VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11 (https://dejure.org/2013,10386)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 05.05.2013 - VerfGH 171/11 (https://dejure.org/2013,10386)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 05. Mai 2013 - VerfGH 171/11 (https://dejure.org/2013,10386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 10 Abs 1 Verf BE, Art 17 Verf BE, Art 23 Verf BE, § 39 Abs 1 GKG, § 42 Abs 3 S 1 GKG
    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Streitwertfestsetzung für arbeitsrechtliche Kündigungsschutzklage; Anrechnung der Wertansätze für mehrere angegriffene Kündigungen bei sich überschneidenden Kündigungszeiträumen verletzt weder das Willkürverbot noch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 63/14

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des

    Willkür liegt danach dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise verkannt wird (Beschluss vom 5. Mai 2013 - VerfGH 171/11 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/13

    Verletzung des Willkürverbots durch fehlende inhaltliche Auseinandersetzung mit

    Eine Begründung, die eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtslage erkennen lässt, ist verfassungsrechtlich insbesondere dann geboten, wenn ein Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht (Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 15, und vom 5. Mai 2013 - VerfGH 171/11 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14

    Verletzung des Anspruchs auf willkürfreie Entscheidung durch Berücksichtigung

    Eine Begründung, die eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtslage erkennen lässt, ist verfassungsrechtlich insbesondere dann geboten, wenn ein Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht (Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - VerfGH 111/00 - Rn. 15, und vom 5. Mai 2013 - VerfGH 171/11 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 88/20

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde zur Billigkeitskontrolle von Entgelten in

    Der Verfassungsgerichtshof kann nur eingreifen, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist, was etwa dann der Fall ist, wenn das Fachgericht infolge einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts einfachrechtlichen Begriffen einen verfassungswidrigen Sinn beilegt, wenn die Würdigung im Einzelfall schlechthin unverständlich und damit willkürlich im Sinne von Art. 10 Abs. 1 VvB ist oder wenn sie im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Grundrechtsausübung führt (Beschluss vom 5. Mai 2013 - VerfGH 171/11 -, juris Rn. 15).
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