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   VerfGH Berlin, 10.02.2009 - VerfGH 132/08, VerfGH 132 A/08   

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https://dejure.org/2009,32849
VerfGH Berlin, 10.02.2009 - VerfGH 132/08, VerfGH 132 A/08 (https://dejure.org/2009,32849)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 10.02.2009 - VerfGH 132/08, VerfGH 132 A/08 (https://dejure.org/2009,32849)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - VerfGH 132/08, VerfGH 132 A/08 (https://dejure.org/2009,32849)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 112/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit des sog. genetischen Fingerabdrucks

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.02.2009 - VerfGH 132/08
    Es entspricht dem im Grundgesetz gewährleisteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 2/96 - LVerfGE 7, 26 und 21. März 2003 - VerfGH 112/02 - LVerfGE 14, 74 ; Nachweise der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs ohne Fundstelle hier und im Folgenden jeweils im Internet unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).

    Dieses Grundrecht gewährt seinen Trägern Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2003, a. a. O. und 14. Februar 2006 - VerfGH 34/03 - juris, Rn. 27; für das Bundesrecht: BVerfGE 65, 1 ).

    Verfassungsrecht ist danach etwa dann verletzt, wenn es an der für Eingriffe in das Recht auf Schutz persönlicher Daten nach Art. 33 VvB notwendigen Sachaufklärung oder an einer tragfähigen Entscheidungsbegründung fehlt (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2003, a. a. O., S. 81 und 14. Februar 2006 - VerfGH 34/03 juris -, Rn. 31; für das Bundesrecht: BVerfGE 103, 21 ).

  • VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 34/03

    Keine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.02.2009 - VerfGH 132/08
    Dieses Grundrecht gewährt seinen Trägern Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2003, a. a. O. und 14. Februar 2006 - VerfGH 34/03 - juris, Rn. 27; für das Bundesrecht: BVerfGE 65, 1 ).

    Dezember 2005 - VerfGH 113/05 - NJW 2006, 1416 und 14. Februar 2006 - VerfGH 34/03 - juris, Rn. 28, 36; für das Bundesrecht: BVerfG a. a. O. S. 43 f.).

    Verfassungsrecht ist danach etwa dann verletzt, wenn es an der für Eingriffe in das Recht auf Schutz persönlicher Daten nach Art. 33 VvB notwendigen Sachaufklärung oder an einer tragfähigen Entscheidungsbegründung fehlt (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2003, a. a. O., S. 81 und 14. Februar 2006 - VerfGH 34/03 juris -, Rn. 31; für das Bundesrecht: BVerfGE 103, 21 ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 742/02

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich Verletzte im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.02.2009 - VerfGH 132/08
    Die Auskunft erteilende oder Akteneinsicht gewährende Stelle hat daher die schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten (und weiterer Personen, deren Daten offenbart werden) gegen das Informationsinteresse des Antragstellenden abzuwägen und den Zugang zu den Daten gegebenenfalls angemessen zu beschränken (vgl. BVerfG NJW 2003, 501 zu § 475 StPO m. w. N.).

    Wird durch die Gewährung der Akteneinsicht in Grundrechte Betroffener eingegriffen, sind diese in der Regel anzuhören (vgl. BVerfG NJW 2003, 501 m. w. N.).

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.02.2009 - VerfGH 132/08
    Verfassungsrecht ist danach etwa dann verletzt, wenn es an der für Eingriffe in das Recht auf Schutz persönlicher Daten nach Art. 33 VvB notwendigen Sachaufklärung oder an einer tragfähigen Entscheidungsbegründung fehlt (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2003, a. a. O., S. 81 und 14. Februar 2006 - VerfGH 34/03 juris -, Rn. 31; für das Bundesrecht: BVerfGE 103, 21 ).
  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.02.2009 - VerfGH 132/08
    Es kann durch Gesetz im überwiegenden Allgemeininteresse (Art. 33 Satz 2 und 3 VvB) und unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit beschränkt werden (vgl. Beschlüsse vom 6. Juli 2005 - VerfGH 32/05 - juris, Rn. 42, 13.
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 2/96

    Ordentliche Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst nach KSchG § 1

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.02.2009 - VerfGH 132/08
    Es entspricht dem im Grundgesetz gewährleisteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 2/96 - LVerfGE 7, 26 und 21. März 2003 - VerfGH 112/02 - LVerfGE 14, 74 ; Nachweise der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs ohne Fundstelle hier und im Folgenden jeweils im Internet unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.02.2009 - VerfGH 132/08
    Dieses Grundrecht gewährt seinen Trägern Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2003, a. a. O. und 14. Februar 2006 - VerfGH 34/03 - juris, Rn. 27; für das Bundesrecht: BVerfGE 65, 1 ).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 113/05

    Keine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.02.2009 - VerfGH 132/08
    Dezember 2005 - VerfGH 113/05 - NJW 2006, 1416 und 14. Februar 2006 - VerfGH 34/03 - juris, Rn. 28, 36; für das Bundesrecht: BVerfG a. a. O. S. 43 f.).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.02.2009 - VerfGH 132/08
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof grundsätzlich entzogen (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 und 26. Oktober 2000 - VerfGH 54/00 - nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06

    Akteneinsicht Dritter im Strafverfahren (Berücksichtigung schutzwürdiger Belange

    Auszug aus VerfGH Berlin, 10.02.2009 - VerfGH 132/08
    Zu den schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten zählt dabei gerade auch sein Interesse an der Geheimhaltung persönlicher Daten (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG NJW 2007, 1052 zu § 406e StPO unter Hinweis auf BT-Drs 10/5305, S. 18).
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 151/11

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Das Grundrecht gewährt - in Übereinstimmung mit dem im Grundgesetz gewährleisteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG - Schutz gegen die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (Beschluss vom 10. Februar 2009 - VerfGH 132/08, 132 A/08 - Rn. 14 m. w. N.; st. Rspr.).

    Es kann gemäß Art. 33 Satz 2 und 3 VvB durch Gesetz im überwiegenden Allgemeininteresse und unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit beschränkt werden (Beschluss vom 10. Februar 2009 - VerfGH 132/08, 132 A/08 - Rn. 14 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 185/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen weiteren Meldedatenabgleich gem. § 14 Abs.

    Dieses Grundrecht gewährt seinen Trägern Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (Beschluss vom 10. Februar 2009 - VerfGH 132/08, 132 A/08 -, Rn. 14 m. w. N.; wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).

    Es kann gemäß Art. 33 Satz 2 und 3 VvB durch Gesetz im überwiegenden Allgemeininteresse und unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit beschränkt werden (Beschluss vom 10. Februar 2009 - VerfGH 132/08, 132 A/08 - Rn. 14 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 174/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Übermittlung eines kriminalprognostischen

    1 und Art. 2 Abs. 1 GG - Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe von auf die eigene Person bezogenen individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. Beschluss vom 10. Februar 2009 - VerfGH 132/08, 132 A/08 - Rn. 14 m. w. N.; st. Rspr.).

    Das Grundrecht kann gemäß Art. 33 Satz 2 und 3 VvB durch Gesetz im überwiegenden Allgemeininteresse und unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit beschränkt werden (vgl. Beschluss vom 10. Februar 2009 - VerfGH 132/08, 132 A/08 - Rn. 14 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 25/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen weiteren Meldedatenabgleich gem. § 14 Abs.

    Dieses Grundrecht gewährt seinen Trägern Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (Beschluss vom 10. Februar 2009 - VerfGH 132/08, 132 A/08 -, Rn. 14 m. w. N.; wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).

    Es kann gemäß Art. 33 Satz 2 und 3 VvB durch Gesetz im überwiegenden Allgemeininteresse und unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit beschränkt werden (Beschluss vom 10. Februar 2009 - VerfGH 132/08, 132 A/08 - Rn. 14 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 15/17

    Kennzeichnungspflicht für Hunde gem § 12 Abs 2 HuHG BE 2016 verletzt nicht das

    Das Grundrecht aus Art. 33 VvB gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (VerfGH 112/02, Beschluss vom 21. März 2003, Rn. 13 sowie VerfGH 132/08, Beschluss vom 10. Februar 2009, Rn. 14).
  • VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 108/19

    Erfolglose Anträge im Organstreitverfahren bzgl parlamentarischer Fragen zu

    Es gewährt seinen Trägern Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (Beschluss vom 10. Februar 2009 - VerfGH 132/08,.
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