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   VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 86/15   

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https://dejure.org/2015,39251
VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 86/15 (https://dejure.org/2015,39251)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11.11.2015 - VerfGH 86/15 (https://dejure.org/2015,39251)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11. November 2015 - VerfGH 86/15 (https://dejure.org/2015,39251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 26 Abs 4 AufenthG 2004
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des Rechts auf Rechtsschutzgleichheit (Art 10 Abs 1 Verf BE iVm dem Rechtsstaatsprinzip) durch Versagung von PKH unter Entscheidung einer strittigen Rechtsfrage im PKH-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 97/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art. 10 Abs. 1 Verf BE i.V.m. dem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 86/15
    Art. 10 Abs. 1 VvB gebietet - ebenso wie Art. 3 Abs. 1 GG - in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes, wobei der Rechtsschutzgleichheit und -effektivität das Institut der Prozesskostenhilfe dient (vgl. Beschlüsse vom 30. September 2014 - VerfGH 97/13 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 12, und vom 14. Mai 2014 - VerfGH 11/14 - Rn. 8; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. November 2013 - 1 BvR 2544/12 -, juris Rn. 10).

    Letzteres ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussichten gemäß § 166 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO überspannt und verkennt, dass das Prozesskostenhilfeverfahren den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht und daher insbesondere nicht dazu dient, strittige Rechtsfragen zu klären (Beschluss vom 30. September 2014, a. a. O., Rn. 13; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2008 - 13 S 709/07

    Niederlassungserlaubnis; Anrechenbarkeit von Zeiten des Besitzes einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 86/15
    Die Frage, ob auch Zeiten im Rahmen des § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG berücksichtigungsfähig sind, in denen - mit Ausnahme der vollziehbaren Ausreisepflicht des Ausländers - die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG vorgelegen haben, ist jedoch streitig (für deren Berücksichtigung: Dienelt, in: Renner/Bergmann/Dienelt [Hrsg.], Ausländerrecht, 10. Auflage 2013, § 26 AufenthG Rn. 22, 24; Fränkel, in: Hofman/Hoffmann [Hrsg.], Ausländerrecht, 2008, § 26 AufenthG Rn. 23; Vorläufige Niedersächsische Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, Stand: 30. Juni 2007, Nr. 26.4.1 und 26.4.1.1, abrufbar unter: http://www.kmn.uni-oldenburg.de/download/VV-AufenthG,_Stand_30.06.07.pdf; gegen deren Berücksichtigung: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Oktober 2008 - 13 S 709/07 -, juris Rn. 31; Burr, in: GK-AufenthG, Stand: März 2015, § 26 Rn. 24.1; Maaßen, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 1. Auflage 2008, Rn. 770).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 789/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 86/15
    Damit erledigt sich der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - Rn. 28; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 -, juris Rn. 28).
  • BVerfG, 05.11.2013 - 1 BvR 2544/12

    Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 86/15
    Art. 10 Abs. 1 VvB gebietet - ebenso wie Art. 3 Abs. 1 GG - in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes, wobei der Rechtsschutzgleichheit und -effektivität das Institut der Prozesskostenhilfe dient (vgl. Beschlüsse vom 30. September 2014 - VerfGH 97/13 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 12, und vom 14. Mai 2014 - VerfGH 11/14 - Rn. 8; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. November 2013 - 1 BvR 2544/12 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12

    Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen Menschenwürdeverletzungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 86/15
    Letzteres ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussichten gemäß § 166 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO überspannt und verkennt, dass das Prozesskostenhilfeverfahren den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht und daher insbesondere nicht dazu dient, strittige Rechtsfragen zu klären (Beschluss vom 30. September 2014, a. a. O., Rn. 13; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 11/14

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 86/15
    Art. 10 Abs. 1 VvB gebietet - ebenso wie Art. 3 Abs. 1 GG - in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes, wobei der Rechtsschutzgleichheit und -effektivität das Institut der Prozesskostenhilfe dient (vgl. Beschlüsse vom 30. September 2014 - VerfGH 97/13 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 12, und vom 14. Mai 2014 - VerfGH 11/14 - Rn. 8; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. November 2013 - 1 BvR 2544/12 -, juris Rn. 10).
  • VerfGH Berlin, 15.12.2014 - VerfGH 88/13

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch den im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 86/15
    Damit erledigt sich der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - Rn. 28; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 -, juris Rn. 28).
  • VerfGH Berlin, 22.02.2024 - VerfGH 105/23
    Die Fachgerichte überschreiten jedoch den ihnen zustehenden Entscheidungsspielraum, wenn die Entscheidung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in seiner Ausprägung als Willkürverbot verstößt oder wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den die Rechtswahrnehmung für unbemittelte Rechtsuchende im Vergleich zu bemittelten Rechtsuchenden unverhältnismäßig eingeschränkt wird (Beschlüsse vom 11. November 2015 - VerfGH 86/15 - Rn. 9 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 14; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG,.
  • VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 62/16

    Versagung von PKH aufgrund eigener, von höchstrichterlicher Rspr abweichender

    a) Art. 10 Abs. 1 VvB gebietet - ebenso wie Art. 3 Abs. 1 GG - in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende - jedoch keine völlige - Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes, wobei der Rechtsschutzgleichheit und -effektivität das Institut der Prozesskostenhilfe dient (vgl. Beschluss vom 11. November 2015 - VerfGH 86/15 - Rn. 8 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 20.02.2019 - VerfGH 155/17

    Zu den Anforderungen des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit an die Handhabung

    Die Fachgerichte überschreiten den ihnen insofern zustehenden Entscheidungsspielraum erst dann, wenn die Entscheidung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in seiner Ausprägung als Willkürverbot verstößt oder wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwendet, durch den die Rechtswahrnehmung für unbemittelte Rechtsuchende im Vergleich zu bemittelten Rechtsuchenden unverhältnismäßig eingeschränkt wird (Beschlüsse vom 11. November 2015 - VerfGH 86/15 - Rn. 9 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 14; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 1 BvR 2144/11 -, juris Rn. 2).

    Letzteres ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussichten gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO oder an die Darstellung des Streitverhältnisses gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO überspannt und verkennt, dass das Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht und daher insbesondere nicht dazu dient, strittige Rechts- oder Tatsachenfragen zu klären (Beschlüsse vom 11. November 2015 - VerfGH 86/15 - Rn. 9 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 17).

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