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   VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 89/15   

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https://dejure.org/2015,39249
VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 89/15 (https://dejure.org/2015,39249)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11.11.2015 - VerfGH 89/15 (https://dejure.org/2015,39249)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11. November 2015 - VerfGH 89/15 (https://dejure.org/2015,39249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 307 BGB, § 309 Nr 5 Buchst b BGB, § 310 Abs 1 BGB, § 314 Abs 1 BGB
    Wegen unzureichender Darlegung teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen ein zurückweisendes Berufungsurteil im Zivilprozess - Keine Verletzung des Willkürverbots - Hier: Ausgangsverfahren betr Kündigung eines Vertrag über die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz in Höhe von 50 % bei Verzug: Klausel wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 375
  • NZM 2016, 213
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 89/15
    Denn Willkür im Sinne von Art. 10 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB - liegt erst vor, wenn die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d. h., wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände der Auslegung bzw. Sachverhaltsfeststellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - Rn. 18, m. w. N.; st. Rspr.).

    Hinsichtlich der Rüge einer Verletzung des Rechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes bzw. den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung eines Rechtsmittels durch das Ausgangsgericht (vgl. dazu Beschlüsse vom 19. März 2013, a. a. O., jeweils Rn. 28) ist zur Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes regelmäßig erforderlich, unter Hinweis auf den geltend gemachten Zulassungsgrund die Zulassung des Rechtsmittels anzuregen (Beschluss vom 19. Juni 2013 - VerfGH 168/11 - Rn. 20 m. w. N.).

    Die vom Landgericht vorgenommene Auslegung, wonach Ziffer 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Beteiligte zu 2 zur Kündigung berechtigt habe, betrifft die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts auf den Einzelfall und ist insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013, a. a. O., Rn. 18; st. Rspr.).

  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 343/98

    Bildagentur; Leistungsort für die Rückgabeverpflichtung des Kunden hinsichtlich

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 89/15
    Das Landgericht hat hinreichend deutlich zu erkennen gegeben, dass es - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2001 - I ZR 343/98 -, juris Rn. 42 m. w. N.) - eine Anwendung des Rechtsgedankens des § 309 Nr. 5 Buchstabe b) BGB auch im Rechtsverkehr zwischen Unternehmern für möglich hält.

    Hierzu hätte insbesondere deshalb Anlass bestanden, weil nach dieser für die Feststellung einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners eine Auslegung der Klausel im Einzelfall erforderlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 19. September 2001, a. a. O., juris Rn. 43; und vom 20. März 2003 - I ZR 225/00 -, juris Rn. 66).

  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 175/13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über Ausweisung;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 89/15
    Damit soll der Verfassungsgerichtshof eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Verfahrens erhalten (Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - VerfGH 175/13, 175 A/13 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 15, und vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15, 95 A/15 - Rn. 9; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 1 BvR 891/13 -, juris Rn. 5).

    b) Aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers muss sich auch ergeben, dass die Verfassungsbeschwerde dem Grundsatz der Subsidiarität genügt (Beschlüsse vom 20. Juni 2014, a. a. O., und vom 1. Juli 2015, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 95/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Wiedereinsetzungsentscheidung im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 89/15
    Damit soll der Verfassungsgerichtshof eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Verfahrens erhalten (Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - VerfGH 175/13, 175 A/13 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 15, und vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15, 95 A/15 - Rn. 9; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 1 BvR 891/13 -, juris Rn. 5).

    b) Aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers muss sich auch ergeben, dass die Verfassungsbeschwerde dem Grundsatz der Subsidiarität genügt (Beschlüsse vom 20. Juni 2014, a. a. O., und vom 1. Juli 2015, a. a. O.).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 225/00

    Formularmäßige Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsvertrag;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 89/15
    Hierzu hätte insbesondere deshalb Anlass bestanden, weil nach dieser für die Feststellung einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners eine Auslegung der Klausel im Einzelfall erforderlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 19. September 2001, a. a. O., juris Rn. 43; und vom 20. März 2003 - I ZR 225/00 -, juris Rn. 66).
  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07

    Verfassungsbeschwerde: Fachgerichtliche Auffassung zur Unwirksamkeit der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 89/15
    Daran fehlt es, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 170/07 - Rn. 18; st. Rspr.).
  • BGH, 20.10.1978 - V ZR 27/77

    Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit - Ausübung des vertraglichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 89/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmen sich die Voraussetzungen eines vereinbarten Rücktrittsrechts nach dem Vertrag (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1978 - V ZR 27/77 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 89/15
    Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2011 - IV ZR 50/11 -, juris Rn. 29 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 89/15
    Hinsichtlich der Rüge einer Verletzung des Rechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes bzw. den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung eines Rechtsmittels durch das Ausgangsgericht (vgl. dazu Beschlüsse vom 19. März 2013, a. a. O., jeweils Rn. 28) ist zur Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes regelmäßig erforderlich, unter Hinweis auf den geltend gemachten Zulassungsgrund die Zulassung des Rechtsmittels anzuregen (Beschluss vom 19. Juni 2013 - VerfGH 168/11 - Rn. 20 m. w. N.).
  • BVerfG, 22.01.2014 - 1 BvR 891/13

    Verfassungsrechtliche Zweifel an der Nacherhebung nicht entrichteter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 89/15
    Damit soll der Verfassungsgerichtshof eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Verfahrens erhalten (Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - VerfGH 175/13, 175 A/13 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 15, und vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15, 95 A/15 - Rn. 9; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 1 BvR 891/13 -, juris Rn. 5).
  • VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs und des Willkürverbots durch

  • VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14

    Verletzung des Anspruchs auf willkürfreie Entscheidung durch Berücksichtigung

  • VerfGH Berlin, 20.03.2024 - VerfGH 24 A/24
    Es fehlt an Darlegungen gemäß § 49 Abs. 1 und § 50 VerfGHG dazu, dass dem Grundsatz der Subsidiarität (§ 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG) genügt ist (Beschluss vom 29. März 2022 - VerfGH 11/22, 11 A/22 - Rn. 12, vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15, 95 A/15 - Rn. 9 und vom 11. November 2015 - VerfGH 89/15 - Rn. 13; st. Rspr.).Dieser verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu.
  • VerfGH Berlin, 20.05.2020 - VerfGH 51/20

    Erfolgloser Organstreit eines Abgeordneten im Zusammenhang mit der

    Damit soll der Verfassungsgerichtshof eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Verfahrens erhalten (Beschlüsse vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15, 95 A/15 - Rn. 9, und vom 11. November 2015 - VerfGH 89/15 - Rn. 10).
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