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   VerfGH Berlin, 12.07.2017 - VerfGH 51/16   

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https://dejure.org/2017,38136
VerfGH Berlin, 12.07.2017 - VerfGH 51/16 (https://dejure.org/2017,38136)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 12.07.2017 - VerfGH 51/16 (https://dejure.org/2017,38136)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - VerfGH 51/16 (https://dejure.org/2017,38136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art 1ß Abs 1 VvB ) iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Versagung von Prozesskostenhilfe für Antrag auf Erlass einer eA (Eignung für den Polizeidienst) - zum Maßstab der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs (§ 123 VwGO) im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Berlin, 22.01.2014 - 7 K 117.13

    Brustimplantat kein Hindernis für den Polizeidienst

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.2017 - VerfGH 51/16
    Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begründete die Beschwerdeführerin unter anderem damit, dass sich nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Januar 2014 - 7 K 117.13 - eine erhebliche höhere Gefährdung von Leben und Gesundheit von Polizeivollzugsbeamtinnen mit Brustimplantaten und damit die Notwendigkeit für Verwendungseinschränkungen aus Gründen der Fürsorgepflicht medizinisch nicht begründen lasse.

    Das von der Beschwerdeführerin zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Januar 2014 - 7 K 117.13 - sei Gegenstand eines unter dem Aktenzeichen OVG 4 B 19.14 beim Oberverwaltungsgericht anhängigen Berufungsverfahrens, in dem eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt werde.

    Die Beschwerdeführerin könne sich auch nicht auf das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22. Januar 2014 - 7 K 117.13 - stützen.

    Zur Begründung trägt sie unter anderem vor, ihre Eignung sei unter Berücksichtigung ihres Gesundheitszustandes, der bei ihr verwendeten Implantate und des Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Januar 2014 - 7 K 117.13 - nicht nur offen gewesen.

    (2) Darüber hinaus lagen insbesondere mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22. Januar 2014 - 7 K 117.13 - und der von der Beschwerdeführerin vorgelegten Stellungnahme des Gynäkologen Prof. Dr. H. objektive Anhaltspunkte vor, die bei entsprechender Würdigung geeignet waren, mehr als nur offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache zu begründen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Einstellungsablehnung in den mittleren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.2017 - VerfGH 51/16
    Das von der Beschwerdeführerin zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Januar 2014 - 7 K 117.13 - sei Gegenstand eines unter dem Aktenzeichen OVG 4 B 19.14 beim Oberverwaltungsgericht anhängigen Berufungsverfahrens, in dem eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt werde.

    Eine Abmilderung des strengen Maßstabes kam hier ferner deshalb in Betracht, weil wegen der erheblichen Dauer des parallelen Berufungsverfahrens OVG 4 B 19.14 besondere Erfordernisse an die Effektivität des Eilrechtsschutzes zu stellen waren.

    Dementsprechend war zu Gunsten der Beschwerdeführerin zu berücksichtigen, dass das Verfahren OVG 4 B 19.14, in dem das Oberverwaltungsgericht Beweis erhebt und eine verfahrensübergreifende Klärung der Auswirkungen von Brustimplantaten auf die Eignung von Polizeibewerberinnen erwartet, in erster Instanz bereits im Jahr 2013 anhängig gemacht wurde.

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.2017 - VerfGH 51/16
    Auch sei zu ihren Gunsten der durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - geänderte Prüfungsmaßstab bei der Eignungsfeststellung zu berücksichtigen.

    Das Vorbringen zu dem durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - geänderten Prüfungsmaßstab führe nicht weiter, weil vorliegend bereits die gegenwärtige Dienstfähigkeit der Beschwerdeführerin in Streit stehe.

    Jedenfalls insoweit war zugunsten der Beschwerdeführerin der durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - geänderte Prognosemaßstab zu berücksichtigen, wonach die gesundheitliche Eignung eines Bewerbers wegen künftiger Entwicklungen nur verneint werden kann, wenn durch tatsächliche Anhaltspunkte belegt werden kann, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist.

  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 97/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art. 10 Abs. 1 Verf BE i.V.m. dem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.2017 - VerfGH 51/16
    Art. 10 Abs. 1 VvB gebietet - ebenso wie Art. 3 Abs. 1 GG - in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes, wobei der Rechtsschutzgleichheit und -effektivität das Institut der Prozesskostenhilfe dient (vgl. Beschlüsse vom 30. September 2014 - VerfGH 97/13 - Rn. 12, und vom 14. Mai 2014 - VerfGH 11/14 - Rn. 8; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. November 2013 - 1 BvR 2544/12 -, juris Rn. 10).Verfassungsrechtlich ist zwar nicht zu beanstanden, wenn die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig gemacht wird, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.

    Letzteres ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussichten gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO - hier in Verbindung mit § 166 VwGO - überspannt und verkennt, dass das Prozesskostenhilfeverfahren den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht (Beschluss vom 30. September 2014, a. a. O., Rn. 13; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13).

  • VG Gelsenkirchen, 23.11.2016 - 1 K 2166/14

    Einstellung in den Polizeidienst auch mit Brustimplantaten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.2017 - VerfGH 51/16
    Dies gilt etwa für auftretende Allergien zu Inhaltsstoffen oder die Möglichkeit einer Kapselkontraktur (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. November 2016 - 1 K 2166/14 -, juris Rn. 59).
  • VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 95/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Wiedereinsetzungsentscheidung im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.2017 - VerfGH 51/16
    Zwar ist es mit dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität unvereinbar, wenn im Instanzenzug eine verfassungsrechtliche Rüge deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil sie nicht oder nicht in einer der jeweiligen Verfahrensordnung entsprechenden ordnungsgemäßen Form - hier gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO - gerügt worden ist (vgl. Beschluss vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15, 95 A/15 - Rn. 9 m. w. N.; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 9. November 2004 - 1 BvR 684/98 -, BVerfGE 112, 50 = juris Rn. 37).
  • VerfGH Berlin, 15.12.2014 - VerfGH 88/13

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch den im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.2017 - VerfGH 51/16
    Damit erledigt sich der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - Rn. 28).
  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.2017 - VerfGH 51/16
    Art. 15 Abs. 4 VvB garantiert - in Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - einen effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris Rn. 23).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.2017 - VerfGH 51/16
    Zwar ist es mit dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität unvereinbar, wenn im Instanzenzug eine verfassungsrechtliche Rüge deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil sie nicht oder nicht in einer der jeweiligen Verfahrensordnung entsprechenden ordnungsgemäßen Form - hier gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO - gerügt worden ist (vgl. Beschluss vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15, 95 A/15 - Rn. 9 m. w. N.; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 9. November 2004 - 1 BvR 684/98 -, BVerfGE 112, 50 = juris Rn. 37).
  • VG Karlsruhe, 29.02.2016 - 7 K 5541/15

    Polizeidiensttauglichkeit von Beamtinnen mit Brustimplantaten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.07.2017 - VerfGH 51/16
    In dieser Situation werden teilweise bereits überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache als ausreichend angesehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Oktober 2007- 1 S 2132/07 -, juris Rn. 4 m. w. N.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Februar 2016 - 7 K 5541/15 -, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

  • BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1267/15

    Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines PKH-Antrages und Erhebung einer

  • VerfGH Berlin, 17.06.2015 - VerfGH 109/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Überspannung der Anforderungen an die

  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 11/14

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der

  • BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12

    Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen Menschenwürdeverletzungen

  • BVerfG, 05.11.2013 - 1 BvR 2544/12

    Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) im

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2007 - 1 S 2132/07

    Nutzung von Schulräumen für muttersprachlichen Konsulatsunterricht

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

  • VerfGH Thüringen, 03.05.2017 - VerfGH 52/16

    Verfassungsbeschwerde - Bewährungswiderruf

    Einen gleichzeitig gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Az. VerfGH 51/16 (eAO), hat sie mit am 12. September 2016 eingegangenem Schriftsatz ihres Verfahrensbevollmächtigten zurückgenommen.
  • VG Berlin, 25.07.2018 - 28 L 312.18

    Charakterliche Ungeeignetheit für den Polizeidienst eines 21jährigen Bewerbers

    Der Antragsteller hat den erforderlichen Anordnungsanspruch nicht mit der hierfür erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - OVG 4 S 32.17 -, juris Rn. 3 unter Verweis auf den Beschluss des VerfGH Berlin vom 12. Juli 2017 - VerfGH 51/16 -, juris Rn. 16 ff.; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2018 - OVG 4 S 19.18 -) glaubhaft gemacht (§ 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung - ZPO -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 4 S 32.17

    Maßstab für die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs in Verfahren betreffend

    3 An dem vom Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats der Sache nach zu Grunde gelegten strengen Maßstab für die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs, wonach es sich mit "hoher Wahrscheinlichkeit" feststellen lassen müsse, dass die Einschätzung des Antragsgegners von der mangelnden persönlichen Eignung des Antragstellers rechtsfehlerhaft sei, hält der Senat vor dem Hintergrund des Beschlusses des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 12. Juli 2017 (- VerfGH 51/16 -) nicht mehr fest.
  • VerfGH Berlin, 12.05.2021 - VerfGH 16/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Für die Beurteilung der Erfolgschance kommt es nicht auf die Auffassung des Richters oder der Richterin, sondern auf jene des oder der verständigen, unbemittelten Rechtssuchenden an (Beschluss vom 12. Juli 2017 - VerfGH 51/16 - Rn. 12 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 17; die hier zitierten Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter www.gesetze.berlin.de; Driehaus/Quabeck, in: Driehaus, Verfassung von Berlin, 2020, Art. 10 Rn. 8 m. w. N.; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15 -, juris Rn. 10; vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 15 und vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 142/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Für die Beurteilung der Erfolgschance kommt es nicht auf die Auffassung des Richters, sondern auf jene des verständigen, unbemittelten Rechtssuchenden an (Beschluss vom 12. Juli 2017 - VerfGH 51/16 - Rn. 12 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 17; Driehaus/Quabeck, in: Driehaus, Verfassung von Berlin, 2020, Art. 10 Rn. 8 m. w. N.; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15 -, juris Rn. 10; vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 15 und vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 39/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Für die Beurteilung der Erfolgschance kommt es nicht auf die Auffassung des Richters, sondern auf jene des verständigen, unbemittelten Rechtssuchenden an (Beschlüsse vom 15. Dezember 2021 - VerfGH 4/19 - Rn. 14, vom 12. Mai 2021 - VerfGH 16/20 - Rn. 18, vom 17. März 2021 - VerfGH 142/20 - Rn. 9, vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 17 und vom 12. Juli 2017 - VerfGH 51/16 - Rn. 12; die hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter gesetze.berlin.de; Driehaus/Quabeck, in: Driehaus, Verfassung von Berlin, 2020, Art. 10 Rn. 8 m. w. N.; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15 -, juris Rn. 10, vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 15 und vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 15.12.2021 - VerfGH 4/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Für die Beurteilung der Erfolgschance kommt es nicht auf die Auffassung des Richters oder der Richterin, sondern auf jene des oder der verständigen, unbemittelten Rechtssuchenden bei Erhebung der Klage an (Beschluss vom 12. Juli 2017 - VerfGH 51/16 - Rn. 12; die hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter gesetze.berlin.de; Driehaus/Quabeck, in: Driehaus, Verfassung von Berlin, 2020, Art. 10 Rn. 8 m. w. N.; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13, vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15 -, juris Rn. 10 und vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10, 15).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2023 - VerfGH 7/23

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung eines

    Für die Beurteilung der Erfolgschance kommt es nicht auf die Auffassung des Richters oder der Richterin, sondern auf jene des oder der verständigen, unbemittelten Rechtssuchenden bei Erhebung der Klage an (Beschlüsse vom 15. Dezember 2021 - VerfGH 4/19 - Rn. 14 und vom 12. Juli 2017 - VerfGH 51/16 - Rn. 12; Driehaus/Quabeck, in: Driehaus, Verfassung von Berlin, 2020, Art. 10 Rn. 8 m. w. N.; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13, vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15 -, juris Rn. 10 und vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10, 15).
  • VerfGH Berlin, 24.09.2021 - VerfGH 53/19

    Verfassungsbeschwerde in einer sozialrechtlichen Sache (Leistungen gem § 23 SGB

    Dabei hatte sie sich mit der Begründung auseinanderzusetzen, auf die sich die angegriffene Maßnahme stützte (Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - VerfGH 61/18 - Rn. 27, vom 12. Juli 2017 - VerfGH 51/16 - Rn. 24 und vom 18. Februar 2015 - VerfGH 177/14 u.a. - Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 30. November 1988 - 1 BvR 1301/84 -, BVerfGE 79, 174-202, juris Rn. 52).
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